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Satzspiegel - Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein eV

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tig organisierten Workshops wurden den politischen<br />

Entscheidern die zu erwartenden Auswirkungen<br />

vor Augen geführt. Mit zwei Gutachten,<br />

einem technischen <strong>und</strong> einem, das die verfassungsrechtliche<br />

Seite behandelt, wurde parallel<br />

die fachliche <strong>und</strong> juristische Fragwürdigkeit der<br />

Geringfügigkeitsschwellenwerte <strong>und</strong> des Umgangs<br />

mit ihnen herausgearbeitet.<br />

Die andauernde <strong>und</strong> massive Kritik der Bauindustrie<br />

<strong>und</strong> anderer Industriezweige zeigte<br />

Wirkung. Nach mehr als zwei Jahren, in denen<br />

das B<strong>und</strong>esumweltministerium unverdrossen<br />

an der ersten Fassung der Gr<strong>und</strong>wasserverordnung<br />

gearbeitet hatte, legte es im Juli<br />

2010 überraschend eine komplett neue zweite<br />

Fassung vor, die im Wesentlichen einer<br />

1:1-Umsetzung der europäischen Gr<strong>und</strong>wasserrichtlinie<br />

entsprach. Die Bauindustrie war<br />

ebenso wie andere Industriezweige erleichtert<br />

über diesen Kurswechsel. Mit der 1:1-Umsetzung<br />

ist verb<strong>und</strong>en, dass lediglich zehn sogenannte<br />

Umweltqualitätsnormen Eingang in die<br />

Verordnung gef<strong>und</strong>en haben, nicht aber die<br />

r<strong>und</strong> 100 entwickelten bzw. die 46 zunächst<br />

daraus ausgewählten Geringfügigkeitsschwellenwerte.<br />

Auch der Ort der Beurteilung ist<br />

damit im Gr<strong>und</strong>wasser <strong>und</strong> nicht bereits im<br />

Sickerwassertropfen in der Bodenzone festgelegt.<br />

Das Bauen im Gr<strong>und</strong>wasser bleibt daher<br />

wie bisher möglich <strong>und</strong> auch der Baustoffeinsatz<br />

in der Bodenzone ist keinen überzogenen<br />

Anforderungen unterworfen.<br />

Weiterhin ist es gelungen, zwei relevante Abweichungen<br />

gegenüber der europäischen<br />

Gr<strong>und</strong>wasserrichtline zu korrigieren. Mit Unterstützung<br />

des B<strong>und</strong>esrates, der sich damit<br />

sogar gegen die Empfehlungen seines federführenden<br />

Fachausschusses stellte, wurde einer-<br />

seits eine ergänzende Öffnungsklausel wieder<br />

gestrichen, die es ermöglicht hätte, die Geringfügigkeitsschwellenwerte<br />

nachträglich als Anhang<br />

zur Verordnung festzuschreiben. Andererseits<br />

wurden die Parameter Chlorid <strong>und</strong> Sulfat<br />

lediglich als Indikatorwerte verankert. Wären<br />

sie wie vom B<strong>und</strong>esumweltministerium vorgesehen<br />

als Grenzwerte festgelegt worden, hätten<br />

sich erhebliche negative Konsequenzen für<br />

die Verwertung mineralischer Abfälle ergeben.<br />

Die Gr<strong>und</strong>wasserverordnung, die durch intensive<br />

Zusammenarbeit zahlreicher Verbände <strong>und</strong><br />

die tatkräftige Unterstützung hochkarätiger<br />

Unternehmensvertreter der Bauindustrie weitgehend<br />

„entschärft“ werden konnte, ist am<br />

16. November 2010 in Kraft getreten.<br />

Errichtung dichtender Schlitzwände im Gr<strong>und</strong>wasser<br />

Tätigkeitsbericht 09-10<br />

Boden- <strong>und</strong> Gewässerschutz sowie Kreislaufabfallwirtschaft 57

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