Umweltverträglichkeitsprüfung Errichtung und Betrieb ... - Vorarlberg
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Parkplatz − Eine gestalterische Einbindung in die Umgebung ist nicht erkennbar. Ein<br />
Bepflanzungskonzept ist noch abzustimmen.<br />
Brückenbauwerke − Bedeutsam sind die Beiden großen Brücken mit Spannweiten von 26 <strong>und</strong> 37m. Insgesamt<br />
konnte durch die gewählte Konstruktion für dies Brücken ein Maximum an optischer<br />
Leichtigkeit erzielt werden, sodass eine Störwirkung nicht zu erwarten ist.<br />
Spielbahnen − Der Spielbahnenbereich liegt in einer eigenen Landschaftskammer entlang des Lechflusses<br />
<strong>und</strong> ist gegenüber dem Ortgebiet von Zug wesentlich tiefer gelegen mit einem Hangbereich<br />
<strong>und</strong> Bergflanken <strong>und</strong> Flusslauf als räumliche Zäsur. Die Spielbahnen wurden möglichst in<br />
die vorhandene Topographie eingebettet. Der neu konzipierte Flusslauf<br />
(Hochwasserentlastung) wird als attraktives Element wahrgenommen. Landschaftsbildliche<br />
Störwirkungen sind nicht zu erwarten.<br />
Raum <strong>und</strong> Verkehr<br />
Wanderwege<br />
beurteilt im Gutachten des ASV für Raumplanung <strong>und</strong> Baugestaltung, DI Felix Horn vom 12.10.2011<br />
− Durch die geplanten Spielanlagen müssen Teilabschnitte von bereits bestehenden<br />
Wanderwegen verlegt werden. Insgesamt kommt es nach Einschätzung des Unterfertigten<br />
zu keiner wesentlichen Verschlechterung bzw. bleibt die Attraktivität der Wanderwege<br />
erhalten.<br />
Verkehr<br />
beurteilt in der Stellungnahme des ASV für Verkehrstechnik, Ing. Christian Wolf vom 7.7.2011<br />
Verkehr − Das vehrkehrstechnisches Gutachten der UVE (Besch&Partner mit Datum April 2011)<br />
nachvollziehbar:<br />
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