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Lehrermangel spitzt sich zu - BLV

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14<br />

Aus der HPR-Arbeit<br />

Das Mitbestimmungsverfahren gemäß<br />

dem Landespersonalvertretungsgesetz<br />

wird in Bälde eingeleitet, so dass die<br />

betroffenen Kolleginnen und Kollegen<br />

möglichst frühzeitig über das neue Verfahren<br />

informiert werden können. Der<br />

HPR BS wird insbesondere darauf achten,<br />

dass sowohl die örtlichen Personalvertretungen<br />

als auch die Bezirkspersonalräte<br />

rechtzeitig und ausreichend in<br />

die Entscheidungsprozesse einbezogen<br />

werden.<br />

Beförderungsprogramm nach A 14 im<br />

Oktober ausgesetzt<br />

Aufgrund der Stellenproblematik bei der<br />

Umstellung auf die Entgeltgruppen des<br />

TV-L kann im Oktober 2008 kein zweites<br />

Beförderungsprogramm für Studienrätinnen<br />

und Studienräte an beruflichen<br />

Schulen (<strong>zu</strong>r Oberstudienrätin/ <strong>zu</strong>m<br />

Oberstudienrat) umgesetzt werden. Im<br />

gymnasialen Bereich konnte bereits im<br />

Mai 08 kein sogenanntes konventionelles<br />

Beförderungsverfahren erfolgen.<br />

Mit Vertretern des Kultusministerium<br />

wird diese Stellenproblematik derzeit<br />

im HPR BS erörtert.<br />

Da durch diese Entscheidung das auf 30 %<br />

festgelegte, konventionelle Verfahren<br />

im Kalenderjahr 2008 nicht ausgeschöpft<br />

wird, werden <strong>sich</strong> die <strong>BLV</strong>-Mitglieder<br />

im HPR BS dafür einsetzen, dass<br />

ein entsprechender Ausgleich im Jahr<br />

2009 stattfindet.<br />

Einigungsstellenverfahren <strong>zu</strong>r Änderung<br />

der VwV „Arbeitszeit der Lehrer<br />

an öffentlichen Schulen in Baden-<br />

Württemberg“ entschieden.<br />

Die vom HPR Berufliche Schulen sowie<br />

dem HPR Gymnasien einberufene Einigungsstelle<br />

tagte am 21. Juli 2008, um<br />

über die beab<strong>sich</strong>tigte Änderung der<br />

Altersermäßigung ab dem SJ 2008/09<br />

<strong>zu</strong> entscheiden. Zwar wurde seitens<br />

des Vorsitzenden Richters <strong>zu</strong>gestan-<br />

den, dass die Unterrichtsverpflichtung<br />

„für die betroffenen Lehrkräfte in der<br />

<strong>zu</strong>rück liegenden Zeit deutlich <strong>zu</strong>genommen<br />

