Umweltverträglichkeitsprüfung Errichtung und Betrieb ... - Vorarlberg
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4. Sämtliche Begrünungsmaßnahmen außerhalb der Spielflächen haben gemäß der<br />
Richtlinie für standortgerechte Begrünungen zu erfolgen.<br />
5. Für sämtliche Bepflanzungsmaßnahmen außerhalb der Golfflächen sind<br />
ausschließlich Wildformen heimischer, standortgerechter Pflanzenarten zu<br />
verwenden.<br />
6. Die Böschungen sämtlicher Golfplatzwege in Bereichen, die nicht ohnehin<br />
durch Erdbaumaßnahmen verändert werden, sind ausschließlich mittels<br />
Sodentransplantation zu begrünen. Hierzu ist zu Beginn der Erdarbeiten die<br />
Vegetationsdecke im Eingriffsbereich schonend in Form von Soden abzuziehen,<br />
seitlich zwischen zu lagern <strong>und</strong> anschließend wiederum lagerichtig <strong>und</strong> seitlich<br />
bündig aneinander stoßend oberflächlich aufzubringen.<br />
7. Als Farbe für Ballfang- bzw. Sicherheitsnetze im Golfplatzareal ist nur Schwarz<br />
zulässig.<br />
8. Die Böschungsbereiche des geplanten „Lech-Altarmes“ sind mittels<br />
Sodentransplantation aus der hier vorhandenen Weidefläche magerer Prägung<br />
oder mittels Heugrassaat zu begrünen.<br />
9. Die in der „Synthese der Fachbereiche Ameisen, Amphibien, Reptilien &<br />
Wildökologie“ empfohlenen Begleitmaßnahmen im Golfplatzareal Lech-Zug<br />
während der Bauphase (S. 4 – 7) <strong>und</strong> während der <strong>Betrieb</strong>sphase (S. 9-15) sind<br />
bis zum [DATUM] umzusetzen.<br />
10. Die in der „Synthese der Fachbereiche Ameisen, Amphibien, Reptilien &<br />
Wildökologie“ empfohlenen Begleitmaßnahmen während der Bau- <strong>und</strong><br />
<strong>Betrieb</strong>sphase im Bereich der Schwendungsflächen (S. 16, 17) sind ebenso bis<br />
zum [DATUM] umzusetzen wie im Bereich der Femelungsfläche (S. 18, 19<br />
11. Fensterscheiben im Bereich des Clubhauses, durch die eine Durchsicht durch<br />
das Gebäude (z.B. an exponierten Ecken, Glasscheiben als Terrassengeländer<br />
oder -windschutz) oder auf dahinter liegende Vegetation möglich ist, sind in<br />
Absprache mit dem Naturschutzbeauftragten der BH Bludenz mit wirksamen<br />
Vogelaufprall-Schutzmaßnahmen zu versehen. Hinweis: Aufgeklebte<br />
Greifvogelsilhouetten genügen dieser Vorgabe nicht.<br />
12. Sämtliche Außenbeleuchtungen im Bereich des Clubhauses <strong>und</strong> des übrigen<br />
Golfplatzareals sind mit Natriumdampflampen oder mit Lampen mit ähnlich<br />
insektenfre<strong>und</strong>lichem Lichtspektrum zu versehen. Hierüber ist eine Bestätigung<br />
der Lieferfirma vorzulegen.<br />
Wald - beantragte Auflagen<br />
Gutachten des ASV für Forsttechnik vom 22.8.2011<br />
1. Die Rodungsbewilligung wird ausschließlich für den beantragten Zweck der<br />
<strong>Errichtung</strong> <strong>und</strong> des <strong>Betrieb</strong>es eines Golfplatzes erteilt. Sie erlischt, sofern der<br />
Rodungszweck nicht innerhalb von 3 Jahren ab Rechtskraft des<br />
Bewilligungsbescheides erfüllt worden ist.<br />
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