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Umweltverträglichkeitsprüfung Errichtung und Betrieb ... - Vorarlberg

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39. Sämtliche Kanalstränge (Haltungslängen) sind im Hinblick auf die Reinigungs-<br />

<strong>und</strong> Kontrollmöglichkeit geradlinig zu verlegen. Richtungsänderungen dürfen<br />

nur in den Kontrollschächten vorgenommen werden. Anschlusskanäle dürfen<br />

nur über Kontrollschächte, NW 1000 mm, an die öffentliche<br />

Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen werden.<br />

40. Gegen den Rückstau der Abwässer aus der öffentlichen Kanalisationsanlage ist<br />

durch geeignete Maßnahmen auf eigenem Gr<strong>und</strong> Vorsorge zu treffen.<br />

41. Die Einleitung von Drainage- oder Gr<strong>und</strong>wasser in die Schmutzwasserkanäle ist<br />

unzulässig.<br />

42. Stoffe die geeignet sind, Verstopfungen zu verursachen (wie z.B. Holz, Steine,<br />

Drähte, Textilien, Bauschutt) sowie giftige <strong>und</strong> gefährliche Stoffe (wie z.B. Öle,<br />

Benzine, Säuren, Laugen) dürfen nicht in den Schutzwasserkanal eingeleitet<br />

werden. Diese sind ordnungsgemäß zu entsorgen.<br />

43. Die Kanalisierungsarbeiten sind durch befugte Unternehmen durchzuführen.<br />

Diesen sind die relevanten Auflagen des Bescheides nachweislich zur Kenntnis<br />

zu bringen.<br />

44. Der Beginn der Kanalisierungsarbeiten ist der Gemeinde Lech zeitgerecht,<br />

mindestens eine Woche vorher bekannt zu geben. Die Arbeiten sind im<br />

einvernehmen mit der Gemeinde Lech auszuführen.<br />

45. Die neu eingebauten schmutzwasserführenden Leitungen sowie die eingebauten<br />

abwassertechnischen Einrichtungen (Abscheider, Schächte etc.) sind dicht<br />

herzustellen. Die Dichtheit der Anlage ist vor Inbetriebnahme mittels<br />

Dichtheitsprüfung nachzuweisen. Die Prüfung der Abscheider <strong>und</strong> Schächte hat<br />

bis zur Schachtoberkante mittels Stauprobe zu erfolgen. Die Prüfung ist gemäß<br />

ÖNORM B 2503 von einem befugten Fachmann durchzuführen.<br />

46. Die eingebauten Abscheideanlagen beim Klubhaus <strong>und</strong> der Maschinenhalle sind<br />

vom Betreiber gemäß den Wartungsrichtlinien des Abscheiderherstellers<br />

regelmäßig zu überprüfen. Eine Wartungsrichtlinie sowie Typenpläne der<br />

Anlagen sind zu diesem Zweck an Ort <strong>und</strong> Stelle aufzubewahren. Die<br />

durchgeführten Überprüfungen <strong>und</strong> Reinigungen des Abscheiders sind in ein<br />

eigenes Wartungsbuch einzutragen <strong>und</strong> der Behörde auf Verlangen zur<br />

Einsichtnahme vorzulegen. Zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen<br />

Instandhaltung <strong>und</strong> Wartung der bestehenden Mineralölabscheideanlage in der<br />

Maschinenhalle sowie des Fettabscheiders beim Clubhaus sind mit einem<br />

befugten Fachmann Wartungsverträge abzuschließen.<br />

47. Der in den Schlamm- <strong>und</strong> Sandfangschächten abgelagerte Nassschlamm ist ab<br />

erreichen von 2/3 des jeweiligen Nutzinhaltes gemäß den gültigen<br />

Abfallwirtschaftsrichtlinien von einer Fachfirma nachweislich zu entsorgen.<br />

48. Für die Beprobung der betrieblichen Abwässer ist zwischen der letzten<br />

Vorreinigungsstufe <strong>und</strong> dem Übergabeschacht in den Schmutzwasserkanal eine<br />

Möglichkeit zur Probeentnahme (z.B. Absturzhöhe mindestens 10 cm) zu<br />

schaffen. Es ist zu gewährleisten, dass einzelne Abwasserteilströme getrennt<br />

beprobt werden können <strong>und</strong> keine Verdünnung der Schmutzwässer erfolgt.<br />

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