Umweltverträglichkeitsprüfung Errichtung und Betrieb ... - Vorarlberg
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Spielbahnen<br />
Spielbahn 7<br />
14. Es ist ein Signalsystem vorzusehen das für den abschlagenden Spieler erkennen<br />
lässt, dass der Forstweg zum Stierlochbach von der Querung der Spielbahn bis<br />
zu den Ferienhäusern frei von Personen <strong>und</strong> Fahrzeugen ist. Dies ist eine<br />
naturverträglichere Variante wie eine aufwändige Netzabsicherung.<br />
15. Nördlich des Grünbereiches zum Wanderweg hin ist auf eine Länge von 50m<br />
ein Netz mit einer Höhe von 5m vorzusehen. Die Art der Aufhängung, die<br />
Netzfarbe <strong>und</strong> der Bodenabstand ist vom naturk<strong>und</strong>efachlichen<br />
Sachverständigen zu bestimmen.<br />
Spielbahn 8<br />
16. Entlang des Abschlagbereiches ist eine 1m hohe Geländemodellierung über<br />
dessen Niveau vorzusehen. Damit wird verhindert, dass flache Fehlschläge den<br />
vorbeiführenden Wanderweg erreichen.<br />
Tiere, Pflanzen, Lebensräume <strong>und</strong> Landschaft- beantragte Auflagen<br />
Gutachten des ASV für Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftsentwicklung vom 29.8.2011<br />
1. Der Behörde ist eine fachlich geeignete Person als ökologische <strong>und</strong><br />
ornithologische Bauaufsicht namhaft zu machen. Diese hat die Bauführung im<br />
Hinblick auf die bescheidkonforme Durchführung der Bauarbeiten zu<br />
überwachen <strong>und</strong> die Umsetzung der im Bewilligungsbescheid formulierten<br />
ökologischen Begleitmaßnahmen zu kontrollieren. Von der ökologischen<br />
Bauaufsicht ist mindestens alle vier Wochen ein detaillierter mit<br />
aussagekräftigen Lichtbildern dokumentierter Bericht über den Fortgang der<br />
Arbeiten sowie die Einhaltung der notwendigen Auflagen anzufertigen <strong>und</strong> der<br />
Behörde zur Kenntnis zu bringen.<br />
2. Der landschaftspflegerische Begleitplan ist bis [DATUM] umzusetzen.<br />
Magerwiesen, Uferbereiche, Gehölzstreifen <strong>und</strong> -gruppen, Graben <strong>und</strong><br />
Flachwasserzonen sind dauerhaft während des <strong>Betrieb</strong>s des Golfplatzes gemäß<br />
den Vorgaben (Mahd, Entfernen des Mähgutes,…) des landschaftspflegerischen<br />
Begleitplanes zu pflegen.<br />
3. Nicht zu verändernde Geländebereiche mit Vorkommen von<br />
Zwergstrauchreichen Magerwiesen <strong>und</strong> Schneeheide-Latschengebüsche sind<br />
während des gesamten Bauzeitraumes durch <strong>Errichtung</strong> eines Holzlattenzaunes<br />
vor Beeinträchtigungen jeder Art zu schützen. Auf den so geschützten Flächen<br />
dürfen keinerlei Veränderungen der Bodenoberfläche, keine Fahrten mit<br />
Baumaschinen, keine Lagerungen von Materialien aller Art <strong>und</strong> keine<br />
Maßnahmen stattfinden, die den Gehölzbestand <strong>und</strong> den Unterwuchs<br />
beeinträchtigen können.<br />
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