Umweltverträglichkeitsprüfung Errichtung und Betrieb ... - Vorarlberg
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Oberflächenentwässerung<br />
30. Die in der hydraulischen Berechnung der Versickerungsanlage des Klubhauses<br />
angenommene Untergr<strong>und</strong>durchlässigkeit ist vor Bauausführung durch einen<br />
Sickerversuch nachzuweisen. Sollte Widererwarten die<br />
Untergr<strong>und</strong>durchlässigkeit geringer als angenommen sein, ist die hydraulische<br />
Bemessung zu aktualisieren <strong>und</strong> die Ausführung der Versickerungsanlage den<br />
hydraulischen Gegebenheiten anzupassen.<br />
31. Über die ausgeführte Niederschlagswasserbeseitigungsanlage des Klubhauses<br />
sind bis zur Durchführung der Abnahmeprüfung entsprechende Bestandspläne<br />
(Lagepläne mit Höhenangaben, etc) vorzulegen.<br />
Wasserversorgung<br />
32. Als Ersatz für die bestehende Quellableitung der Gemeinde Lech im Bereich der<br />
Golfanlage ist eine neue Quellableitung außerhalb bzw. am Rande des<br />
Golfgeländes neu zu verlegen. Die neue Quellableitung ist entsprechend den<br />
hydraulischen Erfordernissen zu bemessen <strong>und</strong> in frostfreier Tiefe zu verlegen.<br />
Die neuverlegte Quellableitung ist vor Inbetriebnahme einer normgemäßen<br />
Druckprüfung zu unterziehen. Zum Nachweis der Dichtheit ist das Prüfprotokoll<br />
vorzulegen. Mit den Bauarbeiten im Nahbereich der bestehenden Quellableitung<br />
darf erst nach Inbetriebnahme der neu verlegten Quellableitung begonnen<br />
werden.<br />
33. Die zur Nachfüllung des Bewässerungsteiches benötigten Wassermengen aus<br />
dem öffentlichen Netz sind durch einen Wasserzähler zu messen <strong>und</strong><br />
wöchentlich schriftlich in einem <strong>Betrieb</strong>sbuch aufzuzeichnen.<br />
Abwasserentsorgung Klubhaus <strong>und</strong> Maschinenhalle<br />
34. Sämtliche Schmutzwässer des Klubhauses sind über eine dichte Druckleitung in<br />
die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage einzuleiten.<br />
35. Anschluss, <strong>Betrieb</strong> <strong>und</strong> Wartung der Abwasserbeseitigungsanlage haben nach<br />
den Bestimmungen des Kanalisationsgesetzes i.d.g.F., der Kanalordnung der<br />
Gemeinde Lech i.d.g.F., der jeweils gültigen Abwasseremissionsverordnungen<br />
sowie den geltenden technischen Vorschriften <strong>und</strong> Normen (ÖNORM 2501 <strong>und</strong><br />
2052) entsprechend dem Stand der Technik zu erfolgen.<br />
36. Der Kanalanschluss ist bis zur Rohbaufertigstellung, spätestens jedoch bis zur<br />
Fertigstellung des Klubhauses auszuführen.<br />
37. Mit der Fertigstellungsmeldung ist ein Kanalbestandsplan (mit eingetragenem<br />
Rohrdurchmesser, Längen, Sohlgefälle, Schächten, Sonderbauwerken, z.B.<br />
Abscheider, etc) in dreifacher Ausfertigung sowie eine Bestätigung über die<br />
plan- <strong>und</strong> bescheidgemäße Ausführung (inklusive normgemäßer<br />
Dichtheitsprüfung) durch einen befugten Fachmann vorzulegen.<br />
38. Schmutzwasserkanäle, ausgenommen Druckleitungen, haben ein Gefälle von<br />
mindestens 2 % aufzuweisen.<br />
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