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Umweltverträglichkeitsprüfung Errichtung und Betrieb ... - Vorarlberg

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zu lassen. Nach Fertigstellung der maßgeblichen Gebäudehöhen sind diese<br />

ebenfalls abnehmen zu lassen. Die entsprechenden Protokolle sind unverzüglich,<br />

spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme, der Behörde<br />

vorzulegen. In diesen Protokollen ist festzustellen, ob das Vorhaben gemäß den<br />

genehmigten Plänen ausgeführt wird oder ob sich Planänderungen ergeben.<br />

8. Nach Vollendung des bewilligten Bauvorhabens sind folgende Unterlagen<br />

vorzulegen:<br />

a. eine Bescheinigung, ausgestellt von einem Ziviltechniker einschlägiger<br />

Fachrichtung oder einem anderen befugten Statiker, aus der hervorgeht,<br />

dass die tragenden Konstruktionen den statischen Erfordernissen<br />

entsprechend berechnet <strong>und</strong> ausgeführt worden sind;<br />

b. Eine Bestätigung einer hiezu befugten Person, dass das Bauvorhaben<br />

entsprechend dem genehmigten Energieausweis ausgeführt wurde.<br />

c. eine Bescheinigung, ausgestellt vom ausführenden Unternehmen, über die<br />

Ausführung sämtlicher Sicherheitsverglasungen;<br />

Brückenbau - beantragte Auflagen<br />

Gutachten des ASV für Brückenbautechnik vom 26.7.2011<br />

1. Die statischen Berechnungen <strong>und</strong> Ausführungszeichnungen sind von einem<br />

Zivilingenieur oder Ingenieurkonsulenten für Bauwesen auszuarbeiten bzw. zu<br />

überprüfen.<br />

2. Die Tragfähigkeit der Brücken muss der ÖNORM EN 1991-2, Teil 2 <strong>und</strong> der<br />

ÖNORN B 1991-2, Teil 2 entsprechen.<br />

3. Die Geländer müssen mindestens den Anforderungen der prEN 1317-6, Tabelle<br />

4, Klasse C entsprechen. In Lasten ausgedrückt heißt dies, dass die Geländer<br />

einer Linienlast von qhk = 1,0 kN/m sowie einer an beliebiger Stelle wirkenden<br />

Punktlast von 1,0 kN widerstehen müssen.<br />

4. Die Brücken sind vom Brückeninhaber in einem solchen Zustand zu erhalten,<br />

dass sie stets ohne Gefährdung benutzt werden können.<br />

zusätzliche Empfehlungen:<br />

5. Es wird zum Schutz vor Nässebildung an den Holzbohlen empfohlen, ein<br />

Kunststoffstreifen zwischen dem Stahltragwerk <strong>und</strong> dem Holzbohlenbelag<br />

einzulegen.<br />

6. Aus Gründen der Abnützung der Brettschicht-Holzbalken wird die Anordnung<br />

von einem quer aufliegenden Holzbohlenbelag empfohlen. Dabei ist zu achten,<br />

dass zwischen den Brettschicht-Holzbalken <strong>und</strong> dem Holzbohlenbelag eine ausreichende<br />

Durchlüftung stattfinden sollte.<br />

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