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Umweltverträglichkeitsprüfung Errichtung und Betrieb ... - Vorarlberg

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Wasser - beantragte Auflagen<br />

Gutachten des ASV für Gr<strong>und</strong>wasserfragen <strong>und</strong> Wasserbau vom 19.10.2011<br />

Allgemeine Auflagen<br />

1. Die Böschungsflächen der Einbauten im Hochwasserabflussbereich<br />

(Schüttdamm, Green 3, Abschläge 2 <strong>und</strong> 4) sind bis auf die Wasserspiegellage<br />

HQ 100 erosionssicher auszuführen. Die F<strong>und</strong>ierung der Wasserbausteine muss<br />

mindestens 1,0 m unter das anstehende Gelände reichen.<br />

2. Als Schüttmaterial darf nur unverschmutztes, inertes Material eingebaut werden.<br />

3. Die ausgeführten Geländeveränderungen sind in Lageplänen <strong>und</strong> Querprofilen<br />

in Entsprechung zu den Einreichplänen auf Basis geeigneter Vermessungsdaten<br />

mit Darstellung allfälliger Abweichungen zu dokumentieren. Die<br />

Abweichungen sind in einem Bericht festzuhalten. Die Massenbilanz<br />

(Erdbewegungen) ist aufzulisten <strong>und</strong> in den Plänen nachvollziehbar<br />

darzustellen.<br />

Auflagen Brückenbauwerke<br />

4. Nachfolgende F<strong>und</strong>ierungstiefen sind als Mindestmaß auszuführen:<br />

a) Widerlager der Brücken 1 <strong>und</strong> 2: 2,0 m tiefer als die Sohle des Lechflusses<br />

b) Mittelpfeiler der Brücke 2: 3,0 m tiefer als die Sohle des Lechflusses<br />

c) Widerlager der Brücken 3 <strong>und</strong> 4: 1,0 m tiefer als die Sohle des Zulaufgerinnes<br />

zum Fischteich<br />

5. Zur Einhaltung eines Freibordes von 0,5 m bei HQ 100 ist die<br />

Brückenunterkante der Brücke 3 über der Kote 1490,90 m <strong>und</strong> der Brücke 4<br />

über der Kote 1490,50 auszuführen.<br />

6. Die Böschungen der Brückenwiderlager sind mit Wasserbausteinen<br />

erosionssicher zu befestigen.<br />

7. Bauarbeiten, die zu einer Einengung des Abflussquerschnitts führen, dürfen nur<br />

im Niederwasserzeitraum von Oktober bis April ausgeführt werden.<br />

8. Während der Brückenbauarbeiten ist darauf zu achten, dass der<br />

Hochwasserabfluss jederzeit gefahrlos möglich ist. Eventuell notwendige<br />

Maßnahmen zur Wasserhaltung sind so auszuführen, dass diese mittels eines<br />

Baufahrzeugs jederzeit problemlos entfernt werden können, damit der volle<br />

Abflussquerschnitt im Hochwasserfall zur Verfügung steht.<br />

9. Während der Dauer der Bauarbeiten ist ein Notdienst vor Ort einzurichten, d.h.<br />

von der ausführenden Baufirma muss eine zuständige Person (Bauleiter, Polier<br />

oder deren Stellvertreter) der Behörde namhaft gemacht werden welche bei<br />

Hochwassergefahr zu jeder Zeit entsprechende Maßnahmen veranlassen muss.<br />

Vor Baubeginn ist der Behörde ein Notfallplan vorzulegen, in dem die<br />

Maßnahmen, die im Hochwasserfall getroffen werden müssen, in Abhängigkeit<br />

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