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Haushalt der StädteRegion Aachen 2020 - Dezernat V - Bildung, Jugend und Strukturentwicklung

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Produkt 06.00.02<br />

Zentrale Aufgaben <strong>und</strong> sonstige Leistungen (allg. RU)<br />

<strong>Dezernat</strong> V<br />

Budgetverantwortung:<br />

A 51 - Amt für Kin<strong>der</strong>, <strong>Jugend</strong> <strong>und</strong><br />

Familie AL Heyn, Tel. 2488<br />

Produktverantwortung:<br />

AL Heyn, Tel. 2488<br />

Inhalte des Produktes:<br />

Das Produkt umfasst Aufgaben/Leistungen für die Städte Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Monschau, Stolberg <strong>und</strong><br />

Würselen sowie die Gemeinden Roetgen <strong>und</strong> Simmerath o<strong>der</strong> für das gesamte Gebiet <strong>der</strong> <strong>StädteRegion</strong> <strong>Aachen</strong>.<br />

Neben zentralen Aufgaben sind Leistungen erfasst, die den an<strong>der</strong>en Produkten für kreis-/regionsweite Aufgaben nicht zuzuordnen<br />

sind. Die Produktverantwortung für "zentrale Aufgaben" obliegt dem Amtsleiter, Herrn Heyn. Für die sonstigen<br />

Leistungen ist die Produktverantwortung einzelnen Arbeitsgruppenleitungen übertragen.<br />

Beschreibung:<br />

Zentrale Aufgaben:<br />

● Leitungs- <strong>und</strong> Steuerungsaufgaben im Innen- <strong>und</strong> Außenverhältnis<br />

● Angelegenheiten <strong>der</strong> Städteregionsvertretung<br />

● Produktübergreifende Aufgaben, Aufgabenschwerpunkte <strong>und</strong> Projektarbeiten<br />

● Budgetangelegenheiten <strong>und</strong> Controlling<br />

● Interne Dienst- <strong>und</strong> Serviceleistungen<br />

Sonstige Leistungen:<br />

● Elternbeiträge für Schulmaßnahmen von hilfsbedürftigen Schülern (Frau Kranz)<br />

● Zuschüsse etc. zur <strong>Jugend</strong>för<strong>der</strong>ung (Frau Kranz)<br />

● Fö<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Erziehungskompetenz (Frau Kranz)<br />

● Stärkung <strong>und</strong> För<strong>der</strong>ung des Kin<strong>der</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugend</strong>schutzes (Frau Kranz)<br />

Zielsetzung:<br />

● Zielführende Gestaltung <strong>und</strong> Weiterentwicklung <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>-, <strong>Jugend</strong>- <strong>und</strong> Familienhilfe (bei Aufgaben des A 51 für die<br />

o.a. Städte <strong>und</strong> Gemeinden o<strong>der</strong> die <strong>StädteRegion</strong> <strong>und</strong> durch Kooperationen/Verb<strong>und</strong>lösungen mit den Stadtjugendämtern)<br />

insbeson<strong>der</strong>e im Bereich <strong>der</strong> frühen Hilfen/Präventation durch die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Erziehungskompetenz junger Menschen schon in<br />

<strong>der</strong> Schule <strong>und</strong> die Stärkung des vorbeugenden Kin<strong>der</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugend</strong>schutzes.<br />

● Teilnahme von hilfsbedürftigen Schülern an Klassenfahrten <strong>und</strong> Unterstützung von Maßnahmen zur <strong>Jugend</strong>för<strong>der</strong>ung<br />

Zielgruppen:<br />

● Arbeitsgruppenleiter/innen <strong>und</strong> Mitarbeiter/innen des A 51<br />

● Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Städteregionsvertretung<br />

● Leitungskräfte <strong>und</strong> Mitarbeiter/innen <strong>der</strong> Stadtjugendämter<br />

● Vertreter/innen freier Träger<br />

● Bürger/innen<br />

● Hilfsbedürftige Kin<strong>der</strong> bzw. ihre Eltern<br />

● Kin<strong>der</strong> <strong>und</strong> <strong>Jugend</strong>liche<br />

● <strong>Jugend</strong>herbergswerk<br />

● Schulen<br />

Bewirtschaftungsregeln<br />

Für den Teilergebnis- <strong>und</strong><br />

1. Innerhalb des Produktes werden alle Aufwendungen - mit Ausnahme <strong>der</strong> Personal-<br />

Teilfinanzplan: aufwendungen, <strong>der</strong> Aufwendungen aus Abschreibungen <strong>und</strong> ILV (interne Leistungsverrechnungen)<br />

sowie <strong>der</strong> dezentralen IT-Aufwendungen (SK 545821, 545831 u.<br />

543165) - gemäß § 21 (1) KomHVO zu einem Budget zusammengefasst.<br />

Das Gleiche gilt für die entsprechenden Auszahlungen aus laufen<strong>der</strong> Verwaltungstätigkeit.<br />

2. Innerhalb des Produktes werden alle Auszahlungen aus Investitions- <strong>und</strong><br />

Finanzierungstätigkeit gemäß § 21 (1) KomHVO mit Ausnahme von SK 011002,<br />

011008 <strong>und</strong> 081115 zu einem Budget zusammengefasst.<br />

3. Mehrerträge/Mehreinzahlungen berechtigen gemäß § 21 (2) KomHVO wie folgt<br />

zu entsprechenden Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen:<br />

421101 <strong>und</strong> 421113<br />

533143, 533145, 533204, 533205<br />

Personelle Ausstattung<br />

Zahl <strong>der</strong> Stellen<br />

<strong>2020</strong> 2019<br />

tatsächlich besetzt<br />

2018<br />

Stellenanteile ingesamt<br />

davon<br />

Beamte<br />

tariflich Beschäftigte<br />

5,700 5,580 3,940<br />

0,870<br />

0,820<br />

0,700<br />

4,830<br />

4,760<br />

3,240

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