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Umweltverträglichkeitsprüfung Errichtung und Betrieb ... - Vorarlberg

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Ersatzfläche E 3 – Waldweide:<br />

13. Zäunung der Fläche frühestens 3 Tage vor Beweidungsbeginn<br />

14. Abbau des Zaunes mit Beendigung des Weidebetriebes, spätestens am 15.<br />

September<br />

Ersatzfläche E 4:<br />

15. Forstliche Maßnahmen auf die Zeit vom 15. Juni bis 15. August zur<br />

Verhinderung jagdlicher Störungen beschränken<br />

Pflanzenschutzmittel:<br />

16. Aufzeichnung über Menge, Artikel, Zeit <strong>und</strong> Ort von verwendeten bzw.<br />

ausgebrachten Pflanzenschutzmitteln durch den Golfplatzbetreiber, um die<br />

Ursache (Herkunft) allfällig kontaminierten Wildes erheben bzw.<br />

zurückverfolgen zu können.<br />

Wildschäden:<br />

17. Erstellung einer privatrechtlichen Vereinbarung zwischen Golfplatzbetreiber,<br />

Jagdverfügungs- <strong>und</strong> Jagdnutzungsberechtigten bezüglich der Handhabung von<br />

Wildschäden am Golfplatz sowie Durchführung von Schutzmaßnahmen.<br />

18. Keine Wildschadensforderungen auf Ersatzfläche E 3 – Waldweide.<br />

19. Erstellung eines Maßnahmenkataloges zur Verhinderung von Wildschäden auf<br />

Ersatzfläche E 4 (Jagdverfügungsberechtigte, Waldbewirtschaftungsberechtigte,<br />

Jagdnutzungsberechtigte, Schutzwaldprojektbetreiber) <strong>und</strong><br />

privatrechtliche Vereinbarung über Durchführung <strong>und</strong> Finanzierung der<br />

Maßnahmen.<br />

20. Keine großflächigen dauerhaften Einzäunungsmaßnahmen am Golfplatzareal<br />

21. Lediglich kleinflächige temporäre Schutzzäunungen<br />

Wanderweg:<br />

22. Keine Verlegung des Wanderweges im Bereich Lech in südliche Richtung, um<br />

ein Heranführen der Störlinie in das Einstandsgebiet unterm Schafberg zu<br />

vermeiden.<br />

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