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Arbeits- und LebensbedingungenDie nationalsozialistische Politik der Behandlung von Fremd- undZwangsarbeitern war darauf angelegt, jeglichen Kontakt mit derdeutschsprachigen Umgebung zu unterbinden und gleichzeitigeine vollkommene Trennung von Herkunft, Familie und Heimatherbeizuführen. Vom Arbeitsplatz bis in den Freizeit- undPrivatbereich hinein wurde ein System penibler Kontrollenerrichtet, das jegliche Manifestation eigener ethnischer, kulturelleroder persönlicher Identität zu verhindern versuchte.In der kärglich bemessenen Freizeit waren die Fremdarbeiterund Fremdarbeiterinnen strengen Regeln unterworfen. Nach 21 Uhrdurften sie sich prinzipiell nicht mehr auf der Straße sehenlassen und wer von den Polinnen und Polen oder von denOstarbeitern nicht deutlich sichtbar das "P" beziehungsweise "Ost"auf den Kleidern trug, mußte mit Verhaftung rechnen (StaBrPolBer 27.4., <strong>26</strong>.11., 28.12.1942). Ein Beispiel für die hartnäckigeKleinlichkeit, mit der gerade die lokalen NS-Behörden gegenFremdarbeiter vorgingen, ist eine Begebenheit in Bregenz: NachAbendschulungen, die die DAF einmal in der Woche im GasthofSternen für Ostarbeiterinnen durchführte, waren eInige Frauensingend nach Hause gegangen. Aufgrund von Beschwerden gab derBregenzer Bürgermeister die Anweisung, gegen solche Ostarbeiterinnenvorzugehen. Tatsächlich wurden bereits zwei Tage später,am 25.2.1943, sechs dieser Frauen festgenommen, da sie singendvom Gasthof Sternen nach Hause unterwegs waren (StaBr PolBer25.2.1943). Selbst ein Kinobesuch konnte für Ostarbeiter zu einemkriminellen Delikt werden, wie eine Eintragung im Journal derBregenzer Stadtpolizei belegt (StaBr PolBer 25.1.1943).Auch das nahende Kriegsende vermochte den Verfolgungseiferder NS-Behörden nicht zu bremsen. Die Liste der für Polen undOstarbeiter verbotenen Tätigkeiten war seit 1940 ins Absurde gewachsen- vom Verbot der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittelbis zum Verbot des Gebrauchs von Fahrrädern und einem Fernsprechverbot(Majer, 1981: 309f. ). Da fügt es sich nur ins Bild,daß noch am 20. März 1945 vom Landgericht Feldkirch die beidenpolnischen Fremdarbeiter Adam Olejarczyk und Kasimir Cierpialschuldig gesprochen wurden, im Dezember 1944 und im Jänner 1945in Bregenz das verbotene Kartenspiel "Einundzwanzig" gespielt zuhaben. Strafe: je 100 Reichsmark das entsprach mindestenseinem Monatslohn für Fremdarbeiter -, im Nichteinbringungsfall 20Tage Straflager (LGF Vr 41/45).Besonderes Augenmerk richteten die Behörden auf die Isolation165

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