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PDF suchbar 26,8 MB - Johann-August-Malin-Gesellschaft

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von Mellau angezeigt, als sie dort Schriften verkaufen wollten.Beide wurden daraufhin verhaftet und drei Tage lang eingesperrt(I: Brotzge ].). Besonders ]ohann Brotzge war in der Zeit von1934 bis 1938 immer wieder Schikanen von seiten der Behörden undseiner Arbeitgeber ausgesetzt und auch mehrfach inhaftiert (BAK,R 22-3490/14).Wesentlich härter war dann aber das Vorgehen der Behörden im"Dritten Reich". Wegen "Teilnahme an einer wehrfeindlichenVerbindung" -. so nannte man damals die Zugehörigkeit zu denZeugen ]ehovas wurde am 6. September 1940 vor dem LandgerichtFeldkirch ein Verfahren gegen ]ohann Brotzge, MariaWegeier , Martin Thaler und ]osef Berndorfer eingeleitet. Brotzgewurde zudem beschuldigt, im Herbst 1938 einem Glaubensbruderdie Flucht in die Schweiz ermöglicht zu haben. Außerdem sah sichBrotzge außerstande, den Wehrdienst abzuleisten (BAK, R 22-3490/14). Obwohl den Angeklagten keine Vergehen nachgewiesenwerden konnten und sie freigesprochen werden mußten, blieben siealle samt vier Monate in Haft (I: Brotzge ].). Besonders kraßerscheint aus heutiger Sicht die Anklage gegen Martin Thaler,dem zur Last gelegt wurde, er habe Bibelzitate abgetippt und mitder Post verschickt (BAK, R 22-3490/14).Ebenfalls im Jahre 1940 und im Zusammenhang mit dem vorhergeschilderten Verfahren verhaftete die Gestapo auch andere Mitgliederder Glaubensgemeinschaft. So waren ]osef Wegeier, TheresiaBrotzge und Engelbert Lenz zwischen drei und acht Wochen inHaft (GeBBr 139ff./40; I: Brotzge ].). Girlanta Böhler schließlichwar bereits 1939 verhaftet worden. Sie wurde über die Gestapo inInnsbruck in das KZ Ravensbrück eingeliefert (DÖW 15.062). Ihrweiteres Schicksal ist unbekannt.Harald Walser128

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