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R+V Versicherung AG Konzerngeschäftsbericht Geschäftsbericht

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Am 12. Oktober 2005 hat der Bundesgerichtshof zudem<br />

über die Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen<br />

Bedingungen der Kapital bildenden Lebensversicherung<br />

im Treuhänderverfahren nach § 172 VVG<br />

entschieden.<br />

Mit diesem Urteil hat der BGH einige für das Geschäftsmodell<br />

der Lebensversicherung wesentliche Aussagen<br />

getroffen:<br />

� Grundsätzlich ist die Ersetzung unwirksamer Klauseln<br />

im Treuhänderverfahren zu allen Tarifen der<br />

Lebensversicherung zulässig.<br />

� Intransparente Klauseln dürfen nicht durch transparente,<br />

aber inhaltsgleiche ersetzt werden.<br />

� Geschieht dies dennoch, sind die im Treuhänderverfahren<br />

eingeführten Ersatzklauseln damit ebenfalls<br />

unwirksam.<br />

Um den Gebrauch der unwirksamen Klauseln zur Verrechnung<br />

der Abschlusskosten und des Stornoabzugs<br />

sowie zur Berechnung der beitragsfreien <strong>Versicherung</strong>ssummen<br />

und Rückkaufswerte zu sanktionieren, hat der<br />

BGH weiterhin entschieden:<br />

� Der vereinbarte Betrag der beitragsfreien <strong>Versicherung</strong>ssumme<br />

und des Rückkaufswertes darf die Hälfte<br />

des mit den Rechnungsgrundlagen der Prämienkalkulation<br />

berechneten ungezillmerten Deckungskapitals<br />

nicht unterschreiten.<br />

� Ein Stornoabzug darf nicht erhoben werden.<br />

Innerhalb des <strong>R+V</strong> Konzerns sind von dem Urteil Verträge<br />

der <strong>R+V</strong> Lebensversicherung <strong>AG</strong> betroffen, die zwischen<br />

Mitte 1994 und Mitte 2000 abgeschlossen worden<br />

sind.<br />

Bestehende rechtliche Ansprüche aus diesen Verträgen<br />

werden von der <strong>R+V</strong> beglichen; Stornoabzüge werden<br />

hier nicht mehr erhoben.<br />

Auf Grund der Unsicherheit bei der Einschätzung der<br />

künftigen Auswirkungen der richterlichen Entscheidungen<br />

wurden Maßnahmen abgeleitet und zusätzliche<br />

Rückstellungen nach vernünftiger kaufmännischer<br />

Beurteilung unter Berücksichtigung der Verjährung zur<br />

Risikovorsorge gebildet. Mögliche Änderungen in den<br />

Annahmen werden überwacht und gemäß der Wahrscheinlichkeit<br />

deren Inanspruchnahme in den Rückstellungen<br />

berücksichtigt.<br />

Allgemeingültige Regelungen zu Rückkaufswerten und<br />

Stornoabzügen werden im Rahmen der VVG-Reform<br />

erwartet.<br />

Unternehmen, die ausschließlich das Rückversicherungsgeschäft<br />

betreiben, unterliegen seit dem 1. Januar<br />

2005 der Aufsicht durch die BaFin. Für die <strong>R+V</strong> <strong>Versicherung</strong><br />

<strong>AG</strong> haben sich aus dieser Veränderung der<br />

rechtlichen Rahmenbedingungen keine wesentlichen<br />

Auswirkungen ergeben.<br />

Lage der <strong>Versicherung</strong>swirtschaft<br />

Die schwache Gesamtkonjunktur wirkte sich im Jahr<br />

2005 kaum auf die <strong>Versicherung</strong>sbranche aus. Die<br />

Zunahme der Beitragseinnahmen war hier mit 3,4 % auf<br />

157,4 Mrd. EUR deutlich stärker als das Wachstum der<br />

Gesamtwirtschaft. Auf der Ausgabenseite erhöhten sich<br />

2005 die Leistungen der Erstversicherer um 2,3 % auf<br />

135,6 Mrd. EUR. Die Kapitalanlagen der Branche stiegen<br />

von 1.010 Mrd. EUR auf rund 1.050 Mrd. EUR an.<br />

Die Schaden- und Unfallversicherer konnten insgesamt<br />

kein Wachstum verzeichnen. Die guten Ergebnisse der<br />

beiden Vorjahre wurden im Geschäftsjahr 2005 nicht<br />

erreicht. Die Beitragseinnahmen sanken sogar um 0,7 %<br />

auf rund 55,0 Mrd. EUR, das Schadenniveau nahm nach<br />

Jahren des Rückgangs wieder leicht zu. Die Combined<br />

Ratio verschlechterte sich von 91,2 % auf 92,5 %. Die<br />

versicherungstechnischen Ergebnisse sanken um<br />

15 % auf rund 3,7 Mrd. EUR.<br />

Vor allem die Situation in der Kraftfahrtversicherung<br />

und der Industriellen Sachversicherung belastete das<br />

Ergebnis deutlich.

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