Umweltverträglichkeitsprüfung Errichtung und Betrieb ... - Vorarlberg
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Wasser – Wasserwirtschaftliches Planungsorgan<br />
Stellungnahme des Wasserwirtschaftlichen Planungsorganes, DI Albert Zoderer vom 20.10.2011<br />
Hochwassersicherheit<br />
− Durch die <strong>Errichtung</strong> <strong>und</strong> den <strong>Betrieb</strong> des Golfplatzes kommt es zu keinen nachteiligen<br />
Auswirkungen auf den Abfluss <strong>und</strong> den Geschiebetransport im Lechfluss. Die<br />
Hochwassersituation der Unterlieger bleibt unverändert.<br />
Wasserschutz- <strong>und</strong> Schongebiete − Wasserschutz- <strong>und</strong> Schongebiete werden durch die <strong>Errichtung</strong> <strong>und</strong> den <strong>Betrieb</strong> der<br />
Golfanlage nicht berührt.<br />
Gr<strong>und</strong>wasser − Die lokale Beeinträchtigung des Gr<strong>und</strong>wasserkörpers durch <strong>Errichtung</strong> des Altarmes im<br />
Mündungsbereich führt bei Beachtung entsprechender Schutzauflagen zu keiner<br />
nachhaltigen Beeinträchtigung des Gr<strong>und</strong>wassers.<br />
Düngung <strong>und</strong> Anwendung von<br />
Pflanzenschutzmitteln<br />
− Bei fachgerechter Anwendung von Dünge- <strong>und</strong> Pflanzenschutzmitteln sind keine<br />
Beeinträchtigungen der Gr<strong>und</strong>wasserqualität zu erwarten.<br />
Trinkwasserversorgung − Zur Sicherstellung der im öffentlichen Interesse gelegenen Versorgungssicherheit der<br />
Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Lech ist die rechtzeitige Herstellung <strong>und</strong><br />
Inbetriebnahme einer Ersatzwasserleitung für die Ableitung der Schwarzbachquellen im<br />
betroffen Golfplatzgelände.<br />
Zusammenfassung − Das Wasserwirtschaftliche Planungsorgan geht davon aus, dass durch das vorgesehene<br />
Projekt weder Beeinträchtigungen öffentlicher Interessen gemäß § 104 WRG noch eine<br />
Verschlechterung des Zustandes von Gewässern zu besorgen ist, sodass bei Beachtung der<br />
wasserwirtschaftlich relevanten Auflagen der Sachverständigen keine gr<strong>und</strong>sätzlichen<br />
Bedenken gegen die projektgemäße Ausführung <strong>und</strong> den <strong>Betrieb</strong> der Golfplatzanlage<br />
bestehen.<br />
− Auflagen beantragt<br />
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