R+V Versicherung AG Konzerngeschäftsbericht Geschäftsbericht
R+V Versicherung AG Konzerngeschäftsbericht Geschäftsbericht
R+V Versicherung AG Konzerngeschäftsbericht Geschäftsbericht
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
64<br />
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />
Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände<br />
erfolgte zu Anschaffungskosten, die linear<br />
innerhalb der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer<br />
abgeschrieben wurden. Die Zugänge und Abgänge des<br />
Geschäftsjahres wurden zeitanteilig abgeschrieben.<br />
Die Grundstücke, grundstücksgleichen Rechte und<br />
Bauten einschließlich der Bauten auf fremden<br />
Grundstücken wurden mit den Anschaffungs- oder<br />
Herstellungskosten aktiviert. Die Abschreibungen<br />
erfolgten überwiegend linear mit dem steuerlich gebotenen<br />
Satz. Soweit erforderlich wurden außerplanmäßige<br />
Abschreibungen vorgenommen.<br />
Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen<br />
sowie die Anderen Kapitalanlagen wurden zu<br />
Anschaffungskosten, gegebenenfalls vermindert um<br />
erforderliche Abschreibungen, bilanziert.<br />
Ausleihungen an verbundene Unternehmen und an<br />
Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis<br />
besteht, wurden entsprechend ihrer Zugehörigkeit wie<br />
andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, Inhaberschuldverschreibungen<br />
und andere festverzinsliche<br />
Wertpapiere, Sonstige Ausleihungen und Einlagen<br />
bei Kreditinstituten bewertet.<br />
Aktien, Investmentanteile und andere nicht festverzinsliche<br />
Wertpapiere sowie Inhaberschuldverschreibungen<br />
und andere festverzinsliche Wertpapiere<br />
wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet,<br />
soweit sie nicht dem Anlagevermögen zugeordnet<br />
sind. In diesem Posten wurden auch derivative Finanzinstrumente<br />
erfasst. Im Rahmen der Bilanzierung wurden<br />
Bewertungseinheiten mit im Bestand vorhandenen<br />
Wertpapieren gebildet.<br />
Aktien und Investmentanteile, die gemäß § 341 b<br />
Abs. 2 Satz 1 HGB dem Anlagevermögen zugeordnet<br />
sind, wurden zum 31. Dezember 2005 mit ihrem aktuellen<br />
Marktwert bewertet, maximal jedoch mit den<br />
Anschaffungskosten.<br />
Soweit Gründe für eine in der Vergangenheit getätigte<br />
Abschreibung nicht mehr bestanden, wurden gemäß<br />
§ 280 Abs. 1 HGB Zuschreibungen auf den Börsenkurs<br />
bis maximal zum Anschaffungswert vorgenommen.<br />
Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen,<br />
Sonstige Ausleihungen und Einlagen bei<br />
Kreditinstituten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag<br />
angesetzt, soweit nicht Einzelwertberichtigungen vorzunehmen<br />
waren. Die in den Vorjahren in Namensschuldverschreibungen<br />
umgebuchten festverzinslichen<br />
Wertpapiere wurden entweder mit den Buchwerten<br />
fortgeführt oder auf den Rückzahlungsbetrag zu- bzw.<br />
abgeschrieben. Die unter den Sonstigen Ausleihungen<br />
ausgewiesenen Zero-Schuldscheinforderungen und<br />
-Namensschuldverschreibungen wurden zu Anschaffungskosten<br />
unter Berücksichtigung der kapitalisierten<br />
Zinsansprüche bilanziert.<br />
Darlehen und Vorauszahlungen auf <strong>Versicherung</strong>sscheine<br />
wurden mit dem Rückzahlungsbetrag abzüglich<br />
geleisteter Tilgungen angesetzt.<br />
Agio und Disagio wurden auf die Laufzeit verteilt.<br />
Der Anteil für die Folgejahre wurde als Rechnungsabgrenzungsposten<br />
ausgewiesen.<br />
Finanzderivate und strukturierte Produkte wurden<br />
in ihre einzelnen Bestandteile zerlegt und mittels<br />
anerkannter finanzmathematischer Methoden auf<br />
Basis der Modelle von Black – Scholes, Hull – White und<br />
Brace – Gatarek – Musiela (BGM) bewertet.<br />
Die Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von<br />
Inhabern von Lebensversicherungspolicen wurden<br />
mit dem Zeitwert bilanziert.<br />
Depotforderungen und Abrechnungsforderungen aus<br />
dem Rückversicherungsgeschäft wurden mit den Nominalbeträgen<br />
angesetzt. Dabei wurden zweifelhafte<br />
Abrechnungsforderungen direkt abgeschrieben.<br />
Die Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen<br />
<strong>Versicherung</strong>sgeschäft wurden mit den Nennwerten<br />
angesetzt. Erforderliche Wertberichtigungen wurden<br />
vorgenommen.