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Arbeit diszipliniert war. Die in der NS-Zeit mit Hilfe desArbeitsamtes und schließlich der Gestapo zunehmend militarisierteForm des Arbeitseinsatzes evozierte in hohem Maß die Widersetzlichkeitsolcher noch 'unangepaßter' industrieller Hilfs- undGelegenheitsarbeiter" (Broszat u. a. I, 1977: 199).Ein Blick auf den sozialen Hintergrund der in Feldkirch wegenArbeitsverweigerung oder mangelnder Arbeitsdisziplin Verurteiltenbestätigt diesen Befund. Die meisten von ihnen waren bäuerlicherHerkunft und vor ihrer "Dienstverpflichtung" noch nicht Industriearbeitergewesen, sondern - wenn überhaupt berufstätig - inbäuerlichen und handwerklichen Betrieben oder im Dienstleistungssektortätig gewesen. Die meisten verantworteten sich auch beiGericht dahingehend, daß sie die zugewiesene Arbeit wegen landwirtschaftlicheroder familiärer Verpflichtungen nicht antretenhätten können. Etliche, die wegen "Arbeits bummelei" oder wegen"Beschädigung fremden Eigentums", zum Beispiel von Werkzeugen,verurteilt wurden, rechtfertigten sich mit der "Ungewohntheit derArbeit". Die Behörden ließen solche Argumente jedoch nicht gelten,auch die Betriebe nicht. Staat und Industrie waren sich ausunterschiedlichen Motiven über die Notwendigkeit unbedingterArbeitsdisziplin völlig einig. Auch die Abschaffung der freienWahl des Arbeitsplatzes kam den Unternehmen, die als kriegswichtigeingestuft waren, durchaus entgegen. Nur nicht alle "Volksgenossen"waren zu den geforderten "nationalen Opfern" bereit;deshalb auch die Härte der Behörden und die steten richterlichenBelehrungen, Eigeninteressen zurückzustellen: "Es geht im 6.Kriegsjahr unter keinen Umständen an, daß Arbeitspflichtige nachihrem Gutdünken dort die Arbeit leisten, wo sie es für dringlichfinden" (LGF Vr 422/44/10), oder: "Die Aufgaben des Staatesstehen jetzt höher als persönliche Bedürfnisse" (LGF Vr 355/40).Zu diesem neuen Typus von noch nicht angepaßten Arbeitskräftengehörten weitgehend auch die Frauen, auf deren Einsatz dieKriegswirtschaft nicht mehr verzichten konnte. Aus der Statistikläßt sich ablesen, in welchem Ausmaß und mit welcher Geschwindigkeiteinheimische Frauen zusätzlich als Arbeitskräfte rekrutiertund in den industriellen Prozeß geworfen wurden. Während es inVorarlberg am 31.3.1938 10.954 einheimische Arbeiterinnen undweibliche Angestellte gab, schnellte diese Zahl, weit . über die'Eingliederung der Arbeitslosen hinaus, zum Jahresende 1940 auf15.031 hoch - eine Steigerung um 37 Prozent - und erreichte am31.3.1945 mit 17.352 ihren Höchststand. Gegenüber 1938 war somitdie Zahl der im industriell-gewerblichen Sektor arbeitendenFrauen um 6.398 oder 58 Prozent gestiegen. Dabei wuchs natürlich157

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