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Lehrermangel spitzt sich zu - BLV

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Arbeits- und Gesundheitsschutz<br />

sundheitsgefährdungen an der Schule<br />

effektiv reduziert werden. Besonders<br />

die vielfältigen praktischen Tipps und<br />

Anregungen machten sein Referat ausgesprochen<br />

ergiebig.<br />

Auch die über 40 Teilnehmer dankten<br />

durch konzentrierte Aufmerksamkeit<br />

und rege Diskussionsbeteiligten den<br />

Referenten und den Organisatoren. Allen<br />

Teilnehmer wurden die Referate <strong>zu</strong>r<br />

Dienstrecht<br />

weiteren Verwendung digital <strong>zu</strong>r Verfügung<br />

gestellt, was vor allem den anwesenden<br />

Personalräten eine große Hilfe<br />

und Entlastung bedeutete.<br />

Gerd Baumer und Joachim Schröder<br />

zeigten <strong>sich</strong> sehr <strong>zu</strong>frieden vom Verlauf<br />

der Veranstaltung. Das große Interesse<br />

und vor allem vielfaches Lob der Teilnehmer<br />

für die Transparenz der Inhalte<br />

machten Mut für weitere Kooperation<br />

Krankenver<strong>sich</strong>erungspflicht in der Privaten<br />

Krankenver<strong>sich</strong>erung und Einführung eines<br />

Basistarifs <strong>zu</strong>m 1. Januar 2009<br />

1. Vorbemerkung<br />

Das private Krankenver<strong>sich</strong>erungsrecht<br />

erfährt <strong>zu</strong>m 01. Januar 2009 weitere,<br />

einschneidende Veränderungen. Ab die-<br />

sem Zeitpunkt sind alle Personen mit<br />

PKV-Biografie <strong>zu</strong>m Abschluss einer<br />

Krankenver<strong>sich</strong>erung verpflichtet. Außerdem<br />

wird der Basistarif eingeführt<br />

und Alterungsrückstellungen werden<br />

in Höhe des auf den Basistarif entfallenden<br />

Anteils portabel. Durch das Gesetz<br />

<strong>zu</strong>r Stärkung des Wettbewerbs in<br />

der gesetzlichen Krankenver<strong>sich</strong>erung<br />

(GKV-WSG) wurde eine Ver<strong>sich</strong>erungspflicht<br />

für alle Bürgerinnen und Bürger<br />

in Deutschland eingeführt. Für Ver<strong>sich</strong>erte,<br />

die der gesetzlichen Krankenver<strong>sich</strong>erung<br />

<strong>zu</strong><strong>zu</strong>ordnen sind, besteht<br />

diese Verpflichtung bereits seit dem 01.<br />

April 2007. Spätestens <strong>zu</strong>m 01. Januar<br />

2009 müssen nunmehr auch Beamte,<br />

die bisher überhaupt nicht krankenver<strong>sich</strong>ert<br />

sind, für den Teil ihrer Krankheitskosten,<br />

der nicht von der Beihilfe<br />

übernommen wird (z.B. 50 %, 30 % oder<br />

20 %), eine private Krankenver<strong>sich</strong>erung<br />

abschließen.<br />

2. Pflicht <strong>zu</strong>m Abschluss einer Krankenver<strong>sich</strong>erung<br />

Ab dem 1.1.2009 ist jede Person mit<br />

Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutsch-<br />

land verpflichtet, bei einem in Deutschland<br />

<strong>zu</strong>m Geschäftsbetrieb <strong>zu</strong>gelasse-<br />

nen Ver<strong>sich</strong>erungsunternehmen für <strong>sich</strong><br />

und die von ihr gesetzlich vertretenen<br />

Personen eine Krankheitskostenvollver-<br />

<strong>sich</strong>erung ab<strong>zu</strong>schließen. Diese Pflicht<br />

besteht nach § 193 Abs. 3 Ver<strong>sich</strong>erungsvertragsgesetz<br />

(VVG) 2009 nicht<br />

für Personen, die<br />

• in der gesetzlichen Krankenver<strong>sich</strong>erung<br />

