R+V Versicherung AG Konzerngeschäftsbericht Geschäftsbericht
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Die Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />
wurden zu den Anschaffungskosten abzüglich<br />
linearer Abschreibungen bewertet. Die Zugänge des<br />
Geschäftsjahres wurden zeitanteilig abgeschrieben.<br />
Geringwertige Anlagegüter wurden im Jahr der Anschaffung<br />
voll abgeschrieben.<br />
In Fremdwährung geführte laufende Guthaben bei<br />
Kreditinstituten wurden überwiegend mit dem Kurs<br />
vom 30. November 2005 bewertet.<br />
Der Ansatz aller übrigen Aktivposten erfolgte zum<br />
Nennwert. Erforderliche Wertberichtigungen wurden<br />
vorgenommen.<br />
Die Beitragsüberträge im Bereich der selbst abgeschlossenen<br />
Schaden- und Unfallversicherungen wurden<br />
für jeden Vertrag grundsätzlich aus den gebuchten<br />
Beiträgen nach dem 360stel-System berechnet. Für die<br />
selbst abgeschlossene Lebensversicherung wurden die<br />
Beitragsüberträge unter Berücksichtigung der Beginntermine<br />
jeder einzelnen <strong>Versicherung</strong> ermittelt. Für<br />
Beteiligungsverträge sind die anteiligen Beitragsüberträge<br />
von den federführenden Unternehmen berechnet<br />
worden.<br />
Die Deckungsrückstellung für die selbst abgeschlossenen<br />
Lebensversicherungen, wurde gemäß dem<br />
Geschäftsplan bzw. den der Aufsichtsbehörde dargelegten<br />
Festlegungen grundsätzlich einzelvertraglich unter<br />
Berücksichtigung der Beginntermine jeder einzelnen<br />
<strong>Versicherung</strong> ermittelt. Dabei kam mit Ausnahme der<br />
fondsgebundenen <strong>Versicherung</strong> die prospektive Methode<br />
zur Anwendung. Die sich aus der Erhöhung der<br />
Leistungsverpflichtungen nach dem BGH-Urteil vom<br />
12. Oktober 2005 ergebenden Ansprüche wurden pauschal<br />
ermittelt und pauschal in der Deckungsrückstellung<br />
berücksichtigt.<br />
Die Deckungsrückstellung der selbst abgeschlossenen<br />
Unfallversicherungen mit Beitragsrückgewähr wurde<br />
einzelvertraglich gemäß dem genehmigten Geschäftsplan<br />
bzw. den der Aufsichtsbehörde dargelegten Festlegungen<br />
berechnet.<br />
In der selbst abgeschlossenen Krankenversicherung<br />
wurde die Alterungsrückstellung gemäß den Festlegungen<br />
in den technischen Berechnungsgrundlagen nach<br />
versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet.<br />
Die Ermittlung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte<br />
<strong>Versicherung</strong>sfälle des selbst abgeschlossenen<br />
Schaden-, Unfall- sowie Lebensversicherungsgeschäfts<br />
erfolgte für alle bekannten <strong>Versicherung</strong>sfälle<br />
individuell. Im Bereich der Lebensversicherung wurden<br />
die sich aus der Erhöhung der Leistungsverpflichtungen<br />
nach dem BGH-Urteil vom 12. Oktober 2005 ergebenden<br />
Ansprüche unter Einbeziehung einer vernünftigen<br />
kaufmännischen Beurteilung der Inanspruchnahme<br />
ermittelt und pauschal in der Rückstellung für noch<br />
nicht abgewickelte <strong>Versicherung</strong>fälle berücksichtigt.<br />
Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte <strong>Versicherung</strong>sfälle<br />
der Krankenversicherung wurde nach einer<br />
Pauschalmethode ermittelt. Die Forderungen aus<br />
Regressen, Provenues und Teilungsabkommen wurden<br />
verrechnet.<br />
Im Bereich der Schaden- und Unfallversicherungen<br />
wurde die Spätschadenrückstellung für die bis zum<br />
Stichtag eingetretenen oder verursachten, aber zum<br />
Bilanzstichtag noch nicht gemeldeten <strong>Versicherung</strong>sfälle<br />
aufgrund der in den Vorjahren beobachteten Nachmeldungen<br />
gebildet.<br />
Für eingetretene <strong>Versicherung</strong>sfälle in der Lebensversicherung,<br />
die bis zum Bilanzstichtag nicht gemeldet<br />
wurden, wurde eine pauschale Spätschadenrückstellung<br />
in Höhe des riskierten Kapitals unter Berücksichtigung<br />
aktualisierter Erwartungswerte gebildet.<br />
Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung wurde<br />
gemäß den gesetzlichen Vorschriften bzw. den vertraglichen<br />
Vereinbarungen gebildet.<br />
Die Schwankungsrückstellung und ähnliche Rückstellungen<br />
(Atomanlagen, Pharmarisiken) wurden entsprechend<br />
den jeweiligen Rechtsvorschriften gebildet.<br />
Einzelne versicherungstechnische Werte enthalten im<br />
Geschäftsjahr einen Schätzanteil. Die Rückversicherungsberechnungen<br />
basieren auf vorläufigen Bruttozahlen,<br />
die durch Zuschätzungen ermittelt wurden.<br />
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