Umweltverträglichkeitsprüfung Errichtung und Betrieb ... - Vorarlberg
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Lebensmittelhygiene - beantragte Auflagen<br />
Gutachten des ASV für Lebensmittelhygiene vom 30.8.2011<br />
1. Die Küchenlüftung ist nach den einschlägigen ÖNORMEN (insbesondere<br />
ÖNORM H6030) auszuführen. Filter <strong>und</strong> andere Teile der Lüftungsanlage sind<br />
so zu situieren, dass eine einwandfreie Reinigung möglich ist. Luftströme von<br />
kontaminierten in reine Bereiche sind zu vermeiden. Vor Inbetriebnahme der<br />
Anlage ist eine Bestätigung einer Fachfirma vorzulegen, wonach die<br />
Lüftungsanlage entsprechend den einschlägigen ÖNORMEN (insbesondere<br />
ÖNORM H6030) ausgeführt worden ist.<br />
2. Alle Aggregate <strong>und</strong> sonstige technischen Einrichtungen sind so zu situieren,<br />
dass es zu keiner Beeinträchtigung der Luftqualität in <strong>Betrieb</strong>s- <strong>und</strong> Lagerräumen<br />
kommt.<br />
3. Der Abfallraum ist mit einer Kühlmöglichkeit für biogene Abfälle <strong>und</strong> mit<br />
einem Wasseranschluss auszustatten.<br />
4. Die Armatur beim Handwaschbecken im Vorraum der Personaltoilette ist so wie<br />
die Armaturen bei den Hygienehandwaschbecken im Küchenbereich<br />
berührungsfrei (beispielsweise Annäherungsschaltung) auszuführen.<br />
5. Bei den Handwaschbecken in den Vorräumen der WC-Anlagen sind Seifenspender<br />
<strong>und</strong> hygienische Handtrocknungsmöglichkeiten (beispielsweise<br />
Papierhandtücher) bereitzustellen. Die Vorraumtüren der WC-Anlagen sind<br />
selbstschließend einzurichten.<br />
zusätzliche Hinweise:<br />
Die Verordnung EG (852/2004) gilt als Ganzes für die Ausführung des Vorhabens<br />
<strong>und</strong> darüber hinaus als <strong>Betrieb</strong>svorschrift.<br />
Insbesondere ist in ausstattungsmäßiger Hinsicht folgenden Anforderungen gerecht<br />
zu werden:<br />
a) In Räumen, in denen mit offenen Lebensmitteln umgegangen wird, bestehen<br />
Fußböden <strong>und</strong> Wände bis zur Höhe von ca. 2,0 m aus abwaschbarem <strong>und</strong><br />
desinfizierbarem Material. Alle übrigen Wandflächen <strong>und</strong> Decken tragen einen<br />
hellfarbigen Anstrich, der nicht abblättert <strong>und</strong> keinen Schmutz- sowie<br />
Schimmelbelag aufweist. Türen <strong>und</strong> Fenster weisen glatte, abwaschbare<br />
Oberflächen auf.<br />
b) Fußböden sind so beschaffen, dass sich keine Wasserpfützen bilden.<br />
Vorhandene Abflussöffnungen im Boden (Gullis) sind gegen das Eindringen<br />
von tierischen Schädlingen sowie gegen Rückstau <strong>und</strong> Geruchsbelästigung<br />
gesichert.<br />
c) Alle Einrichtungen, Arbeitsflächen <strong>und</strong> Regale, die mit Lebensmitteln in<br />
Berührung kommen, weisen glatte, abwaschbare <strong>und</strong> desinfizierbare<br />
Oberflächen auf, die aus nicht toxischen Materialien bestehen.<br />
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