(GKV) ver<strong>sich</strong>ert oder ver<strong>sich</strong>e-<br />

rungspflichtig sind oder<br />

Anspruch auf freie Heilfürsorge (z.B.<br />

• Polizeibeamte) haben, beihilfeberech-<br />

tigt (z.B. Beamte) oder vergleichbare<br />

Ansprüche haben im Umfang der je-<br />

weiligen Berechtigung.<br />

• Anspruch auf Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz<br />

haben oder<br />

• Empfänger von Sozialhilfeleistungen<br />

sind für die Dauer des Leistungsbe<strong>zu</strong>gs,<br />

wenn dieser vor dem 01. Januar<br />

2009 begonnen hat.<br />

Der Pflicht <strong>zu</strong>r Ver<strong>sich</strong>erung wird genügt,<br />

wenn die Krankheitskostenvollver<strong>sich</strong>e-<br />

rung eine Kostenerstattung für ambulante<br />

und stationäre Leistungen umfasst<br />

und der absolute oder prozentuale<br />

Selbstbehalt kalenderjährlich 5.000,-<br />

EUR pro ver<strong>sich</strong>erte Person nicht übersteigt.<br />

PKV-Ver<strong>sich</strong>erte, die ihren Vertrag bereits<br />

am 1. April 2007 abgeschlossen<br />

hatten, erfüllen bereits die Vorausset<strong>zu</strong>ngen.<br />

Die Kündigung eines solches Vertrags<br />

durch den Ver<strong>sich</strong>erungsnehmer ist<br />

künftig nur <strong>zu</strong>lässig, wenn dieser dem<br />

der beiden großen Lehrerverbände im<br />

Beamtenbund. Als nächster Schritt<br />

soll ein Besuch Gerd Baumers bei der<br />

Tagung der Schulvertreter des Philologenverbandes<br />

die Zusammenarbeit der<br />

beiden Verbände intensivieren. Auch<br />

ein Ausbau gemeinsamer Fortbildungen<br />

ist schon angedacht.<br />

Joachim Schröder,<br />

PhV-Vorsitzender Südbaden<br />

Herbert<br />

Eichenauer<br />

Ver<strong>sich</strong>erer einen neuen, gleichartigen<br />

Ver<strong>sich</strong>erungsschutz nachweist (§ 205<br />

Abs. 6 VVG 2009).<br />

3. Sanktionen bei Nichterfüllen der<br />

Ver<strong>sich</strong>erungspflicht<br />

Sofern die Pflicht <strong>zu</strong>r Ver<strong>sich</strong>erung nicht<br />

rechtzeitig <strong>zu</strong>m 01. Januar 2009 erfüllt<br />

wird, drohen den Ver<strong>sich</strong>erten Sanktionen:<br />

Für jeden angefangenen Monat,<br />

in dem der Abschluss eines Vertrages<br />

verspätet erfolgt, ist ein Beitrags<strong>zu</strong>schlag<br />

in Höhe eines Monatsbeitrags<br />

<strong>zu</strong> zahlen. Ab dem sechsten Monat der<br />

Nichtver<strong>sich</strong>erung reduziert <strong>sich</strong> der<br />

Zuschlag auf ein Sechstel des Monatsbeitrags.<br />

Kann die Dauer der Nichtver<strong>sich</strong>erung<br />

nicht ermittelt werden, wird<br />

von einer Nachver<strong>sich</strong>erungszeit von 5<br />

Jahren ausgegangen. (§ 193 Abs. 4 VVG<br />

2009)<br />

4. Einführung eines Basistarifs<br />

Alle Unternehmen der privaten Krankenver<strong>sich</strong>erung<br />

sind ab 01. Januar<br />

2009 gesetzlich verpflichtet, einen so<br />

genannten Basistarif ein<strong>zu</strong>führen. (§<br />

193 Abs. 5 VVG 2009). Die Vertragsleistungen<br />

in diesem Tarif müssen nach<br />

Art, Umfang und Höhe den Leistungen<br />

in der GKV entsprechen. Der Basistarif<br />

muss sowohl als 100 %-Ab<strong>sich</strong>erung als<br />

auch beihilfekonform angeboten werden.<br />

Zudem muss er Varianten vorsehen<br />

<strong>BLV</strong>-MAGAZIN Ausgabe 4/2008

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