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Umweltverträglichkeitsprüfung Errichtung und Betrieb ... - Vorarlberg

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4. Sämtliche Begrünungsmaßnahmen außerhalb der Spielflächen haben gemäß der<br />

Richtlinie für standortgerechte Begrünungen zu erfolgen.<br />

5. Für sämtliche Bepflanzungsmaßnahmen außerhalb der Golfflächen sind<br />

ausschließlich Wildformen heimischer, standortgerechter Pflanzenarten zu<br />

verwenden.<br />

6. Die Böschungen sämtlicher Golfplatzwege in Bereichen, die nicht ohnehin<br />

durch Erdbaumaßnahmen verändert werden, sind ausschließlich mittels<br />

Sodentransplantation zu begrünen. Hierzu ist zu Beginn der Erdarbeiten die<br />

Vegetationsdecke im Eingriffsbereich schonend in Form von Soden abzuziehen,<br />

seitlich zwischen zu lagern <strong>und</strong> anschließend wiederum lagerichtig <strong>und</strong> seitlich<br />

bündig aneinander stoßend oberflächlich aufzubringen.<br />

7. Als Farbe für Ballfang- bzw. Sicherheitsnetze im Golfplatzareal ist nur Schwarz<br />

zulässig.<br />

8. Die Böschungsbereiche des geplanten „Lech-Altarmes“ sind mittels<br />

Sodentransplantation aus der hier vorhandenen Weidefläche magerer Prägung<br />

oder mittels Heugrassaat zu begrünen.<br />

9. Die in der „Synthese der Fachbereiche Ameisen, Amphibien, Reptilien &<br />

Wildökologie“ empfohlenen Begleitmaßnahmen im Golfplatzareal Lech-Zug<br />

während der Bauphase (S. 4 – 7) <strong>und</strong> während der <strong>Betrieb</strong>sphase (S. 9-15) sind<br />

bis zum [DATUM] umzusetzen.<br />

10. Die in der „Synthese der Fachbereiche Ameisen, Amphibien, Reptilien &<br />

Wildökologie“ empfohlenen Begleitmaßnahmen während der Bau- <strong>und</strong><br />

<strong>Betrieb</strong>sphase im Bereich der Schwendungsflächen (S. 16, 17) sind ebenso bis<br />

zum [DATUM] umzusetzen wie im Bereich der Femelungsfläche (S. 18, 19<br />

11. Fensterscheiben im Bereich des Clubhauses, durch die eine Durchsicht durch<br />

das Gebäude (z.B. an exponierten Ecken, Glasscheiben als Terrassengeländer<br />

oder -windschutz) oder auf dahinter liegende Vegetation möglich ist, sind in<br />

Absprache mit dem Naturschutzbeauftragten der BH Bludenz mit wirksamen<br />

Vogelaufprall-Schutzmaßnahmen zu versehen. Hinweis: Aufgeklebte<br />

Greifvogelsilhouetten genügen dieser Vorgabe nicht.<br />

12. Sämtliche Außenbeleuchtungen im Bereich des Clubhauses <strong>und</strong> des übrigen<br />

Golfplatzareals sind mit Natriumdampflampen oder mit Lampen mit ähnlich<br />

insektenfre<strong>und</strong>lichem Lichtspektrum zu versehen. Hierüber ist eine Bestätigung<br />

der Lieferfirma vorzulegen.<br />

Wald - beantragte Auflagen<br />

Gutachten des ASV für Forsttechnik vom 22.8.2011<br />

1. Die Rodungsbewilligung wird ausschließlich für den beantragten Zweck der<br />

<strong>Errichtung</strong> <strong>und</strong> des <strong>Betrieb</strong>es eines Golfplatzes erteilt. Sie erlischt, sofern der<br />

Rodungszweck nicht innerhalb von 3 Jahren ab Rechtskraft des<br />

Bewilligungsbescheides erfüllt worden ist.<br />

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