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Umweltverträglichkeitsprüfung Errichtung und Betrieb ... - Vorarlberg

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zu erneuern (Inspektion, Reinigung <strong>und</strong> Wartung der Lüftungsanlage gemäß<br />

VDI 6022 oder ÖNORM M 6021). Die Reinigung der Aerosolfilter in der<br />

Küchenhaube hat mindestens wöchentlich zu erfolgen.<br />

8. Grassschnitt ist in dicht schließenden Behältnissen bis zur Abholung zwischenzulagern;<br />

eine Abholung hat mindestens wöchentlich zu erfolgen.<br />

Menschen, Tiere, Pflanzen <strong>und</strong> Lebensräume<br />

Lärm <strong>und</strong> Erschütterung - beantragte Auflagen<br />

Gutachten des ASV für Maschinenbau, Lärmschutz <strong>und</strong> Erschütterung vom<br />

14.7.2011<br />

1. Der nach außen wirksame Beurteilungspegel der Kühl- <strong>und</strong> Kälteanlagen des<br />

Clubhauses darf in Summe einen Wert von 42 dB, ermittelt gemäß ÖNORM<br />

S 5004 in 5 m Entfernung, nicht überschreiten. Über die Einhaltung dieses<br />

Wertes ist der Behörde auf Verlangen die Bestätigung eines befugten<br />

Fachmannes (z.B. Planer oder Lieferant der Anlage) vorzulegen.<br />

2. Bei der <strong>Errichtung</strong> der Golfanlage sind Maßnahmen gemäß schweizerischer<br />

Baulärm-Richtlinie (2006) zu treffen.<br />

3. Wenn erschütterungsintensive Bauarbeiten durchgeführt werden, ist vorher bei<br />

den betroffenen Gebäuden eine Beweissicherung gemäß ÖNORM S 9020 durch<br />

einen befugten Fachmann (z.B. Ziviltechniker für Bauwesen oder Baumeister<br />

oder Bausachverständiger) durchzuführen. Die Schwinggeschwindigkeiten sind<br />

auf der Gr<strong>und</strong>lage dieser Beweissicherung zu limitieren.<br />

Golfplatzsicherheit - beantragte Auflagen<br />

Gutachten des ASV für Sicherheitstechnik <strong>und</strong> Sportstättenbau vom 10.10.2011<br />

Die Nummerierung der Wege bezieht auf den „Übersichtsplan Wegeplanung“ mit<br />

Stand vom 1.9. 2011.<br />

Auflagen Sporttechnik<br />

1. Es ist ein Signalsystem vorzusehen, das für den Spieler auf der Spielbahn 3<br />

erkennen lässt dass sich keine Wanderer hinter dem Schutzdamm befinden <strong>und</strong><br />

er daher ungestört das Grün anspielen kann.<br />

2. Die Ausformung der Uferbereiche mit Neigungen von 1:6,5 auf eine Breite von<br />

2m ist generell auszuführen.<br />

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