Lehrermangel spitzt sich zu - BLV
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Aus der Geschäftsstelle<br />
Kostenlose Diensthaftpflichtver<strong>sich</strong>erung<br />
für alle Mitglieder<br />
Der Verband der Lehrerinnen und Lehrer<br />
an beruflichen Schulen in Baden-Würt-<br />
temberg e. V. (Berufsschullehrerverband)<br />
hat für seine Mitglieder mehrere Ver-<br />
<strong>sich</strong>erungen, unter anderem eine Dienst-<br />
haftpflichtver<strong>sich</strong>erung, abgeschlossen.<br />
Die Leistungen aus dieser Ver<strong>sich</strong>erung<br />
stehen allen Mitgliedern kostenlos <strong>zu</strong>r<br />
Verfügung.<br />
Diensthaftpflichtver<strong>sich</strong>erung<br />
Die Diensthaftpflichtver<strong>sich</strong>erung umfasst<br />
im Rahmen der Ver<strong>sich</strong>erungsbedingungen<br />
die gesetzliche Haftpflicht<br />
aus bestimmten dienstlichen Verrichtungen,<br />
z. B. Erteilung von Experimen-<br />
talunterricht, Beauf<strong>sich</strong>tigung von Schü-<br />
lerreisen bzw. -ausflügen oder schuli-<br />
sche Verwaltungstätigkeit. Sie schützt<br />
alle Mitglieder im aktiven Dienst.<br />
Im Ver<strong>sich</strong>erungsfalle gelten folgende<br />
Schadenssummen:<br />
Personen- und Sachschäden (pauschal)<br />
3.000.000,- EUR je Schadensereignis<br />
Vermögensschäden<br />
50.000,- EUR (je Schadensereignis)<br />
Schlüsselver<strong>sich</strong>erung<br />
50.000,- EUR (je Schadensereignis)<br />
Schäden am Eigentum der Schule<br />
5.000,- EUR je Schadensereignis<br />
Allgemeinbildung<br />
Die Höchstleistung für alle Ver<strong>sich</strong>erungsfälle<br />
eines Ver<strong>sich</strong>erungsjahres be-<br />
trägt das 2,00-fache dieser Deckungssummen.<br />
Diese Diensthaftpflichtver<strong>sich</strong>erung<br />
ist im Mitgliedsbeitrag enthalten!<br />
Sie schützt uns, indem sie<br />
a) bei grober Fahrlässigkeit die Forderungen<br />
bis <strong>zu</strong>r vereinbarten Höhe<br />
übernimmt,<br />
b) bei einfacher Fahrlässigkeit, die Regressansprüche<br />
des Dienstherrn<br />
abwehrt.<br />
Bei vorsätzlichem Handeln hilft keine<br />
Ver<strong>sich</strong>erung.<br />
Das Schlüsselrisiko - welcher Schaden<br />
ist ver<strong>sich</strong>ert?<br />
Die Kostenübernahme ist beschränkt auf<br />
die notwendige Auswechslung von<br />
Schlössern und Schließanlagen sowie<br />
auf vorübergehenden Objektschutz und<br />
Sicherungsmaßnahmen bis <strong>zu</strong> 14 Tagen.<br />
Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtver-<br />
<strong>sich</strong>erungsansprüche aus Folgeschäden,<br />
wie z.B. Diebstahl. Ausgeschlossen blei-<br />
ben auch Ansprüche aus dem Verlust<br />
von Tresor- und Möbelschlüsseln.<br />
Wann liegt grobe Fahrlässigkeit vor?<br />
Diese Feststellung kann nur im Einzel-<br />
Das Fach Mathematik an beruflichen Schulen<br />
Mathematik – für viele ist das eine Erinnerung<br />
an Schulzeiten mit langen Rechnungen,<br />
komplizierten Formeln und<br />
ungeliebten Formvariablen. Mancher<br />
denkt <strong>sich</strong> dabei: Ist dies alles nötig?<br />
Doch Mathematik ist weit mehr. Sie ist<br />
in fast allen Schularten unverzichtbar.<br />
Jedoch hat sie in jeder Schulart eigene<br />
Anforderungen, Vorausset<strong>zu</strong>ngen und<br />
Ziele.<br />
Ferner soll das Fach Mathematik die Basiskompetenzen<br />
<strong>sich</strong>ern oder – wenn<br />
sie nicht vorhanden sind – aufbauen. In<br />
einigen Schularten vermittelt es – auch<br />
unter dem Namen Fachrechnen – fach-<br />
spezifische Inhalte und Fähigkeiten.<br />
Dies gilt besonders für die Schularten:<br />
Berufsschule, Berufsvorbereitungsjahr<br />
(BVJ) und Berufseinstiegsjahr (BEJ)<br />
sowie in den Berufsfachschulen und im<br />
Berufskolleg. Da<strong>zu</strong> ist Mathematik aber<br />
auch ein allgemeinbildendes Fach, vor<br />
allem in Schularten, die Abschlüsse –<br />
wie Hauptschulabschluss, Fachschulreife,<br />
Fachhochschulreife oder Abitur<br />
vermitteln. In der EPA für Mathematik<br />
steht am Anfang:<br />
„Im mathematisch-naturwissenschaftlichtechnischen<br />
Aufgabenfeld sollen<br />
fall getroffen werden; oftmals kommt<br />
es <strong>zu</strong> einer gerichtlichen Klärung. Als<br />
Anhaltspunkt dienen jedoch nachfolgende<br />
Beispiele aus Gerichtsurteilen:<br />
1. Verliert der Lehrer/die Lehrerin den<br />
Schulschlüssel im Urlaub, so liegt grobe<br />
Fahrlässigkeit vor.<br />
2. Befindet <strong>sich</strong> der Schlüssel in einer<br />
Jacke, die im Restaurant an die Garderobe<br />
gehängt wird, so liegt bei Diebstahl<br />
ebenfalls grobe Fahrlässigkeit vor.<br />
3. Wird der Schlüssel aus dem Umkleideraum<br />
einer Sporthalle gestohlen, so<br />
liegt grobe Fahrlässigkeit vor, sofern<br />
der Umkleideraum nicht abgeschlossen<br />
ist.<br />
4. Liegt der Schlüssel unbeauf<strong>sich</strong>tigt<br />
auf dem Lehrerpult, so liegt bei Diebstahl<br />
ebenfalls grobe Fahrlässigkeit<br />
vor.<br />
5. Verliert man den Schlüssel auf dem<br />
üblichen Weg von und <strong>zu</strong>r Schule, so<br />
liegt <strong>zu</strong>meist leichte Fahrlässigkeit vor.<br />
Die Klärung dieser Streitfragen wird regelmäßig<br />
von der Ver<strong>sich</strong>erung durchgeführt.<br />
Wenden Sie <strong>sich</strong> im Schadensfalle<br />
bitte an die Geschäftsstelle. Eine<br />
ausführliche Über<strong>sich</strong>t über die Ver<strong>sich</strong>erungen<br />
für Mitglieder finden Sie<br />
auf unserer Homepage www.blv-bw.de.<br />
Siegfried<br />
Werner<br />
Verständnis für den Vorgang der Abstraktion,<br />
die Fähigkeit <strong>zu</strong> logischem<br />
Schließen, Sicherheit in einfachen Kalkülen,<br />
Ein<strong>sich</strong>t in die Mathematisierung<br />
von Sachverhalten, in die Besonderheiten<br />
naturwissenschaftlicher Methoden,<br />
in die Entwicklung von Modellvorstellungen<br />
und deren Anwendung auf<br />
<strong>BLV</strong>-MAGAZIN Ausgabe 4/2008