Umweltverträglichkeitsprüfung Errichtung und Betrieb ... - Vorarlberg
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zu lassen. Nach Fertigstellung der maßgeblichen Gebäudehöhen sind diese<br />
ebenfalls abnehmen zu lassen. Die entsprechenden Protokolle sind unverzüglich,<br />
spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme, der Behörde<br />
vorzulegen. In diesen Protokollen ist festzustellen, ob das Vorhaben gemäß den<br />
genehmigten Plänen ausgeführt wird oder ob sich Planänderungen ergeben.<br />
8. Nach Vollendung des bewilligten Bauvorhabens sind folgende Unterlagen<br />
vorzulegen:<br />
a. eine Bescheinigung, ausgestellt von einem Ziviltechniker einschlägiger<br />
Fachrichtung oder einem anderen befugten Statiker, aus der hervorgeht,<br />
dass die tragenden Konstruktionen den statischen Erfordernissen<br />
entsprechend berechnet <strong>und</strong> ausgeführt worden sind;<br />
b. Eine Bestätigung einer hiezu befugten Person, dass das Bauvorhaben<br />
entsprechend dem genehmigten Energieausweis ausgeführt wurde.<br />
c. eine Bescheinigung, ausgestellt vom ausführenden Unternehmen, über die<br />
Ausführung sämtlicher Sicherheitsverglasungen;<br />
Brückenbau - beantragte Auflagen<br />
Gutachten des ASV für Brückenbautechnik vom 26.7.2011<br />
1. Die statischen Berechnungen <strong>und</strong> Ausführungszeichnungen sind von einem<br />
Zivilingenieur oder Ingenieurkonsulenten für Bauwesen auszuarbeiten bzw. zu<br />
überprüfen.<br />
2. Die Tragfähigkeit der Brücken muss der ÖNORM EN 1991-2, Teil 2 <strong>und</strong> der<br />
ÖNORN B 1991-2, Teil 2 entsprechen.<br />
3. Die Geländer müssen mindestens den Anforderungen der prEN 1317-6, Tabelle<br />
4, Klasse C entsprechen. In Lasten ausgedrückt heißt dies, dass die Geländer<br />
einer Linienlast von qhk = 1,0 kN/m sowie einer an beliebiger Stelle wirkenden<br />
Punktlast von 1,0 kN widerstehen müssen.<br />
4. Die Brücken sind vom Brückeninhaber in einem solchen Zustand zu erhalten,<br />
dass sie stets ohne Gefährdung benutzt werden können.<br />
zusätzliche Empfehlungen:<br />
5. Es wird zum Schutz vor Nässebildung an den Holzbohlen empfohlen, ein<br />
Kunststoffstreifen zwischen dem Stahltragwerk <strong>und</strong> dem Holzbohlenbelag<br />
einzulegen.<br />
6. Aus Gründen der Abnützung der Brettschicht-Holzbalken wird die Anordnung<br />
von einem quer aufliegenden Holzbohlenbelag empfohlen. Dabei ist zu achten,<br />
dass zwischen den Brettschicht-Holzbalken <strong>und</strong> dem Holzbohlenbelag eine ausreichende<br />
Durchlüftung stattfinden sollte.<br />
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