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21 d’Isarwinkler

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individuellem Bedarf, Berufsgruppierung<br />

und Einkommenshöhe rate<br />

ich zu einem von vier verschiedenen<br />

Modellen. Bei der „FLEXI Rente“<br />

etwa steuert man eine Auszahlung<br />

ab dem 62. Lebensjahr an und zahlt<br />

ganze 50 % weniger Steuern auf seine<br />

Rente. Im Rahmen der sogenannten<br />

„FÖRDER Rente“, welche sich<br />

besonders für Geringverdiener und<br />

Familien mit Kindern empfiehlt, stehen<br />

einem jährlich Fördergelder von<br />

ca. 300 € pro Kind sowie 175 € pro<br />

Erwachsenen zu. Bei der „STEUER<br />

Rente“ für gewinnorientierte Sparfüchse<br />

kann man ganze 26.528 €<br />

jährlich steuerlich geltend machen –<br />

bei Ehepaaren gilt der doppelte Betrag.<br />

Beim Modell der „ARBEIT-<br />

GEBER Rente“ für Geschäftsführer<br />

und Gesellschafter ist es beispielsweise<br />

möglich, jährlich mind. 7008 €<br />

mithilfe von Lohnumwandlungen<br />

steuerlich geltend zu machen. Weitaus<br />

höhere Beträge sind möglich, je<br />

nach Rechtsform der Firma. “<br />

Auch Sie wollen maximal Steuern<br />

sparen und für eine faire Rente vorsorgen,<br />

welche Sie wohlverdient genießen<br />

können? – Eine professionelle<br />

Beratung zahlt sich in diesem Fall<br />

wortwörtlich aus!<br />

Text: Sandra Schinnagl<br />

Bild: Kaspar Obermüller<br />

Rentenverdoppler<br />

Kaspar Obermüller<br />

Arzbacher Straße 49<br />

83646 Bad Tölz<br />

Tel. 08041 · 4480595<br />

Mobil 0176 · 23427088<br />

kaspar@rentenverdoppler.de<br />

www.rentenverdoppler.de<br />

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