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Umweltverträglichkeitsprüfung Errichtung und Betrieb ... - Vorarlberg

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Luft <strong>und</strong> Klima<br />

beurteilt im Gutachten des ASV für Luftreinhaltung <strong>und</strong> Immissionsschutz, DI Arthur Sottopietra vom 17.8.2011<br />

Luftschadstoffbelastung − Lufthygienisch sind die Immissionen an Stickoxiden <strong>und</strong> Feinstaub maßgeblich.<br />

Kohlenmonoxidemissionen bzw. Emissionen an unverbrannten Kohlenwasserstoffen oder<br />

Benzol im Abgas von Fahrzeugen können als vernachlässigbar eingestuft werden.<br />

− Die Gesamtbelastung wird durch das zusätzliche Verkehrsaufkommen [Anm:<br />

Normalbetrieb <strong>und</strong> Veranstaltungen] <strong>und</strong> die Emissionen durch „green-keeping“<br />

(Rasenmäher, Traktoren, usw.) nur unwesentlich beeinflusst: Zusatz-Immissionen unter<br />

3 % (Halbst<strong>und</strong>en- bzw. Kurzzeitmittelwert) bzw. 1 % (Jahresmittelwert bzw.<br />

Langzeitmittelwert) der jeweiligen Immissionsgrenzwerte nach IG-L. Die durch das<br />

Projekt verursachte Immissionsbelastung ist als unbedeutend bzw. messtechnisch nicht<br />

verifizierbar einzustufen.<br />

− Derartige Schlussfolgerungen gelten auch für die Bauphase.<br />

− Für die Bauphase sind zudem effektive Maßnahmen zur Emissionsminderung nach Stand<br />

der Technik vorgesehen.<br />

− Heizungsbedingte Emissionen werden durch den Fernwärme-Anschluss vermieden.<br />

Geruchsbelästigung − Häufige oder unzumutbare Geruchsbelästigungen (aus Lagerung Rasenschnitt, Kfz-<br />

Abgasen, Küche) können praktisch ausgeschlossen werden.<br />

Auswirkungen auf das Klima − Klimarelevante Änderungen (Minderung der Lufttemperatur, Änderung der Kenngrößen<br />

des Strahlungshaushaltes <strong>und</strong> der Windverhältnisse in einem 30-jährigen Ausmaß) werden<br />

nicht auftreten. Relevante Emissionen an „Treibhausgasen“ (CO2, N2O, Methan) oder<br />

anderen klassischen Luftschadstoffen (insbesondere Feinstaub, Stickoxide) werden weder<br />

in der <strong>Betrieb</strong>sphase noch in der Bauphase in nennenswerter Menge freigesetzt.<br />

− Auflagen beantragt<br />

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