Satzspiegel - Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein eV
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Boden- <strong>und</strong> Gewässerschutz sowie<br />
Kreislaufabfallwirtschaft<br />
Umwelt<br />
Bauprozesse stellen einen Eingriff in die Umwelt<br />
dar. Regelmäßig sind bei Bauvorhaben<br />
Böden auszuheben <strong>und</strong> Baustoffe einzubringen.<br />
Daraus ergeben sich Schnittstellen zwischen<br />
dem Bau- <strong>und</strong> dem Umweltrecht. Im Umweltausschuss,<br />
einem Gemeinschaftsgremium des<br />
Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie<br />
e.V. <strong>und</strong> des Deutschen <strong>Beton</strong>- <strong>und</strong> <strong>Bautechnik</strong>-<br />
<strong>Verein</strong>s E.V., werden gesetzliche Regelungsvorhaben<br />
an dieser Schnittstelle begleitet. Im<br />
Fokus stehen Regelungen zum Boden- <strong>und</strong> Gewässerschutz,<br />
zur Umweltverträglichkeit von<br />
Bauprodukten <strong>und</strong> zum Umgang mit Bauabfällen.<br />
Umweltgesetzbuch<br />
Am 1. Februar 2009 erklärt der damalige B<strong>und</strong>esumweltminister<br />
Gabriel auch den zweiten<br />
Versuch für gescheitert, das zersplitterte deutsche<br />
Umweltrecht in einem übergreifenden Gesetz,<br />
dem Umweltgesetzbuch, zusammenzufassen.<br />
Gr<strong>und</strong> für das erneute Scheitern war,<br />
dass die integrierte Vorhabengenehmigung, mit<br />
der alle Umweltbelange eines Bauvorhabens in<br />
einem Genehmigungsverfahren hätten gebündelt<br />
werden sollen, nicht zu den erwarteten<br />
<strong>Verein</strong>fachungen geführt hätte. Zudem wollte<br />
das B<strong>und</strong>esumweltministerium das Umweltgesetzbuch<br />
dazu nutzen, Verschärfungen im Umweltrecht<br />
vorzunehmen. Seitens der Bauindustrie<br />
wurden insbesondere die vorgesehenen<br />
Verschärfungen im Wasserrecht (UGB Buch II)<br />
abgelehnt.<br />
Wasserhaushaltsgesetz<br />
Nur drei Tage nach dem Scheitern des Umweltgesetzbuches<br />
legte das B<strong>und</strong>esumweltministerium<br />
dem B<strong>und</strong>eskabinett die Novellen des<br />
B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetzes <strong>und</strong> des Wasserhaushaltsgesetzes<br />
zur Verabschiedung vor. Da<br />
beide Novellen 1:1 aus dem Umweltgesetzbuch<br />
entnommen wurden, haben auch wir unsere<br />
Kritikpunkte unverändert aufrecht erhalten.<br />
Hauptkritikpunkte waren die vorgesehene Erweiterung<br />
der wasserrechtlich genehmigungspflichtigen<br />
Tatbestände <strong>und</strong> die Verrechtlichung<br />
der Geringfügigkeitsschwellenwerte. Mit Stellungnahmen<br />
an die Entscheider im B<strong>und</strong>esministerium<br />
für Wirtschaft, im B<strong>und</strong>esministerium<br />
für Verkehr, Bau <strong>und</strong> Stadtentwicklung <strong>und</strong><br />
im B<strong>und</strong>eskanzleramt gelang es uns, die Beschlussfassung<br />
zum Wasserrecht kurzfristig<br />
von der Tagesordnung des B<strong>und</strong>eskabinetts zu<br />
nehmen. Im Verb<strong>und</strong> mit Partnern wie dem<br />
B<strong>und</strong>esverband der Deutschen Industrie haben<br />
wir dann erhebliche Anstrengungen unternommen,<br />
die für die Bauindustrie ungünstigen Regelungen<br />
zu Fall zu bringen. Unsere Aktivitäten<br />
waren erfolgreich <strong>und</strong> haben dazu geführt,<br />
dass sich der B<strong>und</strong>esrat in r<strong>und</strong> 20 wichtigen<br />
Punkten gegen die erste Entscheidung des<br />
B<strong>und</strong>estages positionierte.<br />
Tätigkeitsbericht 09-10<br />
Boden- <strong>und</strong> Gewässerschutz sowie Kreislaufabfallwirtschaft 55