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Geschäftsbericht 2010 - Panalpina

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Konzernrechnung <strong>2010</strong>Bis zur Fälligkeit gehaltene AnlagenNicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen und festen Fälligkeiten werden als bis zur Fälligkeitgehalten klassifiziert, wenn der Konzern die Absicht und Möglichkeit hat, sie bis zur Fälligkeit zu halten. Nach der Erstbewertung werden biszur Fälligkeit gehaltene Anlagen mit Hilfe der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Bei dieser Methode wirdein Effektivzinssatz verwendet, der die geschätzten zukünftigen Geldeingänge über die erwartete Lebensdauer des finanziellen Vermögenswertsexakt auf den Nettobuchwert des finanziellen Vermögenswerts diskontiert. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst,wenn die Anlagen ausgebucht oder in ihrem Wert gemindert werden bzw. über deren Amortisation. Der Konzern verfügte in den Berichtsperiodenüber keine bis zur Fälligkeit gehaltenen Anlagen.93Zur Veräusserung verfügbare finanzielle VermögenswerteZur Veräusserung verfügbare finanzielle Vermögenswerte sind nicht derivative Finanzinstrumente, die als zur Veräusserung verfügbar klassifiziertwerden bzw. in keine der drei vorhergehenden Kategorien eingeteilt werden können. Nach der Erstbewertung werden zur Veräusserungverfügbare finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wobei nicht realisierte Gewinne oder Verluste im Gesamtergebniserfasst werden, bis die Anlage ausgebucht wird. Zu diesem Zeitpunkt werden im Gesamtergebnis erfasste kumulierte Gewinne oderVerluste erfolgswirksam erfasst oder in ihrem Wert gemindert. Im Fall anstehender Wertminderungen werden die im Gesamtergebnis aufgelaufenenVerluste in der Erfolgsrechnung erfasst.Beizulegender Zeitwert von FinanzinstrumentenDer beizulegende Zeitwert ist der Betrag, zu dem ein finanzieller Vermögenswert, eine Verbindlichkeit oder ein Finanzinstrument zwischensachverständigen und vertragswilligen Parteien in einer Transaktion zu Marktbedingungen getauscht werden könnte. Er wird mit Bezug aufnotierte Marktpreise oder, wenn in einem aktiven Markt keine notierten Marktpreise verfügbar sind, mit Hilfe von etablierten Bewertungstechnikenwie Optionspreismodellen und diskontierten Geldflüssen festgelegt. Die Bewertungstechniken beinhalten zu Marktbedingungen be -obachtbare Marktdaten und andere Faktoren, die den beizulegenden Zeitwert eines Finanzinstruments wahrscheinlich beeinflussen werden.Solche Bewertungstechniken werden typischerweise für derivative Finanzinstrumente verwendet. Der beizulegende Zeitwert von finan -ziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten zum Berichtsdatum unterscheidet sich nicht wesentlich von deren ausgewiesenem Buchwert,ausser dies ist im Anhang zur Konzernrechnung speziell angegeben. Informationen zur Fair-Value-Hierarchie sind in Anhang 18 – Managementvon finanziellen Risiken angegeben.Fortgeführte Anschaffungskosten von FinanzinstrumentenFortgeführte Anschaffungskosten werden mit Hilfe der Effektivzinsmethode abzüglich Wertberichtigung sowie Tilgungszahlungen oder Minderungenberechnet. Bei der Berechnung werden Prämien oder Rabatte auf den Erwerb berücksichtigt, wobei die Transaktionskosten alswesentlicher Bestandteil des Effektivzinssatzes enthalten sind.Wertminderung von finanziellen VermögenswertenFinanzielle Vermögenswerte werden individuell zu jedem Berichtsdatum auf mögliche Wertminderung geprüft. Eine Wertminderung wird erfasst,wenn ein objektiver Hinweis auf eine Wertminderung besteht, wie beispielsweise Insolvenz, Zahlungsausfall oder andere erhebliche finan -zielle Schwierigkeiten des Emittenten. Zusätzlich werden alle zur Veräusserung verfügbaren Beteiligungsinstrumente mit einem Marktwert, derunter 25 Prozent der ursprünglichen Anschaffungskosten (ohne frühere Wertminderung) gefallen ist, als wertgemindert betrachtet. Zur Veräusserungverfügbare Beteiligungsinstrumente, deren Marktwert über einen Zeitraum von sechs Monaten niedriger als die Anschaffungskosten(ohne frühere Wertminderung) ist, werden ebenfalls in ihrem Wert gemindert. Ein Rückgang des Marktpreises um weniger als 25 Prozent derAnschaffungskosten (ohne frühere Wertminderung), der zudem nicht über einen Zeitraum von sechs Monaten anhält, wird nicht als objektiverHinweis auf eine Wertminderung angesehen. Solche Bewegungen des beizulegenden Zeitwerts werden im Eigenkapital erfasst, bis einobjektiver Hinweis auf eine Wertminderung vorliegt oder der Vermögenswert verkauft oder auf andere Weise veräussert wird. Bei zu fortgeführtenAnschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten ist eine Wertminderung die Differenz zwischen dem Buchwert unddem erzielbaren Betrag und wird durch Abzinsung der geschätzten zukünftigen Geldflüsse mit dem ursprünglichen effektiven Zinssatz berechnet.Bei zur Veräusserung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten sind die Anschaffungskosten (ohne frühere Wertminderung) der Betrag,der derzeit im Eigenkapital für die Differenz zwischen Anschaffungskosten (ohne frühere Wertminderung) und beizulegendem Zeitwert erfasstist. Es erfolgt eine Wertaufholung, wenn diese objektiv mit einem Ereignis, das nach Erfassen der Wertminderung aufgetreten ist, verbundenwerden kann. Für Schuldpapiere, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden und zur Veräusserung verfügbar sind, wird die Wertaufholungerfolgswirksam erfasst. Für Eigenkapital, das zur Veräusserung verfügbar ist, wird die Wertaufholung direkt im Eigenkapital erfasst.Ausbuchung von finanziellen VermögenswertenFinanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn:• der Anspruch des Konzerns auf den Erhalt von Geldflüssen aus diesem Vermögenswert nicht mehr besteht;• der Konzern seinen Anspruch auf den Erhalt von Geldflüssen aus diesem Vermögenswert übertragen hat oder eine Verpflichtung zurZahlung der erhaltenen Geldflüsse in voller Höhe und ohne wesentliche Verzögerung an einen Dritten mit einer «Durch leitungs vereinbarung» eingegangen ist; und entweder (a) der Konzern alle wesentlichen Risiken und Erträge aus diesem Vermögenswert übertragenhat oder (b) der Konzern alle wesentlichen Risiken und Erträge aus dem Vermögenswert weder übertragen noch beibehalten hat,aber die Verfügungsgewalt über den Vermögenswert übertragen hat.<strong>Panalpina</strong> Geschäftsbericht <strong>2010</strong>

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