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R+V Versicherung AG Konzerngeschäftsbericht Geschäftsbericht

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Die Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />

wurden zu den Anschaffungskosten abzüglich<br />

linearer Abschreibungen bewertet. Die Zugänge des<br />

Geschäftsjahres wurden zeitanteilig abgeschrieben.<br />

Geringwertige Anlagegüter wurden im Jahr der Anschaffung<br />

voll abgeschrieben.<br />

In Fremdwährung geführte laufende Guthaben bei<br />

Kreditinstituten wurden überwiegend mit dem Kurs<br />

vom 30. November 2005 bewertet.<br />

Der Ansatz aller übrigen Aktivposten erfolgte zum<br />

Nennwert. Erforderliche Wertberichtigungen wurden<br />

vorgenommen.<br />

Die Beitragsüberträge im Bereich der selbst abgeschlossenen<br />

Schaden- und Unfallversicherungen wurden<br />

für jeden Vertrag grundsätzlich aus den gebuchten<br />

Beiträgen nach dem 360stel-System berechnet. Für die<br />

selbst abgeschlossene Lebensversicherung wurden die<br />

Beitragsüberträge unter Berücksichtigung der Beginntermine<br />

jeder einzelnen <strong>Versicherung</strong> ermittelt. Für<br />

Beteiligungsverträge sind die anteiligen Beitragsüberträge<br />

von den federführenden Unternehmen berechnet<br />

worden.<br />

Die Deckungsrückstellung für die selbst abgeschlossenen<br />

Lebensversicherungen, wurde gemäß dem<br />

Geschäftsplan bzw. den der Aufsichtsbehörde dargelegten<br />

Festlegungen grundsätzlich einzelvertraglich unter<br />

Berücksichtigung der Beginntermine jeder einzelnen<br />

<strong>Versicherung</strong> ermittelt. Dabei kam mit Ausnahme der<br />

fondsgebundenen <strong>Versicherung</strong> die prospektive Methode<br />

zur Anwendung. Die sich aus der Erhöhung der<br />

Leistungsverpflichtungen nach dem BGH-Urteil vom<br />

12. Oktober 2005 ergebenden Ansprüche wurden pauschal<br />

ermittelt und pauschal in der Deckungsrückstellung<br />

berücksichtigt.<br />

Die Deckungsrückstellung der selbst abgeschlossenen<br />

Unfallversicherungen mit Beitragsrückgewähr wurde<br />

einzelvertraglich gemäß dem genehmigten Geschäftsplan<br />

bzw. den der Aufsichtsbehörde dargelegten Festlegungen<br />

berechnet.<br />

In der selbst abgeschlossenen Krankenversicherung<br />

wurde die Alterungsrückstellung gemäß den Festlegungen<br />

in den technischen Berechnungsgrundlagen nach<br />

versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet.<br />

Die Ermittlung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte<br />

<strong>Versicherung</strong>sfälle des selbst abgeschlossenen<br />

Schaden-, Unfall- sowie Lebensversicherungsgeschäfts<br />

erfolgte für alle bekannten <strong>Versicherung</strong>sfälle<br />

individuell. Im Bereich der Lebensversicherung wurden<br />

die sich aus der Erhöhung der Leistungsverpflichtungen<br />

nach dem BGH-Urteil vom 12. Oktober 2005 ergebenden<br />

Ansprüche unter Einbeziehung einer vernünftigen<br />

kaufmännischen Beurteilung der Inanspruchnahme<br />

ermittelt und pauschal in der Rückstellung für noch<br />

nicht abgewickelte <strong>Versicherung</strong>fälle berücksichtigt.<br />

Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte <strong>Versicherung</strong>sfälle<br />

der Krankenversicherung wurde nach einer<br />

Pauschalmethode ermittelt. Die Forderungen aus<br />

Regressen, Provenues und Teilungsabkommen wurden<br />

verrechnet.<br />

Im Bereich der Schaden- und Unfallversicherungen<br />

wurde die Spätschadenrückstellung für die bis zum<br />

Stichtag eingetretenen oder verursachten, aber zum<br />

Bilanzstichtag noch nicht gemeldeten <strong>Versicherung</strong>sfälle<br />

aufgrund der in den Vorjahren beobachteten Nachmeldungen<br />

gebildet.<br />

Für eingetretene <strong>Versicherung</strong>sfälle in der Lebensversicherung,<br />

die bis zum Bilanzstichtag nicht gemeldet<br />

wurden, wurde eine pauschale Spätschadenrückstellung<br />

in Höhe des riskierten Kapitals unter Berücksichtigung<br />

aktualisierter Erwartungswerte gebildet.<br />

Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung wurde<br />

gemäß den gesetzlichen Vorschriften bzw. den vertraglichen<br />

Vereinbarungen gebildet.<br />

Die Schwankungsrückstellung und ähnliche Rückstellungen<br />

(Atomanlagen, Pharmarisiken) wurden entsprechend<br />

den jeweiligen Rechtsvorschriften gebildet.<br />

Einzelne versicherungstechnische Werte enthalten im<br />

Geschäftsjahr einen Schätzanteil. Die Rückversicherungsberechnungen<br />

basieren auf vorläufigen Bruttozahlen,<br />

die durch Zuschätzungen ermittelt wurden.<br />

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