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Umweltverträglichkeitsprüfung Errichtung und Betrieb ... - Vorarlberg

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Ges<strong>und</strong>heit<br />

beurteilt im Gutachten des ASV für Medizin, Dr Christian Bernhard vom 21.10.2011<br />

.....Luftschadstoffe − Nach den eingesehenen Unterlagen, der Immissionsprognose in der<br />

Umweltverträglichkeitserklärung <strong>und</strong> den f<strong>und</strong>ierten Ausführungen des<br />

Amtssachverständigen für Luftreinhaltung kann aus medizinischer Sicht eine<br />

Beeinträchtigung von Menschen <strong>und</strong> auch eine Geruchsbelästigung bei nach dem Stand<br />

der Technik getroffenen Maßnahmen zur Emissionsminderung ausgeschlossen bzw. als<br />

tolerierbar eingestuft werden.<br />

Sicherheit − Beim <strong>Betrieb</strong> eines Golfplatzes sind aus medizinischer Sicht einerseits Verletzungen<br />

durch fehlgeschlagene Bälle zu bedenken. Diese können durch die im<br />

sicherheitstechnischen Gutachten vorgeschlagenen Maßnahmen auf ein die körperliche<br />

Sicherheit nicht mehr gefährdendes Maß reduziert werden.<br />

Lärm − Die während der Bauphase wahrnehmbare Lärmbelastung ist aufgr<strong>und</strong> der gesicherten<br />

Nachtruhe kompensierbar <strong>und</strong> stellt nach Art <strong>und</strong> Ausmaß keine Ges<strong>und</strong>heitsgefährdung<br />

für Menschen dar.<br />

Zusammenfassung − Insgesamt sind die Auswirkungen der <strong>Betrieb</strong>sanlage auf den Organismus als gering<br />

abzuschätzen.<br />

− Der <strong>Betrieb</strong> des Golfplatzes lässt keine negativen Auswirkungen auf den Organismus von<br />

Anrainern erwarten.<br />

− Aus medizinischer Sicht werden keine Anträge gestellt, wenn den Forderungen der<br />

übrigen mit dem Projekt befassten Sachverständigen entsprochen wird.<br />

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