R+V Versicherung AG Konzerngeschäftsbericht Geschäftsbericht
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Anhang<br />
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />
Rechtsgrundlagen<br />
Der Jahresabschluss 2005 der <strong>R+V</strong> <strong>Versicherung</strong> <strong>AG</strong><br />
wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches<br />
(HGB), des Aktiengesetzes (AktG) und nach Maßgabe<br />
der Bestimmungen des <strong>Versicherung</strong>saufsichtsgesetzes<br />
(V<strong>AG</strong>) sowie der Verordnung über die Rechnungslegung<br />
von <strong>Versicherung</strong>sunternehmen (RechVersV) vom<br />
8. November 1994 aufgestellt.<br />
Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände<br />
erfolgte zu Anschaffungskosten, die linear<br />
innerhalb der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer<br />
abgeschrieben werden. Die Zugänge und Abgänge des<br />
Geschäftsjahres wurden zeitanteilig abgeschrieben.<br />
Die Grundstücke, grundstücksgleichen Rechte und<br />
Bauten einschließlich der Bauten auf fremden<br />
Grundstücken wurden mit den um Abschreibungen<br />
geminderten Anschaffungs- oder Herstellungskosten<br />
bilanziert. Die Abschreibungen erfolgten linear mit dem<br />
steuerlich gebotenen Satz.<br />
Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen<br />
sowie Andere Kapitalanlagen wurden zu<br />
Anschaffungskosten bilanziert. Die Umrechnung der in<br />
Fremdwährung gehaltenen Beteiligungen erfolgte mit<br />
dem zum Zeitpunkt der Anschaffung gültigen Devisenkurs.<br />
Ausleihungen an verbundene Unternehmen wurden<br />
entsprechend ihrer Zugehörigkeit wie andere nicht<br />
festverzinsliche Wertpapiere, Inhaberschuldverschreibungen<br />
und andere festverzinsliche Wertpapiere,<br />
sonstige Ausleihungen und Einlagen bei<br />
Kreditinstituten bewertet. Die auf Fremdwährung<br />
lautenden Einlagen bei Kreditinstituten wurden mit<br />
dem Devisenkurs zum Bilanzstichtag umgerechnet.<br />
Aktien, Investmentanteile und andere nicht festverzinsliche<br />
Wertpapiere sowie Inhaberschuldverschreibungen<br />
und andere festverzinsliche Wertpapiere<br />
wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip<br />
bewertet, soweit sie nicht dem Anlagevermögen zugeordnet<br />
sind.<br />
Investmentanteile die gemäß § 341 b Abs. 2 Satz 1 HGB<br />
dem Anlagevermögen zugeordnet sind, wurden zum<br />
31.12.2005 mit ihrem aktuellen Marktwert bewertet<br />
maximal jedoch mit den Anschaffungskosten.<br />
Soweit Gründe für eine in der Vergangenheit getätigte<br />
Abschreibung nicht mehr bestehen, wurden gem. § 280<br />
Abs. 1 HGB Zuschreibungen auf den Börsenkurs bis<br />
maximal zum Anschaffungswert vorgenommen.<br />
Bei in Fremdwährung gehaltenen Wertpapieren ergaben<br />
sich die EURO-Anschaffungswerte aus Wertpapier- und<br />
Devisenkurs zum Anschaffungszeitpunkt; der EURO-<br />
Buchwert wurde aus Wertpapier- und Devisenkurs zum<br />
Bilanzstichtag ermittelt.<br />
Sonstige Ausleihungen sowie Einlagen bei Kreditinstituten<br />
wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt,<br />
soweit nicht Einzelwertberichtigungen vorzunehmen<br />
waren. Die auf Fremdwährung lautenden Einlagen<br />
bei Kreditinstituten wurden mit dem Devisenkurs zum<br />
Bilanzstichtag umgerechnet.<br />
Agio und Disagio wurden auf die Laufzeit verteilt. Der<br />
Anteil für die Folgejahre wurde als Rechnungsabgrenzungsposten<br />
ausgewiesen.<br />
Finanzderivate und strukturierte Produkte wurden<br />
in ihre einzelnen Bestandteile zerlegt und mittels anerkannter<br />
finanzmathematischer Methoden auf Basis<br />
des Optionspreismodells von Black-Scholes sowie<br />
Hull-White bewertet.<br />
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