Umweltverträglichkeitsprüfung Errichtung und Betrieb ... - Vorarlberg
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2. Zumindest eine Türe aus dem Gerätelager ins Freie ist als Notausgangstüre mit<br />
einem Notausgangsverschluss gemäß ÖNORM EN 179 auszuführen.<br />
3. Die automatische Schiebetüre im Eingangsbereich muss in geschlossenem <strong>und</strong><br />
jedem teilgeöffneten Zustand von der Innenseite her durch Schwenken der<br />
Türblätter in Fluchtrichtung auf die volle erforderliche Durchgangsbreite<br />
geöffnet werden können, bzw. müssen Türen mit red<strong>und</strong>antem Antrieb sein.<br />
Letztere müssen für den Einbau in Flucht- <strong>und</strong> Rettungswege geeignet sein.<br />
Automatische Schiebetüren in Flucht- oder Rettungswegen müssen während der<br />
<strong>Betrieb</strong>szeit bei Stromausfall, bei Ausfall der Steuerung oder bei Ausfall des<br />
inneren Signalgebers selbsttätig auf die volle Durchgangsbreite öffnen <strong>und</strong> bis<br />
zur Behebung der Störung in offener Stellung bleiben. Auf die Funktionsweise<br />
im Notfall muss durch ein Hinweisschild gemäß ÖNORM Z 1000 auf der<br />
Innenseite der Türe hingewiesen werden.<br />
4. Bei sämtlichen Feuerschutztüren EI30-C sind typengeprüfte Produkte zu<br />
verwenden. Über die ordnungsgemäße Ausführung ist der Behörde mit der<br />
Fertigstellungsmeldung eine Bestätigung unter Angabe der verwendeten<br />
Produkte, deren Einbauorte sowie deren ordnungsgemäßer Einbau vorzulegen.<br />
5. Die Türen der Umkleiden „Damen“ <strong>und</strong> „Herren“ sind jeweils in Fluchtrichtung<br />
aufschlagend einzurichten.<br />
6. Die Umfassungsbauteile des Müll-Lagerraumes sind in der<br />
Feuerwiderstandsklasse REI90 bzw. EI90 auszubilden. Über die<br />
ordnungsgemäße Ausführung ist der Behörde mit der Fertigstellungsmeldung<br />
eine Bestätigung vorzulegen.<br />
7. Die Tragkonstruktion im Erdgeschoss (tragende Wände, Stützen <strong>und</strong> Dach) des<br />
Clubhauses sind zumindest in der Feuerwiderstandsklasse R30 auszuführen.<br />
Über die ordnungsgemäße Ausführung ist der Behörde mit der<br />
Fertigstellungsmeldung eine Bestätigung vorzulegen.<br />
8. Bei sämtlichen Fußbodenbelägen sind zumindest Produkte welche der<br />
Euroklasse des Brandverhaltens Cfl-s2 entsprechen, wobei Holz <strong>und</strong><br />
Holzwerkstoffe der Euroklasse Dfl zulässig sind, zu verwenden. Über die<br />
ordnungsgemäße Ausführung ist der Behörde mit der Fertigstellungsmeldung<br />
eine Bestätigung unter Angabe der verwendeten Produkte sowie deren<br />
Einbauorte vorzulegen.<br />
9. Wand- <strong>und</strong> Deckendurchbrüche in brandabschnittsbildenden Bauteilen<br />
(Technikraum, Müllraum, Gerätelager) sind in der Feuerwiderstandsklasse EI 90<br />
mit typengeprüften Produkten abzuschotten. Über den fachgerechten Einbau<br />
sind der Behörde Bestätigungen der ausführenden Firmen vorzulegen, die auch<br />
die Einbauorte der Abschottungen zu beinhalten haben.<br />
10. Für die Aufbewahrung von Rauchzeugresten ist im Thekenbereich ein nicht<br />
brennbarer Behälter mit ebensolchem selbst- <strong>und</strong> dichtschließenden Deckel<br />
bereitzustellen.<br />
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