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zuletzt 1.935 Ausländer. In einzelnen Betrieben, zum Beispiel beiden Bayerischen Leichtmetallwerken in Lochau, betrug der Ausländeranteilmehr als 50 Prozent (Kammer der gewerblichen Wirtschaft,1952: 210) .Das leichte Absinken der Fremdarbeiterzahlen im April 1945deutet eher auf einen Zusammenbruch des statistischen Apparatsals auf eine Verringerung des Einsatzes hin.Die augenfällige Steigerung der Fremdarbeiterzahl in den letztenKriegsmonaten ist wohl auf den Umstand zurückzuführen, daß1944/45 mehrere kriegswichtige Betriebe nach Vorarlberg verlegtwurden. In der Zahl der "fremdvölkischen Arbeiter", die die Statistikausweist, sind, wie erwähnt, die Kriegsgefangenen, die inerster Linie auf den Hochgebirgsbaustellen der lllwerke und zueinem geringeren Maß in der Landwirtschaft eingesetzt waren,nicht enthalten. Die Schätzung Schellings (1980:32), daß sich dieGesamtzahl der ausländischen Arbeitskräfte bei Kriegsende auf10.000 belaufen habe, dürfte sich an der unteren Grenze bewegen.Während der Arbeitseinsatz von Kriegsgefangenen von den Wehrmachtsbehördengeregelt wurde, übernahmen diese Aufgabe imFalle der Fremdarbeiter die Arbeitsämter. Ausländische Arbeiterdurften ihren Arbeitsplatz nicht frei wählen und konnten ihn nurmit Genehmigung des Arbeitsamtes wechseln - eine Maßnahme, die1942 auch auf einheimische Arbeitskräfte ausgedehnt wurde. Wennein Fremdarbeiter den ihm zugeteilten Arbeitsplatz ohne Genehmigungverließ, ging die Strafanzeige meist direkt von den Arbeitsämternaus. So zeigte der Leiter des Arbeitsamtes Bregenz denpolnischen Arbeiter Karl Stanischevsky am 20.1.1941 beim Oberstaatsanwaltdes Landgerichts Feldkirch an, weil Stanischevskyseinen Arbeitsplatz bei der Firma Hinteregger in St. Gallenkirchunerlaubt verlassen hatte. In der Begründung der Anzeige wirddeutlich, daß sich die Arbeitsämter Kompetenzen der Strafverfolgungzumaßen:"Ich bitte, möglichst Antrag auf Aburteilung im beschleunigtenVerfahren zu stellen und eine empfindliche Strafe zu beantragen.Ich weise darauf hin, daß derartige Verstöße die Lenkung derArbeitskräfte nach den Erfordernissen der vordringlichsten Maßnahmenaußerordentlich erschweren und die Arbeitsbereitschaft derübrigen ausländischen Arbeiter auf das Nachträglichste beeinflussen.Nach Abschluß des Verfahrens bitte ich, mir eineUrteilsausfertigung zuzustellen ... " (LGF Vr 30/41).164

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