Umweltverträglichkeitsprüfung Errichtung und Betrieb ... - Vorarlberg
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Landschaft - beantragte Auflagen<br />
Gutachten des ASV für Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftsentwicklung vom 29.8.2011<br />
siehe unter „Schutzgut Tiere, Pflanzen, Lebensräume <strong>und</strong> Landschaft- beantragte<br />
Auflagen“<br />
technische Erfordernisse <strong>und</strong> Sicherheit<br />
Hochbautechnik - beantragte Auflagen<br />
Gutachten des ASV für Hochbautechnik vom 30.8.2011<br />
1. Vor Beginn der Bauarbeiten ist festzustellen, ob ober- oder unterirdische Kabel<br />
<strong>und</strong> Rohrleitungen gefährdet werden.<br />
2. Die statische Berechnung ist von einem Ziviltechniker einschlägiger<br />
Fachrichtung oder einem anderen befugten Statiker durchführen zu lassen.<br />
3. Die Verglasung aller Türen bis 1,5m über Standfläche, vertikale Verglasungen<br />
an begehbaren Flächen bis 1,00m Höhe über der Standfläche sind in<br />
Einscheibensicherheitsglas auszuführen.<br />
4. Für Gläser, die als Absturzsicherung dienen, ist Verb<strong>und</strong>-Sicherheitsglas zu<br />
verwenden (auch für Glasfüllungen in Geländer).Sollte nur das Glas (ohne<br />
statisch tragenden Querholm) als Absturzsicherung dienen, so ist ein statischer<br />
Nachweis für die Gesamtkonstruktion von einem Ziviltechniker einschlägiger<br />
Fachrichtung oder einem anderen befugten Statiker zu erbringen, aus dem<br />
hervorgeht, dass der Belastbarkeitsanforderung im Sinne der ÖNORM B 1991-<br />
1-1 gleichwertig entsprochen wird.<br />
5. Einfachverglasungen <strong>und</strong> die untere Scheibe von Isolierverglasungen müssen<br />
bei Überkopfverglasungen mit einer Neigung zur Vertikalen von mehr als 15°,<br />
aus geeignetem Verb<strong>und</strong>-Sicherheitsglas bestehen oder mit Schutzvorrichtungen<br />
gegen das Herabfallen von Glasteilen ausgestattet sein.<br />
6. Glastüren <strong>und</strong> große Glasflächen sind in allgemein zugänglichen Bereichen<br />
innerhalb eines Bereiches von 90 cm bis 100 cm <strong>und</strong> im Bereich 150 cm bis 160<br />
cm über dem Fußboden mit durchgehenden kontrastierenden optischen<br />
Markierungen zu versehen. Diese Markierungen sind sowohl mit einem hellen<br />
als auch einem dunklen Anteil zu versehen, um auf wechselnde<br />
Lichtverhältnisse im Hintergr<strong>und</strong> Rücksicht zu nehmen. Der Farbkontrast hat<br />
mindestens 30% des Grauwertanteiles zu betragen (Schwarzweiß-Kontrast<br />
entspricht 100%). Rot-Grün. Kombination ist zu vermeiden.<br />
7. Die Schnurgerüstabnahme, <strong>und</strong> die Höhenlage ist von einem Ziviltechniker<br />
einschlägiger Fachrichtung oder einem anderen befugten Geometer abnehmen<br />
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