Lehrermangel spitzt sich zu - BLV
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Aus der HPR-Arbeit<br />
Das Mitbestimmungsverfahren gemäß<br />
dem Landespersonalvertretungsgesetz<br />
wird in Bälde eingeleitet, so dass die<br />
betroffenen Kolleginnen und Kollegen<br />
möglichst frühzeitig über das neue Verfahren<br />
informiert werden können. Der<br />
HPR BS wird insbesondere darauf achten,<br />
dass sowohl die örtlichen Personalvertretungen<br />
als auch die Bezirkspersonalräte<br />
rechtzeitig und ausreichend in<br />
die Entscheidungsprozesse einbezogen<br />
werden.<br />
Beförderungsprogramm nach A 14 im<br />
Oktober ausgesetzt<br />
Aufgrund der Stellenproblematik bei der<br />
Umstellung auf die Entgeltgruppen des<br />
TV-L kann im Oktober 2008 kein zweites<br />
Beförderungsprogramm für Studienrätinnen<br />
und Studienräte an beruflichen<br />
Schulen (<strong>zu</strong>r Oberstudienrätin/ <strong>zu</strong>m<br />
Oberstudienrat) umgesetzt werden. Im<br />
gymnasialen Bereich konnte bereits im<br />
Mai 08 kein sogenanntes konventionelles<br />
Beförderungsverfahren erfolgen.<br />
Mit Vertretern des Kultusministerium<br />
wird diese Stellenproblematik derzeit<br />
im HPR BS erörtert.<br />
Da durch diese Entscheidung das auf 30 %<br />
festgelegte, konventionelle Verfahren<br />
im Kalenderjahr 2008 nicht ausgeschöpft<br />
wird, werden <strong>sich</strong> die <strong>BLV</strong>-Mitglieder<br />
im HPR BS dafür einsetzen, dass<br />
ein entsprechender Ausgleich im Jahr<br />
2009 stattfindet.<br />
Einigungsstellenverfahren <strong>zu</strong>r Änderung<br />
der VwV „Arbeitszeit der Lehrer<br />
an öffentlichen Schulen in Baden-<br />
Württemberg“ entschieden.<br />
Die vom HPR Berufliche Schulen sowie<br />
dem HPR Gymnasien einberufene Einigungsstelle<br />
tagte am 21. Juli 2008, um<br />
über die beab<strong>sich</strong>tigte Änderung der<br />
Altersermäßigung ab dem SJ 2008/09<br />
<strong>zu</strong> entscheiden. Zwar wurde seitens<br />
des Vorsitzenden Richters <strong>zu</strong>gestan-<br />
den, dass die Unterrichtsverpflichtung<br />
„für die betroffenen Lehrkräfte in der<br />
<strong>zu</strong>rück liegenden Zeit deutlich <strong>zu</strong>genommen<br />
hat“, jedoch dies kein ausreichender<br />
Grund sei, die Zustimmung <strong>zu</strong>r<br />
geplanten Verwaltungsvorschrift <strong>zu</strong><br />
verweigern. Das Argument des HPR BS,<br />
dass insbesondere ältere, beispielsweise<br />
55-jährige Kolleginnen und Kollegen<br />
im höheren Dienst durch die beab<strong>sich</strong>tigte<br />
Änderung der Altersermäßigung ab<br />
dem SJ 2008/09 (eine Stunde Altersermäßigung<br />
erst ab dem 57. Lebensjahr)<br />
eine Erhöhung ihrer Unterrichtsverpflichtung<br />
seit 1993 um 20 % erfahren<br />
mussten, und dies als unangemessene<br />
Benachteiligung angesehen wird, wurde<br />
nicht entsprechend gewürdigt.<br />
In der Beschlussbegründung wird u.a.<br />
ausgeführt, dass die Unterrichtsverpflichtung<br />
einer Lehrkraft nur ein Teil<br />
der im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit<br />
<strong>zu</strong> erbringenden Dienstleistung<br />
