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Satzspiegel - Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein eV

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Boden- <strong>und</strong> Gewässerschutz sowie<br />

Kreislaufabfallwirtschaft<br />

Umwelt<br />

Bauprozesse stellen einen Eingriff in die Umwelt<br />

dar. Regelmäßig sind bei Bauvorhaben<br />

Böden auszuheben <strong>und</strong> Baustoffe einzubringen.<br />

Daraus ergeben sich Schnittstellen zwischen<br />

dem Bau- <strong>und</strong> dem Umweltrecht. Im Umweltausschuss,<br />

einem Gemeinschaftsgremium des<br />

Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie<br />

e.V. <strong>und</strong> des Deutschen <strong>Beton</strong>- <strong>und</strong> <strong>Bautechnik</strong>-<br />

<strong>Verein</strong>s E.V., werden gesetzliche Regelungsvorhaben<br />

an dieser Schnittstelle begleitet. Im<br />

Fokus stehen Regelungen zum Boden- <strong>und</strong> Gewässerschutz,<br />

zur Umweltverträglichkeit von<br />

Bauprodukten <strong>und</strong> zum Umgang mit Bauabfällen.<br />

Umweltgesetzbuch<br />

Am 1. Februar 2009 erklärt der damalige B<strong>und</strong>esumweltminister<br />

Gabriel auch den zweiten<br />

Versuch für gescheitert, das zersplitterte deutsche<br />

Umweltrecht in einem übergreifenden Gesetz,<br />

dem Umweltgesetzbuch, zusammenzufassen.<br />

Gr<strong>und</strong> für das erneute Scheitern war,<br />

dass die integrierte Vorhabengenehmigung, mit<br />

der alle Umweltbelange eines Bauvorhabens in<br />

einem Genehmigungsverfahren hätten gebündelt<br />

werden sollen, nicht zu den erwarteten<br />

<strong>Verein</strong>fachungen geführt hätte. Zudem wollte<br />

das B<strong>und</strong>esumweltministerium das Umweltgesetzbuch<br />

dazu nutzen, Verschärfungen im Umweltrecht<br />

vorzunehmen. Seitens der Bauindustrie<br />

wurden insbesondere die vorgesehenen<br />

Verschärfungen im Wasserrecht (UGB Buch II)<br />

abgelehnt.<br />

Wasserhaushaltsgesetz<br />

Nur drei Tage nach dem Scheitern des Umweltgesetzbuches<br />

legte das B<strong>und</strong>esumweltministerium<br />

dem B<strong>und</strong>eskabinett die Novellen des<br />

B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetzes <strong>und</strong> des Wasserhaushaltsgesetzes<br />

zur Verabschiedung vor. Da<br />

beide Novellen 1:1 aus dem Umweltgesetzbuch<br />

entnommen wurden, haben auch wir unsere<br />

Kritikpunkte unverändert aufrecht erhalten.<br />

Hauptkritikpunkte waren die vorgesehene Erweiterung<br />

der wasserrechtlich genehmigungspflichtigen<br />

Tatbestände <strong>und</strong> die Verrechtlichung<br />

der Geringfügigkeitsschwellenwerte. Mit Stellungnahmen<br />

an die Entscheider im B<strong>und</strong>esministerium<br />

für Wirtschaft, im B<strong>und</strong>esministerium<br />

für Verkehr, Bau <strong>und</strong> Stadtentwicklung <strong>und</strong><br />

im B<strong>und</strong>eskanzleramt gelang es uns, die Beschlussfassung<br />

zum Wasserrecht kurzfristig<br />

von der Tagesordnung des B<strong>und</strong>eskabinetts zu<br />

nehmen. Im Verb<strong>und</strong> mit Partnern wie dem<br />

B<strong>und</strong>esverband der Deutschen Industrie haben<br />

wir dann erhebliche Anstrengungen unternommen,<br />

die für die Bauindustrie ungünstigen Regelungen<br />

zu Fall zu bringen. Unsere Aktivitäten<br />

waren erfolgreich <strong>und</strong> haben dazu geführt,<br />

dass sich der B<strong>und</strong>esrat in r<strong>und</strong> 20 wichtigen<br />

Punkten gegen die erste Entscheidung des<br />

B<strong>und</strong>estages positionierte.<br />

Tätigkeitsbericht 09-10<br />

Boden- <strong>und</strong> Gewässerschutz sowie Kreislaufabfallwirtschaft 55

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