Satzspiegel - Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein eV
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Kapitel 6<br />
42<br />
Bauen im Bestand <strong>und</strong> <strong>Beton</strong>instandsetzung<br />
Trotz des Vollzuges der vorgeschriebenen Einbindung<br />
der EN 1504 in das deutsche Regelwerk<br />
schafft die gegenwärtige Situation keine<br />
ausreichende Sicherheit auf der Anwenderseite.<br />
Die Ursache liegt in erheblichen Defiziten<br />
der harmonisierten Normenreihe. Diese wurden<br />
nach Untersuchung des Teils 3 „Instandsetzung<br />
statisch <strong>und</strong> nicht statisch relevanter<br />
Bauteile“ von Gutachterseite (BAM Berlin <strong>und</strong><br />
RWTH Aachen) bestätigt. Im Vergleich zu den<br />
drei wichtigsten „Nationalen Regelwerken“, die<br />
den Sicherheitsstandard in Deutschland verkörpern<br />
(Instandsetzungsrichtlinie des DAfStb<br />
(<strong>Deutscher</strong> Ausschuss für Stahlbeton)), ZTV-<br />
ING (Zusätzliche technische Vertragsbedingungen<br />
für Ingenieurbauwerke) <strong>und</strong> ZTV-W (Zusätzliche<br />
technische Vertragsbedingungen für<br />
Wasserbauwerke), wurde festgestellt, dass die<br />
in der DIN EN 1504-3 geforderten Nachweise<br />
nicht ausreichen, um das in Deutschland geltende<br />
Sicherheitsniveau zu erreichen. DIN EN<br />
1504 umfasst nicht alle in Deutschland geforderten<br />
Qualitätsmaßstäbe <strong>und</strong> enthält eine<br />
Vielzahl technisch relevanter Abweichungen in<br />
den Leistungsmerkmalen.<br />
Für eine im November <strong>und</strong> Dezember 2010<br />
veranstaltete Arbeitstagungsreihe erstellte der<br />
DBV einen Tagungsband zum Thema, das DBV-<br />
Heft 19: „Schutz <strong>und</strong> Instandsetzung von <strong>Beton</strong>bauteilen<br />
– Aktuelle Regelwerke <strong>und</strong> Hinweise<br />
zum Stand der Technik“, welches Ende<br />
Oktober 2010 erschien <strong>und</strong> u. a. auf den Tagungen<br />
verteilt wurde.<br />
Überarbeitung der DAfStb-Richtlinie „Schutz <strong>und</strong><br />
Instandsetzung von <strong>Beton</strong>bauteilen“<br />
Die im Jahr 2001 veröffentlichte Richtlinie<br />
„Schutz <strong>und</strong> Instandsetzung von <strong>Beton</strong>bauteilen“<br />
des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton<br />
(DAfStb) ist einerseits an die aktuelle Normung<br />
anzupassen, z. B. an die DIN EN<br />
206-1/DIN 1045 in der Fassung 2001 bzw.<br />
2008. Die aktuelle Überarbeitung berücksichtigt<br />
darüber hinaus aber auch die weitergehenden<br />
Instandsetzungsprinzipien <strong>und</strong> Verfahren<br />
auf Basis der mittlerweile geltenden „harmonisierten“<br />
europäischen Norm EN 1504-9 (bzw.<br />
DIN EN 1504-9). Die vorgesehene Umbenennung<br />
der Instandsetzungsrichtlinie in „Instandhaltungsrichtlinie“<br />
dokumentiert das Ziel einer<br />
umfassenderen Richtlinie mit den Instandhaltungskomponenten<br />
Wartung, Inspektion, Instandsetzung<br />
<strong>und</strong> Verbesserung in Anlehnung<br />
an DIN 31051.<br />
Umfassender soll die Richtlinie auch durch die<br />
Ausdehnung auf die Belange aller bauaufsichtlichen<br />
Rechtsbereiche werden, d. h. neben dem<br />
Hochbau auch auf den Verkehrswegebau <strong>und</strong><br />
den Wasserwegebau.<br />
Als interne Gremien innerhalb des DBV unterstützen<br />
der Hauptausschuss Bauausführung<br />
(HABA) <strong>und</strong> der DBV-Arbeitskreis „Instandsetzung“<br />
die Formulierung von Inhalten zur Umsetzung<br />
dieser Ziele. Das Engagement des DBV in<br />
den DAfStb-Arbeitskreisen „Planung“ (Teil 1 der<br />
RL SIB) <strong>und</strong> „Ausführung“ (Teil 3 der RL SIB)<br />
wird ergänzt durch die Mitarbeit des DBV im<br />
europäischen Normenausschuss Bau (NABau)<br />
AA „Schutz, Instandsetzung <strong>und</strong> Verstärkung<br />
(Sp CEN/TC 104/SC 8)“.