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Lehrermangel spitzt sich zu - BLV

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Aus der Geschäftsstelle<br />

Kostenlose Diensthaftpflichtver<strong>sich</strong>erung<br />

für alle Mitglieder<br />

Der Verband der Lehrerinnen und Lehrer<br />

an beruflichen Schulen in Baden-Würt-<br />

temberg e. V. (Berufsschullehrerverband)<br />

hat für seine Mitglieder mehrere Ver-<br />

<strong>sich</strong>erungen, unter anderem eine Dienst-<br />

haftpflichtver<strong>sich</strong>erung, abgeschlossen.<br />

Die Leistungen aus dieser Ver<strong>sich</strong>erung<br />

stehen allen Mitgliedern kostenlos <strong>zu</strong>r<br />

Verfügung.<br />

Diensthaftpflichtver<strong>sich</strong>erung<br />

Die Diensthaftpflichtver<strong>sich</strong>erung umfasst<br />

im Rahmen der Ver<strong>sich</strong>erungsbedingungen<br />

die gesetzliche Haftpflicht<br />

aus bestimmten dienstlichen Verrichtungen,<br />

z. B. Erteilung von Experimen-<br />

talunterricht, Beauf<strong>sich</strong>tigung von Schü-<br />

lerreisen bzw. -ausflügen oder schuli-<br />

sche Verwaltungstätigkeit. Sie schützt<br />

alle Mitglieder im aktiven Dienst.<br />

Im Ver<strong>sich</strong>erungsfalle gelten folgende<br />

Schadenssummen:<br />

Personen- und Sachschäden (pauschal)<br />

3.000.000,- EUR je Schadensereignis<br />

Vermögensschäden<br />

50.000,- EUR (je Schadensereignis)<br />

Schlüsselver<strong>sich</strong>erung<br />

50.000,- EUR (je Schadensereignis)<br />

Schäden am Eigentum der Schule<br />

5.000,- EUR je Schadensereignis<br />

Allgemeinbildung<br />

Die Höchstleistung für alle Ver<strong>sich</strong>erungsfälle<br />

eines Ver<strong>sich</strong>erungsjahres be-<br />

trägt das 2,00-fache dieser Deckungssummen.<br />

Diese Diensthaftpflichtver<strong>sich</strong>erung<br />

ist im Mitgliedsbeitrag enthalten!<br />

Sie schützt uns, indem sie<br />

a) bei grober Fahrlässigkeit die Forderungen<br />

bis <strong>zu</strong>r vereinbarten Höhe<br />

übernimmt,<br />

b) bei einfacher Fahrlässigkeit, die Regressansprüche<br />

des Dienstherrn<br />

abwehrt.<br />

Bei vorsätzlichem Handeln hilft keine<br />

Ver<strong>sich</strong>erung.<br />

Das Schlüsselrisiko - welcher Schaden<br />

ist ver<strong>sich</strong>ert?<br />

Die Kostenübernahme ist beschränkt auf<br />

die notwendige Auswechslung von<br />

Schlössern und Schließanlagen sowie<br />

auf vorübergehenden Objektschutz und<br />

Sicherungsmaßnahmen bis <strong>zu</strong> 14 Tagen.<br />

Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtver-<br />

<strong>sich</strong>erungsansprüche aus Folgeschäden,<br />

wie z.B. Diebstahl. Ausgeschlossen blei-<br />

ben auch Ansprüche aus dem Verlust<br />

von Tresor- und Möbelschlüsseln.<br />

Wann liegt grobe Fahrlässigkeit vor?<br />

Diese Feststellung kann nur im Einzel-<br />

Das Fach Mathematik an beruflichen Schulen<br />

Mathematik – für viele ist das eine Erinnerung<br />

an Schulzeiten mit langen Rechnungen,<br />

komplizierten Formeln und<br />

ungeliebten Formvariablen. Mancher<br />

denkt <strong>sich</strong> dabei: Ist dies alles nötig?<br />

Doch Mathematik ist weit mehr. Sie ist<br />

in fast allen Schularten unverzichtbar.<br />

Jedoch hat sie in jeder Schulart eigene<br />

Anforderungen, Vorausset<strong>zu</strong>ngen und<br />

Ziele.<br />

Ferner soll das Fach Mathematik die Basiskompetenzen<br />

<strong>sich</strong>ern oder – wenn<br />

sie nicht vorhanden sind – aufbauen. In<br />

einigen Schularten vermittelt es – auch<br />

unter dem Namen Fachrechnen – fach-<br />

spezifische Inhalte und Fähigkeiten.<br />

Dies gilt besonders für die Schularten:<br />

Berufsschule, Berufsvorbereitungsjahr<br />

(BVJ) und Berufseinstiegsjahr (BEJ)<br />

sowie in den Berufsfachschulen und im<br />

Berufskolleg. Da<strong>zu</strong> ist Mathematik aber<br />

auch ein allgemeinbildendes Fach, vor<br />

allem in Schularten, die Abschlüsse –<br />

wie Hauptschulabschluss, Fachschulreife,<br />

Fachhochschulreife oder Abitur<br />

vermitteln. In der EPA für Mathematik<br />

steht am Anfang:<br />

„Im mathematisch-naturwissenschaftlichtechnischen<br />

Aufgabenfeld sollen<br />

fall getroffen werden; oftmals kommt<br />

es <strong>zu</strong> einer gerichtlichen Klärung. Als<br />

Anhaltspunkt dienen jedoch nachfolgende<br />

Beispiele aus Gerichtsurteilen:<br />

1. Verliert der Lehrer/die Lehrerin den<br />

Schulschlüssel im Urlaub, so liegt grobe<br />

Fahrlässigkeit vor.<br />

2. Befindet <strong>sich</strong> der Schlüssel in einer<br />

Jacke, die im Restaurant an die Garderobe<br />

gehängt wird, so liegt bei Diebstahl<br />

ebenfalls grobe Fahrlässigkeit vor.<br />

3. Wird der Schlüssel aus dem Umkleideraum<br />

einer Sporthalle gestohlen, so<br />

liegt grobe Fahrlässigkeit vor, sofern<br />

der Umkleideraum nicht abgeschlossen<br />

ist.<br />

4. Liegt der Schlüssel unbeauf<strong>sich</strong>tigt<br />

auf dem Lehrerpult, so liegt bei Diebstahl<br />

ebenfalls grobe Fahrlässigkeit<br />

vor.<br />

5. Verliert man den Schlüssel auf dem<br />

üblichen Weg von und <strong>zu</strong>r Schule, so<br />

liegt <strong>zu</strong>meist leichte Fahrlässigkeit vor.<br />

Die Klärung dieser Streitfragen wird regelmäßig<br />

von der Ver<strong>sich</strong>erung durchgeführt.<br />

Wenden Sie <strong>sich</strong> im Schadensfalle<br />

bitte an die Geschäftsstelle. Eine<br />

ausführliche Über<strong>sich</strong>t über die Ver<strong>sich</strong>erungen<br />

für Mitglieder finden Sie<br />

auf unserer Homepage www.blv-bw.de.<br />

Siegfried<br />

Werner<br />

Verständnis für den Vorgang der Abstraktion,<br />

die Fähigkeit <strong>zu</strong> logischem<br />

Schließen, Sicherheit in einfachen Kalkülen,<br />

Ein<strong>sich</strong>t in die Mathematisierung<br />

von Sachverhalten, in die Besonderheiten<br />

naturwissenschaftlicher Methoden,<br />

in die Entwicklung von Modellvorstellungen<br />

und deren Anwendung auf<br />

<strong>BLV</strong>-MAGAZIN Ausgabe 4/2008

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