Satzspiegel - Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein eV
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Kapitel 9<br />
58<br />
Trinkwasser-Hochzonenbehälter,<br />
Forstenrieder Park<br />
Verordnung zum Schutz der<br />
Oberflächengewässer<br />
Aus Sicht des B<strong>und</strong>esumweltministeriums mag<br />
es folgerichtig sein, alle Regelungen mit Bezug<br />
zum Boden- <strong>und</strong> Gewässerschutz auf eine einheitliche<br />
fachliche Gr<strong>und</strong>lage zu stellen. Sicher<br />
würde die Industrie diesen Ansatz mittragen,<br />
wenn die Geringfügigkeitsschwellenwerte angemessen<br />
ausgefallen wären <strong>und</strong> auch tatsächlich<br />
nur als Immissions- nicht aber auch als Emissionswerte<br />
verwendet würden. Beim Entwurf der<br />
Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer<br />
vom 1. August 2010 sind jedoch beide<br />
Problematiken erneut Gegenstand gesetzlicher<br />
Regelungen.<br />
Die Verordnung legt fest, die unterschiedlichen<br />
Oberflächengewässer in Gewässertypen zu kategorisieren<br />
<strong>und</strong> entsprechend ihrer Region sowohl<br />
hinsichtlich ihres ökologischen Zustands<br />
<strong>und</strong> Potenzials als auch hinsichtlich ihres chemischen<br />
Zustandes einzustufen. Die Einstufung<br />
des chemischen Zustands wird anhand von<br />
Umweltqualitätsnormen – in Deutschland damit<br />
auf Basis der Geringfügigkeitsschwellenwerte –<br />
vorgenommen, wobei die Beurteilung der Mes-<br />
Boden- <strong>und</strong> Gewässerschutz sowie Kreislaufabfallwirtschaft<br />
sungen im Hinblick auf Höchstwerte <strong>und</strong> arithmetische<br />
Jahresdurchschnittswerte erfolgt.<br />
Für die Bauindustrie ist die Verordnung zum<br />
Schutz von Oberflächengewässern zunächst<br />
kaum von Bedeutung, da die Ersterfassung <strong>und</strong><br />
die Ersteinstufung der Gewässer einige Jahre<br />
in Anspruch nehmen wird. Danach wird sie jedoch<br />
Geltung entfalten, denn sie basiert auf<br />
dem Gr<strong>und</strong>satz, dass keine Verschlechterung<br />
des Gewässerzustandes eintreten darf <strong>und</strong> bei<br />
bereits vorliegendem mäßigem oder schlechtem<br />
Zustand eine Trendumkehr einzuleiten ist.<br />
Spätestens dann können Probleme mit der Verordnung<br />
entstehen. Denn mit der Trendumkehr<br />
ist verb<strong>und</strong>en, dass Einleitungen in Oberflächengewässer,<br />
beispielsweise aus der Baugrubenentwässerung<br />
oder der Gr<strong>und</strong>wasserabsenkung,<br />
die Geringfügigkeitsschwellenwerte<br />
einhalten müssen, die dadurch auch in dieser<br />
Verordnung als Emissionswerte angesetzt werden.<br />
Wir haben den Entwurf der Verordnung entsprechend<br />
unserer Gr<strong>und</strong>satzposition, die Geringfügigkeitsschwellenwerte<br />
nicht zu verrechtlichen<br />
<strong>und</strong> nicht als Emissionswerte<br />
heranzuziehen, ablehnend kommentiert.<br />
Trinkwasserverordnung<br />
Einer der wesentlichen Kritikpunkte an den Geringfügigkeitsschwellenwerten<br />
ist, dass diese<br />
teilweise niedriger liegen, als die Grenzwerte<br />
der Trinkwasserverordnung. Das bedeutet,<br />
dass an Eluate aus Baustoffen höhere Anforderungen<br />
gestellt werden als an Trinkwasser. Umgekehrt<br />
formuliert: Selbst Trinkwasser hält die<br />
Geringfügigkeitsschwellenwerte nicht ein <strong>und</strong><br />
würde damit einen Gr<strong>und</strong>wasserschaden auslö-