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Umweltverträglichkeitsprüfung Errichtung und Betrieb ... - Vorarlberg

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Wasser – Wasserwirtschaftliches Planungsorgan<br />

Stellungnahme des Wasserwirtschaftlichen Planungsorganes, DI Albert Zoderer vom 20.10.2011<br />

Hochwassersicherheit<br />

− Durch die <strong>Errichtung</strong> <strong>und</strong> den <strong>Betrieb</strong> des Golfplatzes kommt es zu keinen nachteiligen<br />

Auswirkungen auf den Abfluss <strong>und</strong> den Geschiebetransport im Lechfluss. Die<br />

Hochwassersituation der Unterlieger bleibt unverändert.<br />

Wasserschutz- <strong>und</strong> Schongebiete − Wasserschutz- <strong>und</strong> Schongebiete werden durch die <strong>Errichtung</strong> <strong>und</strong> den <strong>Betrieb</strong> der<br />

Golfanlage nicht berührt.<br />

Gr<strong>und</strong>wasser − Die lokale Beeinträchtigung des Gr<strong>und</strong>wasserkörpers durch <strong>Errichtung</strong> des Altarmes im<br />

Mündungsbereich führt bei Beachtung entsprechender Schutzauflagen zu keiner<br />

nachhaltigen Beeinträchtigung des Gr<strong>und</strong>wassers.<br />

Düngung <strong>und</strong> Anwendung von<br />

Pflanzenschutzmitteln<br />

− Bei fachgerechter Anwendung von Dünge- <strong>und</strong> Pflanzenschutzmitteln sind keine<br />

Beeinträchtigungen der Gr<strong>und</strong>wasserqualität zu erwarten.<br />

Trinkwasserversorgung − Zur Sicherstellung der im öffentlichen Interesse gelegenen Versorgungssicherheit der<br />

Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Lech ist die rechtzeitige Herstellung <strong>und</strong><br />

Inbetriebnahme einer Ersatzwasserleitung für die Ableitung der Schwarzbachquellen im<br />

betroffen Golfplatzgelände.<br />

Zusammenfassung − Das Wasserwirtschaftliche Planungsorgan geht davon aus, dass durch das vorgesehene<br />

Projekt weder Beeinträchtigungen öffentlicher Interessen gemäß § 104 WRG noch eine<br />

Verschlechterung des Zustandes von Gewässern zu besorgen ist, sodass bei Beachtung der<br />

wasserwirtschaftlich relevanten Auflagen der Sachverständigen keine gr<strong>und</strong>sätzlichen<br />

Bedenken gegen die projektgemäße Ausführung <strong>und</strong> den <strong>Betrieb</strong> der Golfplatzanlage<br />

bestehen.<br />

− Auflagen beantragt<br />

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