Umweltverträglichkeitsprüfung Errichtung und Betrieb ... - Vorarlberg
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39. Sämtliche Kanalstränge (Haltungslängen) sind im Hinblick auf die Reinigungs-<br />
<strong>und</strong> Kontrollmöglichkeit geradlinig zu verlegen. Richtungsänderungen dürfen<br />
nur in den Kontrollschächten vorgenommen werden. Anschlusskanäle dürfen<br />
nur über Kontrollschächte, NW 1000 mm, an die öffentliche<br />
Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen werden.<br />
40. Gegen den Rückstau der Abwässer aus der öffentlichen Kanalisationsanlage ist<br />
durch geeignete Maßnahmen auf eigenem Gr<strong>und</strong> Vorsorge zu treffen.<br />
41. Die Einleitung von Drainage- oder Gr<strong>und</strong>wasser in die Schmutzwasserkanäle ist<br />
unzulässig.<br />
42. Stoffe die geeignet sind, Verstopfungen zu verursachen (wie z.B. Holz, Steine,<br />
Drähte, Textilien, Bauschutt) sowie giftige <strong>und</strong> gefährliche Stoffe (wie z.B. Öle,<br />
Benzine, Säuren, Laugen) dürfen nicht in den Schutzwasserkanal eingeleitet<br />
werden. Diese sind ordnungsgemäß zu entsorgen.<br />
43. Die Kanalisierungsarbeiten sind durch befugte Unternehmen durchzuführen.<br />
Diesen sind die relevanten Auflagen des Bescheides nachweislich zur Kenntnis<br />
zu bringen.<br />
44. Der Beginn der Kanalisierungsarbeiten ist der Gemeinde Lech zeitgerecht,<br />
mindestens eine Woche vorher bekannt zu geben. Die Arbeiten sind im<br />
einvernehmen mit der Gemeinde Lech auszuführen.<br />
45. Die neu eingebauten schmutzwasserführenden Leitungen sowie die eingebauten<br />
abwassertechnischen Einrichtungen (Abscheider, Schächte etc.) sind dicht<br />
herzustellen. Die Dichtheit der Anlage ist vor Inbetriebnahme mittels<br />
Dichtheitsprüfung nachzuweisen. Die Prüfung der Abscheider <strong>und</strong> Schächte hat<br />
bis zur Schachtoberkante mittels Stauprobe zu erfolgen. Die Prüfung ist gemäß<br />
ÖNORM B 2503 von einem befugten Fachmann durchzuführen.<br />
46. Die eingebauten Abscheideanlagen beim Klubhaus <strong>und</strong> der Maschinenhalle sind<br />
vom Betreiber gemäß den Wartungsrichtlinien des Abscheiderherstellers<br />
regelmäßig zu überprüfen. Eine Wartungsrichtlinie sowie Typenpläne der<br />
Anlagen sind zu diesem Zweck an Ort <strong>und</strong> Stelle aufzubewahren. Die<br />
durchgeführten Überprüfungen <strong>und</strong> Reinigungen des Abscheiders sind in ein<br />
eigenes Wartungsbuch einzutragen <strong>und</strong> der Behörde auf Verlangen zur<br />
Einsichtnahme vorzulegen. Zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen<br />
Instandhaltung <strong>und</strong> Wartung der bestehenden Mineralölabscheideanlage in der<br />
Maschinenhalle sowie des Fettabscheiders beim Clubhaus sind mit einem<br />
befugten Fachmann Wartungsverträge abzuschließen.<br />
47. Der in den Schlamm- <strong>und</strong> Sandfangschächten abgelagerte Nassschlamm ist ab<br />
erreichen von 2/3 des jeweiligen Nutzinhaltes gemäß den gültigen<br />
Abfallwirtschaftsrichtlinien von einer Fachfirma nachweislich zu entsorgen.<br />
48. Für die Beprobung der betrieblichen Abwässer ist zwischen der letzten<br />
Vorreinigungsstufe <strong>und</strong> dem Übergabeschacht in den Schmutzwasserkanal eine<br />
Möglichkeit zur Probeentnahme (z.B. Absturzhöhe mindestens 10 cm) zu<br />
schaffen. Es ist zu gewährleisten, dass einzelne Abwasserteilströme getrennt<br />
beprobt werden können <strong>und</strong> keine Verdünnung der Schmutzwässer erfolgt.<br />
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