Satzspiegel - Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein eV
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tig organisierten Workshops wurden den politischen<br />
Entscheidern die zu erwartenden Auswirkungen<br />
vor Augen geführt. Mit zwei Gutachten,<br />
einem technischen <strong>und</strong> einem, das die verfassungsrechtliche<br />
Seite behandelt, wurde parallel<br />
die fachliche <strong>und</strong> juristische Fragwürdigkeit der<br />
Geringfügigkeitsschwellenwerte <strong>und</strong> des Umgangs<br />
mit ihnen herausgearbeitet.<br />
Die andauernde <strong>und</strong> massive Kritik der Bauindustrie<br />
<strong>und</strong> anderer Industriezweige zeigte<br />
Wirkung. Nach mehr als zwei Jahren, in denen<br />
das B<strong>und</strong>esumweltministerium unverdrossen<br />
an der ersten Fassung der Gr<strong>und</strong>wasserverordnung<br />
gearbeitet hatte, legte es im Juli<br />
2010 überraschend eine komplett neue zweite<br />
Fassung vor, die im Wesentlichen einer<br />
1:1-Umsetzung der europäischen Gr<strong>und</strong>wasserrichtlinie<br />
entsprach. Die Bauindustrie war<br />
ebenso wie andere Industriezweige erleichtert<br />
über diesen Kurswechsel. Mit der 1:1-Umsetzung<br />
ist verb<strong>und</strong>en, dass lediglich zehn sogenannte<br />
Umweltqualitätsnormen Eingang in die<br />
Verordnung gef<strong>und</strong>en haben, nicht aber die<br />
r<strong>und</strong> 100 entwickelten bzw. die 46 zunächst<br />
daraus ausgewählten Geringfügigkeitsschwellenwerte.<br />
Auch der Ort der Beurteilung ist<br />
damit im Gr<strong>und</strong>wasser <strong>und</strong> nicht bereits im<br />
Sickerwassertropfen in der Bodenzone festgelegt.<br />
Das Bauen im Gr<strong>und</strong>wasser bleibt daher<br />
wie bisher möglich <strong>und</strong> auch der Baustoffeinsatz<br />
in der Bodenzone ist keinen überzogenen<br />
Anforderungen unterworfen.<br />
Weiterhin ist es gelungen, zwei relevante Abweichungen<br />
gegenüber der europäischen<br />
Gr<strong>und</strong>wasserrichtline zu korrigieren. Mit Unterstützung<br />
des B<strong>und</strong>esrates, der sich damit<br />
sogar gegen die Empfehlungen seines federführenden<br />
Fachausschusses stellte, wurde einer-<br />
seits eine ergänzende Öffnungsklausel wieder<br />
gestrichen, die es ermöglicht hätte, die Geringfügigkeitsschwellenwerte<br />
nachträglich als Anhang<br />
zur Verordnung festzuschreiben. Andererseits<br />
wurden die Parameter Chlorid <strong>und</strong> Sulfat<br />
lediglich als Indikatorwerte verankert. Wären<br />
sie wie vom B<strong>und</strong>esumweltministerium vorgesehen<br />
als Grenzwerte festgelegt worden, hätten<br />
sich erhebliche negative Konsequenzen für<br />
die Verwertung mineralischer Abfälle ergeben.<br />
Die Gr<strong>und</strong>wasserverordnung, die durch intensive<br />
Zusammenarbeit zahlreicher Verbände <strong>und</strong><br />
die tatkräftige Unterstützung hochkarätiger<br />
Unternehmensvertreter der Bauindustrie weitgehend<br />
„entschärft“ werden konnte, ist am<br />
16. November 2010 in Kraft getreten.<br />
Errichtung dichtender Schlitzwände im Gr<strong>und</strong>wasser<br />
Tätigkeitsbericht 09-10<br />
Boden- <strong>und</strong> Gewässerschutz sowie Kreislaufabfallwirtschaft 57