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Satzspiegel - Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein eV

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Kapitel 6<br />

42<br />

Bauen im Bestand <strong>und</strong> <strong>Beton</strong>instandsetzung<br />

Trotz des Vollzuges der vorgeschriebenen Einbindung<br />

der EN 1504 in das deutsche Regelwerk<br />

schafft die gegenwärtige Situation keine<br />

ausreichende Sicherheit auf der Anwenderseite.<br />

Die Ursache liegt in erheblichen Defiziten<br />

der harmonisierten Normenreihe. Diese wurden<br />

nach Untersuchung des Teils 3 „Instandsetzung<br />

statisch <strong>und</strong> nicht statisch relevanter<br />

Bauteile“ von Gutachterseite (BAM Berlin <strong>und</strong><br />

RWTH Aachen) bestätigt. Im Vergleich zu den<br />

drei wichtigsten „Nationalen Regelwerken“, die<br />

den Sicherheitsstandard in Deutschland verkörpern<br />

(Instandsetzungsrichtlinie des DAfStb<br />

(<strong>Deutscher</strong> Ausschuss für Stahlbeton)), ZTV-<br />

ING (Zusätzliche technische Vertragsbedingungen<br />

für Ingenieurbauwerke) <strong>und</strong> ZTV-W (Zusätzliche<br />

technische Vertragsbedingungen für<br />

Wasserbauwerke), wurde festgestellt, dass die<br />

in der DIN EN 1504-3 geforderten Nachweise<br />

nicht ausreichen, um das in Deutschland geltende<br />

Sicherheitsniveau zu erreichen. DIN EN<br />

1504 umfasst nicht alle in Deutschland geforderten<br />

Qualitätsmaßstäbe <strong>und</strong> enthält eine<br />

Vielzahl technisch relevanter Abweichungen in<br />

den Leistungsmerkmalen.<br />

Für eine im November <strong>und</strong> Dezember 2010<br />

veranstaltete Arbeitstagungsreihe erstellte der<br />

DBV einen Tagungsband zum Thema, das DBV-<br />

Heft 19: „Schutz <strong>und</strong> Instandsetzung von <strong>Beton</strong>bauteilen<br />

– Aktuelle Regelwerke <strong>und</strong> Hinweise<br />

zum Stand der Technik“, welches Ende<br />

Oktober 2010 erschien <strong>und</strong> u. a. auf den Tagungen<br />

verteilt wurde.<br />

Überarbeitung der DAfStb-Richtlinie „Schutz <strong>und</strong><br />

Instandsetzung von <strong>Beton</strong>bauteilen“<br />

Die im Jahr 2001 veröffentlichte Richtlinie<br />

„Schutz <strong>und</strong> Instandsetzung von <strong>Beton</strong>bauteilen“<br />

des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton<br />

(DAfStb) ist einerseits an die aktuelle Normung<br />

anzupassen, z. B. an die DIN EN<br />

206-1/DIN 1045 in der Fassung 2001 bzw.<br />

2008. Die aktuelle Überarbeitung berücksichtigt<br />

darüber hinaus aber auch die weitergehenden<br />

Instandsetzungsprinzipien <strong>und</strong> Verfahren<br />

auf Basis der mittlerweile geltenden „harmonisierten“<br />

europäischen Norm EN 1504-9 (bzw.<br />

DIN EN 1504-9). Die vorgesehene Umbenennung<br />

der Instandsetzungsrichtlinie in „Instandhaltungsrichtlinie“<br />

dokumentiert das Ziel einer<br />

umfassenderen Richtlinie mit den Instandhaltungskomponenten<br />

Wartung, Inspektion, Instandsetzung<br />

<strong>und</strong> Verbesserung in Anlehnung<br />

an DIN 31051.<br />

Umfassender soll die Richtlinie auch durch die<br />

Ausdehnung auf die Belange aller bauaufsichtlichen<br />

Rechtsbereiche werden, d. h. neben dem<br />

Hochbau auch auf den Verkehrswegebau <strong>und</strong><br />

den Wasserwegebau.<br />

Als interne Gremien innerhalb des DBV unterstützen<br />

der Hauptausschuss Bauausführung<br />

(HABA) <strong>und</strong> der DBV-Arbeitskreis „Instandsetzung“<br />

die Formulierung von Inhalten zur Umsetzung<br />

dieser Ziele. Das Engagement des DBV in<br />

den DAfStb-Arbeitskreisen „Planung“ (Teil 1 der<br />

RL SIB) <strong>und</strong> „Ausführung“ (Teil 3 der RL SIB)<br />

wird ergänzt durch die Mitarbeit des DBV im<br />

europäischen Normenausschuss Bau (NABau)<br />

AA „Schutz, Instandsetzung <strong>und</strong> Verstärkung<br />

(Sp CEN/TC 104/SC 8)“.

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