Satzspiegel - Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein eV
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Für den DBV haben dessen Hauptausschüsse<br />
vereinbart, sich schwerpunktmäßig in den Gremien<br />
des Fachbereichs 07 des NABau zu engagieren.<br />
Dies ist der für den <strong>Beton</strong>bau zuständige<br />
Fachbereich. Untereinander haben die<br />
Hauptausschüsse Bauausführung (HABA), <strong>Bautechnik</strong><br />
(HAB) <strong>und</strong> Baustofftechnik (HABT) eine<br />
fachbezogene Aufteilung der Gremien vorgenommen,<br />
um die Arbeiten an Normen zu spiegeln.<br />
Ebenso wurden die Gremien des DAfStb<br />
so aufgeteilt, dass die einzelnen Hauptaus-<br />
schüsse für einzelne Arbeitsgremien verantwortlich<br />
sind. Für die DBV-Vertreter in Normungsgremien<br />
des DIN hat der DBV-Vorstand<br />
zudem Gr<strong>und</strong>sätze verabschiedet, die dem Ziel<br />
dienen, die Spiegelung der Normungsaktivitäten<br />
effizienter in den technischen Gremien des<br />
DBV zu etablieren. Diese Gr<strong>und</strong>sätze werden<br />
seitdem sukzessive umgesetzt. Besonderes<br />
Ziel ist dabei, die Fachkompetenzen in den<br />
DBV-Gremien zu nutzen, um Positionen zu<br />
Normungsthemen zu erarbeiten.<br />
Gr<strong>und</strong>sätze der Mitarbeit als Vertreter des Deutschen <strong>Beton</strong>- <strong>und</strong> <strong>Bautechnik</strong>-<strong>Verein</strong>s E.V. in<br />
nationalen Normungsgremien des DIN<br />
1. DBV-Vertreter in einem Normungsgremium des DIN kann jeder Vertreter eines DBV-Mitglieds<br />
werden.<br />
2. Die Mitarbeit ist ehrenamtlich. Es werden vom DBV keine Kosten erstattet.<br />
3. Die Mitarbeit als DBV-Vertreter in einem Normungsgremium des DIN erfolgt im Interesse der<br />
Mitglieder des DBV. Die Vertretung von Einzelinteressen ist unter dem Mandat des DBV<br />
ausgeschlossen.<br />
4. In der Zuordnung der interessierten Kreise im Sinne der DIN 820 sieht sich der DBV als<br />
Vertreter der bauausführenden Unternehmen <strong>und</strong> ihrer Interessen an. Vertretern von<br />
Ingenieurbüros oder der Baustoffindustrie, die DBV-Mitglied sind, kann die Vertretung der<br />
Interessen des DBV übertragen werden, wenn übereinstimmende Ziele bestehen.<br />
5. Die im Normungsgremium vertretenen gr<strong>und</strong>sätzlichen Positionen sollen regelmäßig in einem<br />
DBV-Gremium abgestimmt werden. Dazu ist es notwendig, dass ein Mitarbeiter, der den DBV<br />
in einem Normungsgremium vertritt, auch in einem technischen Gremium des DBV mitwirkt<br />
<strong>und</strong> dort über die Beratungen in einem Normungsgremium berichtet.<br />
6. Gr<strong>und</strong>sätzlich wird eine aktive Mitarbeit in einem Normungsgremium des DIN erfolgen. Eine<br />
nachrichtliche Teilnahme an den Beratungen soll auf Ausnahmen beschränkt sein.<br />
7. Die Zuordnung der Themen zu einem technischen Gremium des DBV nimmt das Kollegium der<br />
Vorsitzenden der DBV-Hauptausschüsse <strong>Bautechnik</strong> (HAB), Baustofftechnik (HABT) <strong>und</strong><br />
Bauausführung (HABA) auf Vorschlag der DBV-Geschäftsführung vor.<br />
8. Die Autorisierung als DBV-Vertreter nimmt die Geschäftsführung des DBV im Auftrag des<br />
Vorstands wahr.<br />
9. Die Autorisierung gegenüber dem DIN als DBV-Vertreter verpflichtet <strong>und</strong> ist insofern an die<br />
Einhaltung der vorgenannten Bedingungen geknüpft.<br />
10. Möchte ein autorisierter DBV-Vertreter seine Mitarbeit in einem DIN-Gremium beenden,<br />
informiert er hierüber die DBV-Geschäftsführung. Es kann ein Vorschlag zur Nachfolge<br />
unterbreitet werden.<br />
Beschlossen vom DBV-Vorstand am 21. April 2010<br />
Tätigkeitsbericht 09-10<br />
Professionalisierung der Normungsarbeit 33