Umweltverträglichkeitsprüfung Errichtung und Betrieb ... - Vorarlberg
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33. Die gesamten Baumaßnahmen sind von einer ökologischen Bauaufsicht zu<br />
begleiten. Der Behörde ist vor Baubeginn eine entsprechende fachk<strong>und</strong>ige<br />
Person namhaft zu machen. Den Anweisungen der Bauaufsicht ist Folge zu<br />
leisten.<br />
Wildbach- <strong>und</strong> Lawinengefährdung - beantragte Auflagen<br />
Gutachten des SV für Wildbach- <strong>und</strong> Lawinentechnik, DI Wolfgang Schilcher vom<br />
3.10.2011<br />
1. Brücke 1 ist auf eine Belastung von 15 kN/m² zu bemessen.<br />
2. Brücke 1 ist in jedem Widerlager zusätzlich zum Eigengewicht der Brücke auf<br />
100 kN Auftriebskräfte zu verankern.<br />
3. Brücke 1 ist gegen eine Schubkraft von 150 kN Richtung Norden zu verankern.<br />
4. Brücke 2 ist ca. 50 m bachabwärts in den Bereich des Profils 20<br />
Brückenlageplan zu verschieben. Andernfalls ist eine Bemessung entsprechend<br />
Brücke 1 vorzunehmen.<br />
5. Der nördliche Abschlag der Bahn 8 ist um ca. 15 m Richtung Nordwesten zu<br />
verschieben, bachseitig durch eine Steinschlichtung zu sichern <strong>und</strong> auf das<br />
Niveau des südlichen Abschlages anzuheben.<br />
6. Das Grün der Spielbahn 7 ist rechtwinklig zur Spielbahnachse um 10 m<br />
Richtung Westen zu verschieben.<br />
7. Das Grün der Spielbahn 7 ist umfassend mit einer 1 m tief f<strong>und</strong>ierten<br />
Steinschlichtung mit einer Steingröße von 80 cm bis 100 cm zu sichern.<br />
8. Mit der Verschiebung der Spielbahn 7 soll auch die gesamte Aufschüttung<br />
Richtung Westen verschoben werden <strong>und</strong> das Niveau zusätzlich um 0,5 m<br />
angehoben werden.<br />
9. Die Abschläge der Spielbahn 8 sind um 25 m Richtung Westen zu verschieben.<br />
10. Die Abschläge sind umfassend durch eine versenkte Steinschlichtung mit einer<br />
F<strong>und</strong>ierungstiefe von 1 m zu sichern.<br />
11. Die Abschläge sind gegenüber den Profilen in den Detailplänen um 0,5 m<br />
anzuheben.<br />
12. Ca. 30 m südöstlich des Werkstättengebäudes ist der Güterweg <strong>und</strong> das zum<br />
Hangfuß anschließende Gelände um 1 m über das derzeitige Niveau kuppenartig<br />
anzuheben.<br />
13. Östlich des Werkstättengebäudes der Zugerbergbahn ist das Gelände mit einer<br />
ca. 3 m breiten Mulde beginnend vom Vorplatz des Werkstättengebäudes mit<br />
Gefälle Richtung Lechfluss auszuformen.<br />
14. Die Antragstellerin hat der Behörde eine Bestätigung vorzulegen, in der<br />
zugesichert wird, dass die örtliche Naturgefahrenkommission bei drohendem<br />
Hochwasser im Bereich des Stierlochbaches für eine Sperre bzw. Evakuierung<br />
sorgt.<br />
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