hat“, jedoch dies kein ausreichender<br />

Grund sei, die Zustimmung <strong>zu</strong>r<br />

geplanten Verwaltungsvorschrift <strong>zu</strong><br />

verweigern. Das Argument des HPR BS,<br />

dass insbesondere ältere, beispielsweise<br />

55-jährige Kolleginnen und Kollegen<br />

im höheren Dienst durch die beab<strong>sich</strong>tigte<br />

Änderung der Altersermäßigung ab<br />

dem SJ 2008/09 (eine Stunde Altersermäßigung<br />

erst ab dem 57. Lebensjahr)<br />

eine Erhöhung ihrer Unterrichtsverpflichtung<br />

seit 1993 um 20 % erfahren<br />

mussten, und dies als unangemessene<br />

Benachteiligung angesehen wird, wurde<br />

nicht entsprechend gewürdigt.<br />

In der Beschlussbegründung wird u.a.<br />

ausgeführt, dass die Unterrichtsverpflichtung<br />

einer Lehrkraft nur ein Teil<br />

der im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit<br />

<strong>zu</strong> erbringenden Dienstleistung<br />

<strong>zu</strong> sehen sei. Diese Arbeitszeit<br />

der Lehrkräfte außerhalb der eigentlichen<br />

Unterrichtsstunden sei nicht exakt<br />

messbar und könne deshalb nur grob<br />

pauschalisierend geschätzt werden.<br />

Die Dienststelle wäre hin<strong>sich</strong>tlich der<br />

Altersermäßigung zwar <strong>zu</strong>r Gleichbehandlung<br />

aller Lehrkräfte verpflichtet,<br />

jedoch läge dies grundsätzlich in ihrem<br />

Ermessen, wie sie diese Gleichheit herstelle.<br />

Die Altersermäßigung könnte<br />

auch für alle Lehrkräfte gestrichen werden.<br />

Alternativ wäre auch eine völlig<br />

neue Gestaltung der Altersermäßigung<br />

denkbar. Weiter wird festgestellt, dass<br />

ein Anspruch von Lehrkräften auf Altersermäßigung<br />

ab einem bestimmten<br />

Zeitpunkt oder in einem bestimmten<br />

Umfang nicht bestehe.<br />

Die <strong>BLV</strong>-Mitglieder im HPR BS werden<br />

trotz dieser Entscheidung bei allen weiteren<br />

Gesprächen, die in nächster Zeit<br />

beispielsweise <strong>zu</strong>r geplanten Dienstrechtsreform<br />

in Baden-Württemberg<br />

oder dem noch nicht <strong>zu</strong>friedenstellend<br />

umgesetzten Arbeits- und Gesundheitsschutz<br />

geführt werden, um weitere<br />

Entlastungs- und Anrechnungsmöglichkeiten<br />

für die Kolleginnen und Kollegen<br />

an beruflichen Schulen kämpfen.<br />

Erste Erfolge bei der Erhöhung der<br />

Wegstreckenentschädigung<br />

Gemeinsame Anstrengungen des Beamten-<br />

bunds Baden-Württemberg, des Haupt-<br />

personalrats Berufliche Schulen u.a.<br />

haben da<strong>zu</strong> geführt, dass die Landesregierung<br />

die Wegstreckenentschädigung<br />

erhöht. Zum 1. Januar 2009 soll die bisherige<br />

Regelung (eingefrorene Wegstreckenentschädigung<br />

seit 2001) wie folgt<br />

geändert werden: 35 Cent (bisher 30<br />

Cent) für Privatwagen, die <strong>zu</strong>m Dienstreiseverkehr<br />

<strong>zu</strong>gelassen sind, beziehungsweise<br />

25 Cent (bisher 22 Cent) für<br />

gelegentliche Dienstfahrten mit dem<br />

eigenen Auto. Die neuen Kilometergeldsätze<br />

sind zwar ein erster Schritt in die<br />

richtige Richtung, jedoch mit Blick auf<br />

die drastisch gestiegenen Kraftstoffpreise<br />

lediglich als „befriedigende Lösung“<br />

an<strong>zu</strong>sehen. Wie der HPR BS in seinem<br />

Brief an das Kultusministerium im<br />

April 2008 bereits ausführte, gehören<br />

regelmäßige Praxisbesuche heut<strong>zu</strong>tage<br />

<strong>zu</strong>r Ausübung des Lehrauftrages vieler<br />

Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen<br />

Schulen. Das Kultusministerium wird<br />

auch weiterhin in der Verantwortung<br />

stehen, dass den Lehrkräften, die mit<br />

Privat-Pkw die Praktikumsbetreuung <strong>sich</strong>erstellen,<br />

ein <strong>zu</strong>mutbarer pauschaler<br />

Entschädigungssatz gezahlt wird.<br />

Die Anschaffung und Bereitstellung <strong>zu</strong>sätzlicher<br />

Dienstfahrzeuge für dienstlich<br />

erforderliche Fahrten wäre bestimmt<br />

die teurere Variante.<br />

Iris Fröhlich<br />

Fachleute für berufliche Bildung sind im <strong>BLV</strong>.<br />

<strong>BLV</strong>-MAGAZIN Ausgabe 4/2008

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