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Umweltverträglichkeitsprüfung Errichtung und Betrieb ... - Vorarlberg

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Oberflächenentwässerung<br />

30. Die in der hydraulischen Berechnung der Versickerungsanlage des Klubhauses<br />

angenommene Untergr<strong>und</strong>durchlässigkeit ist vor Bauausführung durch einen<br />

Sickerversuch nachzuweisen. Sollte Widererwarten die<br />

Untergr<strong>und</strong>durchlässigkeit geringer als angenommen sein, ist die hydraulische<br />

Bemessung zu aktualisieren <strong>und</strong> die Ausführung der Versickerungsanlage den<br />

hydraulischen Gegebenheiten anzupassen.<br />

31. Über die ausgeführte Niederschlagswasserbeseitigungsanlage des Klubhauses<br />

sind bis zur Durchführung der Abnahmeprüfung entsprechende Bestandspläne<br />

(Lagepläne mit Höhenangaben, etc) vorzulegen.<br />

Wasserversorgung<br />

32. Als Ersatz für die bestehende Quellableitung der Gemeinde Lech im Bereich der<br />

Golfanlage ist eine neue Quellableitung außerhalb bzw. am Rande des<br />

Golfgeländes neu zu verlegen. Die neue Quellableitung ist entsprechend den<br />

hydraulischen Erfordernissen zu bemessen <strong>und</strong> in frostfreier Tiefe zu verlegen.<br />

Die neuverlegte Quellableitung ist vor Inbetriebnahme einer normgemäßen<br />

Druckprüfung zu unterziehen. Zum Nachweis der Dichtheit ist das Prüfprotokoll<br />

vorzulegen. Mit den Bauarbeiten im Nahbereich der bestehenden Quellableitung<br />

darf erst nach Inbetriebnahme der neu verlegten Quellableitung begonnen<br />

werden.<br />

33. Die zur Nachfüllung des Bewässerungsteiches benötigten Wassermengen aus<br />

dem öffentlichen Netz sind durch einen Wasserzähler zu messen <strong>und</strong><br />

wöchentlich schriftlich in einem <strong>Betrieb</strong>sbuch aufzuzeichnen.<br />

Abwasserentsorgung Klubhaus <strong>und</strong> Maschinenhalle<br />

34. Sämtliche Schmutzwässer des Klubhauses sind über eine dichte Druckleitung in<br />

die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage einzuleiten.<br />

35. Anschluss, <strong>Betrieb</strong> <strong>und</strong> Wartung der Abwasserbeseitigungsanlage haben nach<br />

den Bestimmungen des Kanalisationsgesetzes i.d.g.F., der Kanalordnung der<br />

Gemeinde Lech i.d.g.F., der jeweils gültigen Abwasseremissionsverordnungen<br />

sowie den geltenden technischen Vorschriften <strong>und</strong> Normen (ÖNORM 2501 <strong>und</strong><br />

2052) entsprechend dem Stand der Technik zu erfolgen.<br />

36. Der Kanalanschluss ist bis zur Rohbaufertigstellung, spätestens jedoch bis zur<br />

Fertigstellung des Klubhauses auszuführen.<br />

37. Mit der Fertigstellungsmeldung ist ein Kanalbestandsplan (mit eingetragenem<br />

Rohrdurchmesser, Längen, Sohlgefälle, Schächten, Sonderbauwerken, z.B.<br />

Abscheider, etc) in dreifacher Ausfertigung sowie eine Bestätigung über die<br />

plan- <strong>und</strong> bescheidgemäße Ausführung (inklusive normgemäßer<br />

Dichtheitsprüfung) durch einen befugten Fachmann vorzulegen.<br />

38. Schmutzwasserkanäle, ausgenommen Druckleitungen, haben ein Gefälle von<br />

mindestens 2 % aufzuweisen.<br />

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