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Umweltverträglichkeitsprüfung Errichtung und Betrieb ... - Vorarlberg

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Landschaft - beantragte Auflagen<br />

Gutachten des ASV für Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftsentwicklung vom 29.8.2011<br />

siehe unter „Schutzgut Tiere, Pflanzen, Lebensräume <strong>und</strong> Landschaft- beantragte<br />

Auflagen“<br />

technische Erfordernisse <strong>und</strong> Sicherheit<br />

Hochbautechnik - beantragte Auflagen<br />

Gutachten des ASV für Hochbautechnik vom 30.8.2011<br />

1. Vor Beginn der Bauarbeiten ist festzustellen, ob ober- oder unterirdische Kabel<br />

<strong>und</strong> Rohrleitungen gefährdet werden.<br />

2. Die statische Berechnung ist von einem Ziviltechniker einschlägiger<br />

Fachrichtung oder einem anderen befugten Statiker durchführen zu lassen.<br />

3. Die Verglasung aller Türen bis 1,5m über Standfläche, vertikale Verglasungen<br />

an begehbaren Flächen bis 1,00m Höhe über der Standfläche sind in<br />

Einscheibensicherheitsglas auszuführen.<br />

4. Für Gläser, die als Absturzsicherung dienen, ist Verb<strong>und</strong>-Sicherheitsglas zu<br />

verwenden (auch für Glasfüllungen in Geländer).Sollte nur das Glas (ohne<br />

statisch tragenden Querholm) als Absturzsicherung dienen, so ist ein statischer<br />

Nachweis für die Gesamtkonstruktion von einem Ziviltechniker einschlägiger<br />

Fachrichtung oder einem anderen befugten Statiker zu erbringen, aus dem<br />

hervorgeht, dass der Belastbarkeitsanforderung im Sinne der ÖNORM B 1991-<br />

1-1 gleichwertig entsprochen wird.<br />

5. Einfachverglasungen <strong>und</strong> die untere Scheibe von Isolierverglasungen müssen<br />

bei Überkopfverglasungen mit einer Neigung zur Vertikalen von mehr als 15°,<br />

aus geeignetem Verb<strong>und</strong>-Sicherheitsglas bestehen oder mit Schutzvorrichtungen<br />

gegen das Herabfallen von Glasteilen ausgestattet sein.<br />

6. Glastüren <strong>und</strong> große Glasflächen sind in allgemein zugänglichen Bereichen<br />

innerhalb eines Bereiches von 90 cm bis 100 cm <strong>und</strong> im Bereich 150 cm bis 160<br />

cm über dem Fußboden mit durchgehenden kontrastierenden optischen<br />

Markierungen zu versehen. Diese Markierungen sind sowohl mit einem hellen<br />

als auch einem dunklen Anteil zu versehen, um auf wechselnde<br />

Lichtverhältnisse im Hintergr<strong>und</strong> Rücksicht zu nehmen. Der Farbkontrast hat<br />

mindestens 30% des Grauwertanteiles zu betragen (Schwarzweiß-Kontrast<br />

entspricht 100%). Rot-Grün. Kombination ist zu vermeiden.<br />

7. Die Schnurgerüstabnahme, <strong>und</strong> die Höhenlage ist von einem Ziviltechniker<br />

einschlägiger Fachrichtung oder einem anderen befugten Geometer abnehmen<br />

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