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Umweltverträglichkeitsprüfung Errichtung und Betrieb ... - Vorarlberg

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Spielbahnen<br />

Spielbahn 7<br />

14. Es ist ein Signalsystem vorzusehen das für den abschlagenden Spieler erkennen<br />

lässt, dass der Forstweg zum Stierlochbach von der Querung der Spielbahn bis<br />

zu den Ferienhäusern frei von Personen <strong>und</strong> Fahrzeugen ist. Dies ist eine<br />

naturverträglichere Variante wie eine aufwändige Netzabsicherung.<br />

15. Nördlich des Grünbereiches zum Wanderweg hin ist auf eine Länge von 50m<br />

ein Netz mit einer Höhe von 5m vorzusehen. Die Art der Aufhängung, die<br />

Netzfarbe <strong>und</strong> der Bodenabstand ist vom naturk<strong>und</strong>efachlichen<br />

Sachverständigen zu bestimmen.<br />

Spielbahn 8<br />

16. Entlang des Abschlagbereiches ist eine 1m hohe Geländemodellierung über<br />

dessen Niveau vorzusehen. Damit wird verhindert, dass flache Fehlschläge den<br />

vorbeiführenden Wanderweg erreichen.<br />

Tiere, Pflanzen, Lebensräume <strong>und</strong> Landschaft- beantragte Auflagen<br />

Gutachten des ASV für Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftsentwicklung vom 29.8.2011<br />

1. Der Behörde ist eine fachlich geeignete Person als ökologische <strong>und</strong><br />

ornithologische Bauaufsicht namhaft zu machen. Diese hat die Bauführung im<br />

Hinblick auf die bescheidkonforme Durchführung der Bauarbeiten zu<br />

überwachen <strong>und</strong> die Umsetzung der im Bewilligungsbescheid formulierten<br />

ökologischen Begleitmaßnahmen zu kontrollieren. Von der ökologischen<br />

Bauaufsicht ist mindestens alle vier Wochen ein detaillierter mit<br />

aussagekräftigen Lichtbildern dokumentierter Bericht über den Fortgang der<br />

Arbeiten sowie die Einhaltung der notwendigen Auflagen anzufertigen <strong>und</strong> der<br />

Behörde zur Kenntnis zu bringen.<br />

2. Der landschaftspflegerische Begleitplan ist bis [DATUM] umzusetzen.<br />

Magerwiesen, Uferbereiche, Gehölzstreifen <strong>und</strong> -gruppen, Graben <strong>und</strong><br />

Flachwasserzonen sind dauerhaft während des <strong>Betrieb</strong>s des Golfplatzes gemäß<br />

den Vorgaben (Mahd, Entfernen des Mähgutes,…) des landschaftspflegerischen<br />

Begleitplanes zu pflegen.<br />

3. Nicht zu verändernde Geländebereiche mit Vorkommen von<br />

Zwergstrauchreichen Magerwiesen <strong>und</strong> Schneeheide-Latschengebüsche sind<br />

während des gesamten Bauzeitraumes durch <strong>Errichtung</strong> eines Holzlattenzaunes<br />

vor Beeinträchtigungen jeder Art zu schützen. Auf den so geschützten Flächen<br />

dürfen keinerlei Veränderungen der Bodenoberfläche, keine Fahrten mit<br />

Baumaschinen, keine Lagerungen von Materialien aller Art <strong>und</strong> keine<br />

Maßnahmen stattfinden, die den Gehölzbestand <strong>und</strong> den Unterwuchs<br />

beeinträchtigen können.<br />

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