R+V Versicherung AG Konzerngeschäftsbericht Geschäftsbericht
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Depotforderungen und Abrechnungsforderungen<br />
aus dem Rückversicherungsgeschäft wurden mit den<br />
Nominalbeträgen angesetzt. Dabei wurden zweifelhafte<br />
Abrechnungsforderungen direkt abgeschrieben.<br />
Die Bewertung der Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />
erfolgte zu Anschaffungskosten, die linear innerhalb<br />
der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben<br />
werden. Die Zugänge und Abgänge des<br />
Geschäftsjahres wurden zeitanteilig abgeschrieben.<br />
Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden im Jahr der<br />
Anschaffung voll abgeschrieben.<br />
Die übrigen Aktiva sind mit Nominalbeträgen<br />
angesetzt. Erforderliche Wertberichtigungen wurden<br />
vorgenommen und aktivisch abgesetzt.<br />
Die versicherungstechnischen Rückstellungen (Beitragsüberträge,<br />
Deckungsrückstellungen, Rückstellungen<br />
für noch nicht abgewickelte <strong>Versicherung</strong>sfälle und<br />
die sonstigen Rückstellungen) wurden soweit vorhanden<br />
nach den Aufgaben der Zedenten bilanziert.<br />
Sofern keine Aufgaben vorlagen, wurden die Rückstellungen<br />
geschätzt; maßgebend hierfür waren die vertraglichen<br />
Bedingungen und der bisherige Geschäftsverlauf.<br />
Bei einigen, der Erfahrung nach zu niedrig<br />
angesetzten Schadenrückstellungen der Zedenten,<br />
wurden angemessene Erhöhungen vorgenommen. Entsprechend<br />
wurde auch für zukünftig erwartete Schadenbelastungen<br />
eine angemessene Vorsorge getroffen.<br />
Die Anteile der Rückversicherer an den Rückstellungen<br />
wurden nach den vertraglichen Vereinbarungen<br />
ermittelt.<br />
Die Schwankungsrückstellungen und ähnliche<br />
Rückstellungen (Atomanlagen, Pharmarisiken)<br />
wurden gemäß § 341h HGB in Verbindung mit §§ 29<br />
und 30 RechVersV ermittelt.<br />
Depotverbindlichkeiten und Abrechnungsverbindlichkeiten<br />
aus dem Rückversicherungsgeschäft wurden<br />
mit den Nominalbeträgen angesetzt.<br />
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen<br />
wurden entsprechend § 6a EStG nach dem<br />
Teilwertverfahren unter erstmaliger Zugrundelegung<br />
der Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck sowie zusätzlich<br />
der „Richttafel 1998 von Prof. Dr. Klaus Heubeck“<br />
mit einem Zinssatz von 6 % berechnet. Der Unterschiedsbetrag,<br />
der auf der erstmaligen Anwendung der<br />
Richttafeln 2005 G beruht, wird gemäß § 6a Abs. 4 Satz<br />
2 EStG auf drei Wirtschaftsjahre verteilt. Für die Handelsbilanz<br />
wurde auf Basis der Einzelwerte jeweils das<br />
Maximum angesetzt aus dem wie oben ermittelten<br />
steuerlich zulässigen Rückstellungswert sowie dem<br />
Rückstellungswert, der sich gemäß Richttafeln 2005 G<br />
mit einem Zinssatz von 6 % ergibt.<br />
Die Rückstellung für Vorruhestand wurde entsprechend<br />
den Grundsätzen des § 6 a EStG gebildet.<br />
Die Rückstellung für Altersteilzeit umfasst das rückständige<br />
Arbeitsentgelt sowie die noch zu zahlenden<br />
Aufstockungsbeträge zum Gehalt und zur Altersversorgung.<br />
Bei den Aufstockungsbeträgen wurde ein versicherungsmathematischer<br />
Abschlag vorgenommen. Als<br />
Rechnungsgrundlage wurden die Richttafeln 2005 G<br />
von Klaus Heubeck mit einem Zinssatz von 5,5 % verwendet.<br />
Die Jubiläumsrückstellung wurde nach den Richttafeln<br />
2005 G von Klaus Heubeck mit einem Zinssatz von<br />
5,5 % berechnet.<br />
Der Wertansatz der übrigen nichtversicherungstechnischen<br />
Rückstellungen geht von dem voraussichtlichen<br />
Bedarf aus.<br />
Die übrigen Passiva wurden mit dem Rückzahlungsbetrag<br />
angesetzt.