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R+V Versicherung AG Konzerngeschäftsbericht Geschäftsbericht

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Anhang<br />

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

Rechtsgrundlagen<br />

Der Jahresabschluss 2005 der <strong>R+V</strong> <strong>Versicherung</strong> <strong>AG</strong><br />

wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches<br />

(HGB), des Aktiengesetzes (AktG) und nach Maßgabe<br />

der Bestimmungen des <strong>Versicherung</strong>saufsichtsgesetzes<br />

(V<strong>AG</strong>) sowie der Verordnung über die Rechnungslegung<br />

von <strong>Versicherung</strong>sunternehmen (RechVersV) vom<br />

8. November 1994 aufgestellt.<br />

Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände<br />

erfolgte zu Anschaffungskosten, die linear<br />

innerhalb der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer<br />

abgeschrieben werden. Die Zugänge und Abgänge des<br />

Geschäftsjahres wurden zeitanteilig abgeschrieben.<br />

Die Grundstücke, grundstücksgleichen Rechte und<br />

Bauten einschließlich der Bauten auf fremden<br />

Grundstücken wurden mit den um Abschreibungen<br />

geminderten Anschaffungs- oder Herstellungskosten<br />

bilanziert. Die Abschreibungen erfolgten linear mit dem<br />

steuerlich gebotenen Satz.<br />

Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen<br />

sowie Andere Kapitalanlagen wurden zu<br />

Anschaffungskosten bilanziert. Die Umrechnung der in<br />

Fremdwährung gehaltenen Beteiligungen erfolgte mit<br />

dem zum Zeitpunkt der Anschaffung gültigen Devisenkurs.<br />

Ausleihungen an verbundene Unternehmen wurden<br />

entsprechend ihrer Zugehörigkeit wie andere nicht<br />

festverzinsliche Wertpapiere, Inhaberschuldverschreibungen<br />

und andere festverzinsliche Wertpapiere,<br />

sonstige Ausleihungen und Einlagen bei<br />

Kreditinstituten bewertet. Die auf Fremdwährung<br />

lautenden Einlagen bei Kreditinstituten wurden mit<br />

dem Devisenkurs zum Bilanzstichtag umgerechnet.<br />

Aktien, Investmentanteile und andere nicht festverzinsliche<br />

Wertpapiere sowie Inhaberschuldverschreibungen<br />

und andere festverzinsliche Wertpapiere<br />

wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip<br />

bewertet, soweit sie nicht dem Anlagevermögen zugeordnet<br />

sind.<br />

Investmentanteile die gemäß § 341 b Abs. 2 Satz 1 HGB<br />

dem Anlagevermögen zugeordnet sind, wurden zum<br />

31.12.2005 mit ihrem aktuellen Marktwert bewertet<br />

maximal jedoch mit den Anschaffungskosten.<br />

Soweit Gründe für eine in der Vergangenheit getätigte<br />

Abschreibung nicht mehr bestehen, wurden gem. § 280<br />

Abs. 1 HGB Zuschreibungen auf den Börsenkurs bis<br />

maximal zum Anschaffungswert vorgenommen.<br />

Bei in Fremdwährung gehaltenen Wertpapieren ergaben<br />

sich die EURO-Anschaffungswerte aus Wertpapier- und<br />

Devisenkurs zum Anschaffungszeitpunkt; der EURO-<br />

Buchwert wurde aus Wertpapier- und Devisenkurs zum<br />

Bilanzstichtag ermittelt.<br />

Sonstige Ausleihungen sowie Einlagen bei Kreditinstituten<br />

wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt,<br />

soweit nicht Einzelwertberichtigungen vorzunehmen<br />

waren. Die auf Fremdwährung lautenden Einlagen<br />

bei Kreditinstituten wurden mit dem Devisenkurs zum<br />

Bilanzstichtag umgerechnet.<br />

Agio und Disagio wurden auf die Laufzeit verteilt. Der<br />

Anteil für die Folgejahre wurde als Rechnungsabgrenzungsposten<br />

ausgewiesen.<br />

Finanzderivate und strukturierte Produkte wurden<br />

in ihre einzelnen Bestandteile zerlegt und mittels anerkannter<br />

finanzmathematischer Methoden auf Basis<br />

des Optionspreismodells von Black-Scholes sowie<br />

Hull-White bewertet.<br />

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