<strong>zu</strong> sehen sei. Diese Arbeitszeit<br />
der Lehrkräfte außerhalb der eigentlichen<br />
Unterrichtsstunden sei nicht exakt<br />
messbar und könne deshalb nur grob<br />
pauschalisierend geschätzt werden.<br />
Die Dienststelle wäre hin<strong>sich</strong>tlich der<br />
Altersermäßigung zwar <strong>zu</strong>r Gleichbehandlung<br />
aller Lehrkräfte verpflichtet,<br />
jedoch läge dies grundsätzlich in ihrem<br />
Ermessen, wie sie diese Gleichheit herstelle.<br />
Die Altersermäßigung könnte<br />
auch für alle Lehrkräfte gestrichen werden.<br />
Alternativ wäre auch eine völlig<br />
neue Gestaltung der Altersermäßigung<br />
denkbar. Weiter wird festgestellt, dass<br />
ein Anspruch von Lehrkräften auf Altersermäßigung<br />
ab einem bestimmten<br />
Zeitpunkt oder in einem bestimmten<br />
Umfang nicht bestehe.<br />
Die <strong>BLV</strong>-Mitglieder im HPR BS werden<br />
trotz dieser Entscheidung bei allen weiteren<br />
Gesprächen, die in nächster Zeit<br />
beispielsweise <strong>zu</strong>r geplanten Dienstrechtsreform<br />
in Baden-Württemberg<br />
oder dem noch nicht <strong>zu</strong>friedenstellend<br />
umgesetzten Arbeits- und Gesundheitsschutz<br />
geführt werden, um weitere<br />
Entlastungs- und Anrechnungsmöglichkeiten<br />
für die Kolleginnen und Kollegen<br />
an beruflichen Schulen kämpfen.<br />
Erste Erfolge bei der Erhöhung der<br />
Wegstreckenentschädigung<br />
Gemeinsame Anstrengungen des Beamten-<br />
bunds Baden-Württemberg, des Haupt-<br />
personalrats Berufliche Schulen u.a.<br />
haben da<strong>zu</strong> geführt, dass die Landesregierung<br />
die Wegstreckenentschädigung<br />
erhöht. Zum 1. Januar 2009 soll die bisherige<br />
Regelung (eingefrorene Wegstreckenentschädigung<br />
seit 2001) wie folgt<br />
geändert werden: 35 Cent (bisher 30<br />
Cent) für Privatwagen, die <strong>zu</strong>m Dienstreiseverkehr<br />
<strong>zu</strong>gelassen sind, beziehungsweise<br />
25 Cent (bisher 22 Cent) für<br />
gelegentliche Dienstfahrten mit dem<br />
eigenen Auto. Die neuen Kilometergeldsätze<br />
sind zwar ein erster Schritt in die<br />
richtige Richtung, jedoch mit Blick auf<br />
die drastisch gestiegenen Kraftstoffpreise<br />
lediglich als „befriedigende Lösung“<br />
an<strong>zu</strong>sehen. Wie der HPR BS in seinem<br />
Brief an das Kultusministerium im<br />
April 2008 bereits ausführte, gehören<br />
regelmäßige Praxisbesuche heut<strong>zu</strong>tage<br />
<strong>zu</strong>r Ausübung des Lehrauftrages vieler<br />
Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen<br />
Schulen. Das Kultusministerium wird<br />
auch weiterhin in der Verantwortung<br />
stehen, dass den Lehrkräften, die mit<br />
Privat-Pkw die Praktikumsbetreuung <strong>sich</strong>erstellen,<br />
ein <strong>zu</strong>mutbarer pauschaler<br />
Entschädigungssatz gezahlt wird.<br />
Die Anschaffung und Bereitstellung <strong>zu</strong>sätzlicher<br />
Dienstfahrzeuge für dienstlich<br />
erforderliche Fahrten wäre bestimmt<br />
die teurere Variante.<br />
Iris Fröhlich<br />
Fachleute für berufliche Bildung sind im <strong>BLV</strong>.<br />
<strong>BLV</strong>-MAGAZIN Ausgabe 4/2008