Haushalt der StädteRegion Aachen 2020 - Dezernat V - Bildung, Jugend und Strukturentwicklung
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Produkt 03.04.04<br />
Schulaufsicht<br />
Erläuterungen:<br />
Zu A/500001 "Personalaufwendungen":<br />
Die veranschlagten Personalaufwendungen beinhalten Aufwendungen für den Einsatz <strong>der</strong> systemisch arbeitenden Unterstützungskräfte<br />
an Pilotschulen im Schuljahr 2018/2019 <strong>und</strong> 2019/<strong>2020</strong> sowie für das Projektmanagement in <strong>der</strong> Koordinierungs<strong>und</strong><br />
Beratungsstelle (KOBSI). Den Aufwendungen gegenüber stehen Einnahmen im Produkt 16.01.01 Allgemeine Deckungsmittel<br />
(Inklusionspauschale gemäß § 2 des Gesetzes zur För<strong>der</strong>ung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion).<br />
Im Zuge <strong>der</strong> Beratung <strong>und</strong> Beschlussfassung über den <strong>Haushalt</strong> 2019 wurden mit Beschluss des SRT vom 13.12.2018 zusätzlich<br />
250.000 € für weitere 5 "KOBSI-Stellen" bereitgestellt. Mit Beschlussfassung im SRA vom 18.03.2019 (SRA 2019/0199)<br />
wurde die Verwaltung beauftragt, den Einsatz systemischer Inklusionshilfen an fünf weiteren Gr<strong>und</strong>schulen des gemeinsamen<br />
Lernens in <strong>der</strong> <strong>StädteRegion</strong> <strong>Aachen</strong> für das Schuljahr 2019/<strong>2020</strong> vorzusehen. Auf <strong>der</strong> Basis einer entsprechenden Kooperationsvereinbarung<br />
mit <strong>der</strong> Stadt Stolberg wird darüber hinaus für das Schuljahr 2019/<strong>2020</strong> eine weitere durch die Stadt Stolberg<br />
finanzierte Kraft im Projekt KOBSI eingesetzt. Die Gesamtstellenzahl für systemische Inklusionshilfen steigt im Schuljahr<br />
2019/<strong>2020</strong> somit auf 22 Kräfte an 20 Schulen.<br />
Mit Beschluss des SRA vom 14.11.2019 (SV 2019/0380) soll eine Fortführung von KOBSI über den 30.06.<strong>2020</strong> hinaus bis Mitte<br />
2021 erfolgen.<br />
Im Zuge <strong>der</strong> Beratung <strong>und</strong> Bwchlussfassung über den HH <strong>2020</strong> wurden zudem weitere 5 Stellen für KOBSI ab dem Schuljahresbeginn<br />
<strong>2020</strong>/2021 bewilligt unter <strong>der</strong> Maßgabe, dass die ra. Kommunen ihrerseits ebenfalls 5 Stellen einrichten. Insofern wurden die<br />
hierfür eingeplanten Mittel für <strong>2020</strong> von 125.000 € mit einem Sperrvermerk versehen, über dessen Aufhebung <strong>der</strong> SRA entscheidet.<br />
Zu A/545821 "IT-Fachanwendungen (lfd. Kosten)":<br />
Die veranschlagten <strong>Haushalt</strong>smittel werden in 2019 für folgende Fachanwendungen benötigt: <strong>2020</strong><br />
● WINSDV - Schulverwaltungssoftware (Wartungsvertrag WINDSV mit Funk ab 01.01.2017) 595,00 €<br />
● AO--SF - Son<strong>der</strong>pädagogischer För<strong>der</strong>bedarf (regio iT) 3.084,48 €<br />
● Beihilfe NRW plus (IT.NRW) lt. SRA-Vorlage 2019/0050: Softwarelizenzkosten für 4 Arbeitsplätze 19.964,00 €<br />
● Beihilfe NRW plus (IT.NRW) lt. SRA-Vorlage 2019/0050: Kosten für den Betrieb des Gebietszentrums 18.300,00 €<br />
● Beihilfe NRW plus (IT.NRW) lt. SRA-Vorlage 2019/0050: Kostenerstattung an die zentrale Scanstelle 15.750,00 €<br />
● ucloud 274,18 €<br />
insgesamt 57.967,66 €<br />
ger<strong>und</strong>et 57.968,00 €