Umweltverträglichkeitsprüfung Errichtung und Betrieb ... - Vorarlberg
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Wasser − Wasserwirtschaftliches Planungsorgan - beantragte Auflagen<br />
Stellungnahme des Wasserwirtschaftlichen Planungsorganes vom 20.10.2011<br />
1. Sämtliche wasserwirtschaftlich relevanten <strong>Betrieb</strong>saufzeichnungen sind in<br />
digitaler Form aufzubereiten, auszuwerten <strong>und</strong> in einem Jahresbericht<br />
zusammenzufassen. Der Jahresbericht ist spätestens bis 30. März des<br />
Folgejahres dem Wasserwirtschaftlichen Planungsorgan im Amt der<br />
<strong>Vorarlberg</strong>er Landesregierung, Abteilung Wasserwirtschaft, sowie der<br />
zuständigen Behörde vorzulegen.<br />
2. Aus <strong>Betrieb</strong>ssicherheitsgründen ist vor Beginn der Bauarbeiten im Nahbereich<br />
der Quellableitung der Schwarzbachquellen eine dem Stand der Technik<br />
entsprechende Ersatzwasserleitung zu Errichten <strong>und</strong> in <strong>Betrieb</strong> zu nehmen.<br />
Luft <strong>und</strong> Klima - beantragte Auflagen<br />
Gutachten des ASV für Luftreinhaltung <strong>und</strong> Immissionsschutz vom 17.8.2011<br />
1. Für sämtliche Rasenpflege <strong>und</strong> „green-keeping“-Aggregate sowie Fahrzeuge zur<br />
Aufrechterhaltung des Spielbetriebes gemäß Geräteliste ist schwefelfreier<br />
Dieseltreibstoff (Schwefelgehalt < 10 ppm) oder aromatenfreier Gerätebenzin<br />
einzusetzen (Geräte- oder Alkylatbenzin; Aromatenanteil < 1 %;<br />
Schwefelgehalt < 10 ppm, Benzolgehalt < 0,1 %; Handelsnamen z.B. Motomix /<br />
Aspen / Oecomix / Clean Sprit / BIOSTAR Gerätebenzin / Aspen 2-Takt /<br />
Biofuel2T / Clean Life 2-Takt / Oecofuel2T / STIHL Motomix).<br />
2. Sämtliche benzin- oder dieselmotorisch betriebenen Geräte <strong>und</strong> Aggregate sind<br />
regelmäßig (mindestens halbjährlich) <strong>und</strong> nachweislich (Wartungsbuch) zu<br />
warten; Luftfilter sind zu reinigen <strong>und</strong> die Vergaser- <strong>und</strong> Motoreinstellung ist zu<br />
überprüfen.<br />
3. Sämtliche Gar- bzw. Kochgeräte im Clubhaus sind unterhalb einer<br />
Dunstabzugshaube aufzustellen; diese Haube ist mit geprüften Aerosolfiltern<br />
(gemäß ONORM H 6030, Klasse B) auszustatten. Ein diesbezüglicher Nachweis<br />
des Abscheidewirkungsgrades der Aerosolfilter ist der Behörde vorzulegen.<br />
4. Die Küchenabluft ist über einen Kamin abzuleiten; die Kaminmündung hat<br />
mindestens 1 m über Dach zu liegen; die Austrittsgeschwindigkeit der Abluft an<br />
der Kaminmündung hat bei Volllast der Lüftung mindestens 7 m/s zu betragen;<br />
hierüber ist ein rechnerischer Nachweis oder ein Nachweis durch eine Messung<br />
zu erbringen.<br />
5. Die Zuluft der Lüftungsanlage ist mit geprüften Feinstaubfiltern F7 zu versehen.<br />
Die Zuluftöffnung ist mindestens 2 m über Gr<strong>und</strong> anzubringen.<br />
6. Küche <strong>und</strong> Restaurant sind jeweils mit einer eigenen Zu- <strong>und</strong> Abluft zu<br />
versehen.<br />
7. Für die jährliche Wartung bzw. Reinigung der Lüftungsanlage sind<br />
entsprechende Reinigungsöffnungen vorzusehen. Die Gewebefilter sind jährlich<br />
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