Umweltverträglichkeitsprüfung Errichtung und Betrieb ... - Vorarlberg
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21. Baubedingte Verunreinigungen des Gewässer- <strong>und</strong> Uferbereiches sind<br />
umgehend aus diesem wieder zu entfernen.<br />
22. Wassergefährdende Bauabfälle sind in wasser- <strong>und</strong> öldichten Containern zu<br />
sammeln <strong>und</strong> einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen.<br />
23. Als Vorsorge für einen Ölunfall ist im unmittelbaren Baustellenbereich eine,<br />
dem möglichen Ölanfall entsprechende Menge an Ölbindemitteln, mindestens<br />
jedoch 10 kg, bereit zu halten.<br />
24. Bei Unfällen mit Wasser gefährdenden Stoffen ist umgehend die Rettungs- <strong>und</strong><br />
Feuerwehrleitstelle (Tel +43 (0) 5522 / 201) zu informieren.<br />
Düngung <strong>und</strong> Anwendung von Pflanzenschutzmitteln<br />
25. Die Düngemittelbemessung ist dem nutzungsspezifischen<br />
Pflanzenbedarfsanspruch anzupassen <strong>und</strong> auf eine reine Stickstoffgabe von<br />
maximal 200 kg/ha/Jahr für die Greens zu beschränken. Bei den anderen<br />
Golfplatzflächen sind die im Projekt angegebenen Düngergaben als<br />
Maximalwerte anzusehen <strong>und</strong> dürfen nicht überschritten werden.<br />
26. Es dürfen nur in Österreich zugelassene Pestizide entsprechend den<br />
Herstellerangaben verwendet werden. Die Spritzmittel <strong>und</strong> Spritzmittelreste sind<br />
bis zur neuerlichen Verwendung in dafür vorgesehenen Behältnissen sicher zu<br />
verwahren <strong>und</strong> dürfen keinesfalls im Freien gelagert, ausgeleert, in ein<br />
Gewässer oder in einen Abwasserkanal eingeleitet werden.<br />
27. Der Pestizid- <strong>und</strong> Düngemitteleinsatz ist in einem <strong>Betrieb</strong>sbuch nach Art,<br />
Umfang, Wirkstoff, Zeitpunkt, Örtlichkeit <strong>und</strong> mit Begründung zu vermerken.<br />
Diese Aufzeichnungen sind der Behörde bzw. Gewässeraufsicht über<br />
Aufforderung unverzüglich zur Einsicht vorzulegen.<br />
28. Bei der Düngung <strong>und</strong> Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln entlang von<br />
Oberflächengewässern ist zwischen dem Rand der Ausbringungsfläche <strong>und</strong> der<br />
Böschungsoberkante des Fließgewässers ein Mindestabstand von 5 m<br />
einzuhalten. Weiters ist dafür zu sorgen, dass kein Abschwemmen in<br />
oberirdische Gewässer erfolgt. Beim freigelegten Gr<strong>und</strong>wasserkörper im Altarm<br />
gilt ein Mindestabstand von 20 m.<br />
Beweissicherung Gr<strong>und</strong>wasser<br />
29. Nach Inbetriebnahme des Golfplatzes ist das Gr<strong>und</strong>wasser in den Messstellen<br />
BL 80.01.04 <strong>und</strong> in den Gr<strong>und</strong>wasserpegeln Nr. 2 <strong>und</strong> 3 zu beproben <strong>und</strong> auf<br />
folgende Parameter zu untersuchen: pH-Wert, Leitfähigkeit, Nitrat,<br />
Gesamtstickstoff, Chlorid, Sulfat, Gesamtphosphor, Natrium <strong>und</strong> Kalium. Beim<br />
Einsatz von Pestiziden ist im Einvernehmen mit dem Amtssachverständigen für<br />
Gewässerschutz der Parameterumfang der Gr<strong>und</strong>wasseruntersuchungen um die<br />
entsprechenden Wirkstoffkomponenten zu erweitern <strong>und</strong> festzulegen. Die<br />
Untersuchungen sind jeweils zu Beginn der Spielsaison im April/Mai <strong>und</strong><br />
während der Spielsaison im September durchzuführen. Gleichzeitig mit den<br />
Beprobungen ist der Gr<strong>und</strong>wasserstand zu messen <strong>und</strong> schriftliche<br />
aufzuzeichnen.<br />
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