Blickpunkt Zukunft - Hochschule Hannover
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frauenspezifischen Regelungen und Bestimmungen<br />
im Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG), durch<br />
das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz<br />
(NGG) sowie die Frauenförderrichtlinien der FHH<br />
umfangreiche gesetzliche Grundlagen für die Frauenförderung<br />
an der Fachhochschule <strong>Hannover</strong><br />
geschaffen worden sind.<br />
Als dritte gewählte Frauenbeauftragte der FHH,<br />
habe ich das Amt angetreten, um mit Unterstützung<br />
des Frauenbüros die institutionalisierte Frauenförderung<br />
verstärkt mit Leben zu erfüllen. Im <strong>Blickpunkt</strong><br />
sind dabei die Erhöhung des Anteils von Frauen<br />
in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind<br />
ebenso wie der Abbau von Benachteiligungen auf<br />
allen Ebenen und letztendlich die Realisierung der<br />
Gleichberechtigung.<br />
„Dafür haben wir doch die Frauenbeauftragte!”.<br />
Wie oft fällt diese Äußerung, wenn es um frauenspezifische<br />
Aspekte geht. Aber das alleinige<br />
Engagement einer Frau reicht auch vor dem Hintergrund<br />
der gesetzlich geschaffenen Regelungen<br />
nicht aus, um die Situation der Frauen an der <strong>Hochschule</strong><br />
zu verändern. Frauenförderung ist Teil der<br />
Hochschulpolitik und Entwicklungsplanung und ist<br />
nicht nur von der Frauenbeauftragten zu realisieren.<br />
Alle Frauen und Männer an der <strong>Hochschule</strong> sind<br />
aufgefordert bei der konkreten Umsetzung mitzuwirken.<br />
Unverzichtbare Basis hierfür ist die Anerkennung<br />
der Notwendigkeit und Akzeptanz der Frauenförderung.<br />
„Die Stunde der Wahrheit”<br />
Gemäß der Frauenförderrichtlinien sind von der<br />
Kommission für Frauenförderung und Gleichberechtigung<br />
in Zusammenarbeit mit der Frauenbeauftragten<br />
und im Einvernehmen mit den Fachbereichen,<br />
Zentralen Einrichtungen und der Verwaltung Frauenförderpläne<br />
zu erstellen. Hier wird sich zeigen,<br />
wie ernst und verbindlich der gesetzliche Auftrag<br />
genommen wird. Aufgabe des Frauenförderplans ist<br />
es, Maßnahmen festzulegen um die folgenden Ziele<br />
und ihre schrittweise Umsetzung zu realisieren:<br />
Analyse von Defiziten in den vorstehenden<br />
Bereichen und Formulierung von geeigneten<br />
Fördermaßnahmen<br />
Erhöhung des Frauenanteils in den verschiedenen<br />
Statusgruppen der einzelnen Bereiche,<br />
soweit eine Unterrepräsentanz besteht<br />
Integration von Erkenntnissen und Methoden<br />
der Frauen- und Geschlechterforschung in das<br />
Lehrangebot<br />
Verbesserung der Studiensituation für Studentinnen<br />
innerhalb und außerhalb der Lehre<br />
Vorbeugung bzw. Beseitigung von geschlechtsspezifischen<br />
Diskriminierungen<br />
Die Umsetzung dieser im Rahmen einer Selbstverpflichtung<br />
festgelegten Ziele wird spätestens nach<br />
zwei Jahren, wenn die Fortschreibung des Frauenförderplans<br />
erfolgen muß und eine erste Bilanz<br />
gezogen wird, Aufschluß geben über den politischen<br />
Stellenwert der Frauenförderung an der<br />
<strong>Hochschule</strong> wie auch über die persönlichen Einstellungen<br />
aller zu ihrer Realisierung aufgerufenen Personen.<br />
„Gleichberechtigung - die Chance für alle”<br />
Und wer würde sich schon gern beim Blick in die<br />
<strong>Zukunft</strong> nachsagen lassen, er wäre nicht für Chancengleichheit<br />
und Gleichberechtigung?<br />
Männern ihre Rechte und nicht mehr;<br />
Frauen ihre Rechte und nicht weniger.<br />
(Susan B. Anthony, 1820 - 1906)<br />
Brigitte Just<br />
blickpunkt s. 41