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Agrarbericht_2021

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Mein <strong>Agrarbericht</strong> 10 / 226<br />

POLITIK > PRODUKTION UND ABSATZ<br />

Die Milchhändler und Milchverarbeiter sind weiter verpflichtet, die gekauften und verkauften<br />

Milchmengen je Segment sowie die mit Milch aus dem B- und C-Segment hergestellten<br />

und exportierten Milchprodukte monatlich an die TSM zu melden. Im 2020 wurden gemäss<br />

Auswertung des Erstmilchkaufs 81,9 % der Milch im A- Segment (Vorjahr 82,9 %) und 18,1 %<br />

im B-Segment (Vorjahr: 17,1 %) vermarktet. C-Milch wurde praktisch keine gehandelt.<br />

Nach Abschluss eines Jahres überprüft die TSM, ob die im B- und C-Segment gekauften<br />

Milchmengen mit den im B- und C-Segment verkauften Milchmengen bzw. den hergestellten<br />

und exportierten Milchprodukten übereinstimmen. Bei Abweichungen von mehr als 5 % je<br />

Segment für die Periode eines Jahres kann die BO Milch Sanktionen ergreifen.<br />

Hans Ulrich Leuenberger, BLW, Tierische Produkte und Tierzucht, hansulrich.leuenberger@blw.admin.chMonika<br />

Meister, BLW, Tierische Produkte und Tierzucht<br />

Bundesamt für Landwirtschaft BLW

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