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Satzspiegel - Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein eV

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Kapitel 9<br />

58<br />

Trinkwasser-Hochzonenbehälter,<br />

Forstenrieder Park<br />

Verordnung zum Schutz der<br />

Oberflächengewässer<br />

Aus Sicht des B<strong>und</strong>esumweltministeriums mag<br />

es folgerichtig sein, alle Regelungen mit Bezug<br />

zum Boden- <strong>und</strong> Gewässerschutz auf eine einheitliche<br />

fachliche Gr<strong>und</strong>lage zu stellen. Sicher<br />

würde die Industrie diesen Ansatz mittragen,<br />

wenn die Geringfügigkeitsschwellenwerte angemessen<br />

ausgefallen wären <strong>und</strong> auch tatsächlich<br />

nur als Immissions- nicht aber auch als Emissionswerte<br />

verwendet würden. Beim Entwurf der<br />

Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer<br />

vom 1. August 2010 sind jedoch beide<br />

Problematiken erneut Gegenstand gesetzlicher<br />

Regelungen.<br />

Die Verordnung legt fest, die unterschiedlichen<br />

Oberflächengewässer in Gewässertypen zu kategorisieren<br />

<strong>und</strong> entsprechend ihrer Region sowohl<br />

hinsichtlich ihres ökologischen Zustands<br />

<strong>und</strong> Potenzials als auch hinsichtlich ihres chemischen<br />

Zustandes einzustufen. Die Einstufung<br />

des chemischen Zustands wird anhand von<br />

Umweltqualitätsnormen – in Deutschland damit<br />

auf Basis der Geringfügigkeitsschwellenwerte –<br />

vorgenommen, wobei die Beurteilung der Mes-<br />

Boden- <strong>und</strong> Gewässerschutz sowie Kreislaufabfallwirtschaft<br />

sungen im Hinblick auf Höchstwerte <strong>und</strong> arithmetische<br />

Jahresdurchschnittswerte erfolgt.<br />

Für die Bauindustrie ist die Verordnung zum<br />

Schutz von Oberflächengewässern zunächst<br />

kaum von Bedeutung, da die Ersterfassung <strong>und</strong><br />

die Ersteinstufung der Gewässer einige Jahre<br />

in Anspruch nehmen wird. Danach wird sie jedoch<br />

Geltung entfalten, denn sie basiert auf<br />

dem Gr<strong>und</strong>satz, dass keine Verschlechterung<br />

des Gewässerzustandes eintreten darf <strong>und</strong> bei<br />

bereits vorliegendem mäßigem oder schlechtem<br />

Zustand eine Trendumkehr einzuleiten ist.<br />

Spätestens dann können Probleme mit der Verordnung<br />

entstehen. Denn mit der Trendumkehr<br />

ist verb<strong>und</strong>en, dass Einleitungen in Oberflächengewässer,<br />

beispielsweise aus der Baugrubenentwässerung<br />

oder der Gr<strong>und</strong>wasserabsenkung,<br />

die Geringfügigkeitsschwellenwerte<br />

einhalten müssen, die dadurch auch in dieser<br />

Verordnung als Emissionswerte angesetzt werden.<br />

Wir haben den Entwurf der Verordnung entsprechend<br />

unserer Gr<strong>und</strong>satzposition, die Geringfügigkeitsschwellenwerte<br />

nicht zu verrechtlichen<br />

<strong>und</strong> nicht als Emissionswerte<br />

heranzuziehen, ablehnend kommentiert.<br />

Trinkwasserverordnung<br />

Einer der wesentlichen Kritikpunkte an den Geringfügigkeitsschwellenwerten<br />

ist, dass diese<br />

teilweise niedriger liegen, als die Grenzwerte<br />

der Trinkwasserverordnung. Das bedeutet,<br />

dass an Eluate aus Baustoffen höhere Anforderungen<br />

gestellt werden als an Trinkwasser. Umgekehrt<br />

formuliert: Selbst Trinkwasser hält die<br />

Geringfügigkeitsschwellenwerte nicht ein <strong>und</strong><br />

würde damit einen Gr<strong>und</strong>wasserschaden auslö-

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