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Umweltverträglichkeitsprüfung Errichtung und Betrieb ... - Vorarlberg

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33. Die gesamten Baumaßnahmen sind von einer ökologischen Bauaufsicht zu<br />

begleiten. Der Behörde ist vor Baubeginn eine entsprechende fachk<strong>und</strong>ige<br />

Person namhaft zu machen. Den Anweisungen der Bauaufsicht ist Folge zu<br />

leisten.<br />

Wildbach- <strong>und</strong> Lawinengefährdung - beantragte Auflagen<br />

Gutachten des SV für Wildbach- <strong>und</strong> Lawinentechnik, DI Wolfgang Schilcher vom<br />

3.10.2011<br />

1. Brücke 1 ist auf eine Belastung von 15 kN/m² zu bemessen.<br />

2. Brücke 1 ist in jedem Widerlager zusätzlich zum Eigengewicht der Brücke auf<br />

100 kN Auftriebskräfte zu verankern.<br />

3. Brücke 1 ist gegen eine Schubkraft von 150 kN Richtung Norden zu verankern.<br />

4. Brücke 2 ist ca. 50 m bachabwärts in den Bereich des Profils 20<br />

Brückenlageplan zu verschieben. Andernfalls ist eine Bemessung entsprechend<br />

Brücke 1 vorzunehmen.<br />

5. Der nördliche Abschlag der Bahn 8 ist um ca. 15 m Richtung Nordwesten zu<br />

verschieben, bachseitig durch eine Steinschlichtung zu sichern <strong>und</strong> auf das<br />

Niveau des südlichen Abschlages anzuheben.<br />

6. Das Grün der Spielbahn 7 ist rechtwinklig zur Spielbahnachse um 10 m<br />

Richtung Westen zu verschieben.<br />

7. Das Grün der Spielbahn 7 ist umfassend mit einer 1 m tief f<strong>und</strong>ierten<br />

Steinschlichtung mit einer Steingröße von 80 cm bis 100 cm zu sichern.<br />

8. Mit der Verschiebung der Spielbahn 7 soll auch die gesamte Aufschüttung<br />

Richtung Westen verschoben werden <strong>und</strong> das Niveau zusätzlich um 0,5 m<br />

angehoben werden.<br />

9. Die Abschläge der Spielbahn 8 sind um 25 m Richtung Westen zu verschieben.<br />

10. Die Abschläge sind umfassend durch eine versenkte Steinschlichtung mit einer<br />

F<strong>und</strong>ierungstiefe von 1 m zu sichern.<br />

11. Die Abschläge sind gegenüber den Profilen in den Detailplänen um 0,5 m<br />

anzuheben.<br />

12. Ca. 30 m südöstlich des Werkstättengebäudes ist der Güterweg <strong>und</strong> das zum<br />

Hangfuß anschließende Gelände um 1 m über das derzeitige Niveau kuppenartig<br />

anzuheben.<br />

13. Östlich des Werkstättengebäudes der Zugerbergbahn ist das Gelände mit einer<br />

ca. 3 m breiten Mulde beginnend vom Vorplatz des Werkstättengebäudes mit<br />

Gefälle Richtung Lechfluss auszuformen.<br />

14. Die Antragstellerin hat der Behörde eine Bestätigung vorzulegen, in der<br />

zugesichert wird, dass die örtliche Naturgefahrenkommission bei drohendem<br />

Hochwasser im Bereich des Stierlochbaches für eine Sperre bzw. Evakuierung<br />

sorgt.<br />

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