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R+V Versicherung AG Konzerngeschäftsbericht Geschäftsbericht

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132<br />

Depotforderungen und Abrechnungsforderungen<br />

aus dem Rückversicherungsgeschäft wurden mit den<br />

Nominalbeträgen angesetzt. Dabei wurden zweifelhafte<br />

Abrechnungsforderungen direkt abgeschrieben.<br />

Die Bewertung der Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />

erfolgte zu Anschaffungskosten, die linear innerhalb<br />

der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben<br />

werden. Die Zugänge und Abgänge des<br />

Geschäftsjahres wurden zeitanteilig abgeschrieben.<br />

Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden im Jahr der<br />

Anschaffung voll abgeschrieben.<br />

Die übrigen Aktiva sind mit Nominalbeträgen<br />

angesetzt. Erforderliche Wertberichtigungen wurden<br />

vorgenommen und aktivisch abgesetzt.<br />

Die versicherungstechnischen Rückstellungen (Beitragsüberträge,<br />

Deckungsrückstellungen, Rückstellungen<br />

für noch nicht abgewickelte <strong>Versicherung</strong>sfälle und<br />

die sonstigen Rückstellungen) wurden soweit vorhanden<br />

nach den Aufgaben der Zedenten bilanziert.<br />

Sofern keine Aufgaben vorlagen, wurden die Rückstellungen<br />

geschätzt; maßgebend hierfür waren die vertraglichen<br />

Bedingungen und der bisherige Geschäftsverlauf.<br />

Bei einigen, der Erfahrung nach zu niedrig<br />

angesetzten Schadenrückstellungen der Zedenten,<br />

wurden angemessene Erhöhungen vorgenommen. Entsprechend<br />

wurde auch für zukünftig erwartete Schadenbelastungen<br />

eine angemessene Vorsorge getroffen.<br />

Die Anteile der Rückversicherer an den Rückstellungen<br />

wurden nach den vertraglichen Vereinbarungen<br />

ermittelt.<br />

Die Schwankungsrückstellungen und ähnliche<br />

Rückstellungen (Atomanlagen, Pharmarisiken)<br />

wurden gemäß § 341h HGB in Verbindung mit §§ 29<br />

und 30 RechVersV ermittelt.<br />

Depotverbindlichkeiten und Abrechnungsverbindlichkeiten<br />

aus dem Rückversicherungsgeschäft wurden<br />

mit den Nominalbeträgen angesetzt.<br />

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen<br />

wurden entsprechend § 6a EStG nach dem<br />

Teilwertverfahren unter erstmaliger Zugrundelegung<br />

der Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck sowie zusätzlich<br />

der „Richttafel 1998 von Prof. Dr. Klaus Heubeck“<br />

mit einem Zinssatz von 6 % berechnet. Der Unterschiedsbetrag,<br />

der auf der erstmaligen Anwendung der<br />

Richttafeln 2005 G beruht, wird gemäß § 6a Abs. 4 Satz<br />

2 EStG auf drei Wirtschaftsjahre verteilt. Für die Handelsbilanz<br />

wurde auf Basis der Einzelwerte jeweils das<br />

Maximum angesetzt aus dem wie oben ermittelten<br />

steuerlich zulässigen Rückstellungswert sowie dem<br />

Rückstellungswert, der sich gemäß Richttafeln 2005 G<br />

mit einem Zinssatz von 6 % ergibt.<br />

Die Rückstellung für Vorruhestand wurde entsprechend<br />

den Grundsätzen des § 6 a EStG gebildet.<br />

Die Rückstellung für Altersteilzeit umfasst das rückständige<br />

Arbeitsentgelt sowie die noch zu zahlenden<br />

Aufstockungsbeträge zum Gehalt und zur Altersversorgung.<br />

Bei den Aufstockungsbeträgen wurde ein versicherungsmathematischer<br />

Abschlag vorgenommen. Als<br />

Rechnungsgrundlage wurden die Richttafeln 2005 G<br />

von Klaus Heubeck mit einem Zinssatz von 5,5 % verwendet.<br />

Die Jubiläumsrückstellung wurde nach den Richttafeln<br />

2005 G von Klaus Heubeck mit einem Zinssatz von<br />

5,5 % berechnet.<br />

Der Wertansatz der übrigen nichtversicherungstechnischen<br />

Rückstellungen geht von dem voraussichtlichen<br />

Bedarf aus.<br />

Die übrigen Passiva wurden mit dem Rückzahlungsbetrag<br />

angesetzt.

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