R+V Versicherung AG Konzerngeschäftsbericht Geschäftsbericht
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Die Stornorückstellung wurde aufgrund von<br />
Erfahrungssätzen der Vergangenheit errechnet.<br />
Die sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen<br />
wurden in Höhe des voraussichtlichen Bedarfs<br />
gebildet.<br />
Für das in Rückdeckung übernommene Geschäft<br />
wurden die versicherungstechnischen Rückstellungen<br />
(Beitragsüberträge, Deckungsrückstellungen,<br />
Rückstellungen für noch nicht abgewickelte <strong>Versicherung</strong>sfälle<br />
und die sonstigen Rückstellungen) grundsätzlich<br />
nach den Aufgaben der Zedenten bilanziert.<br />
Sofern keine Aufgaben vorlagen, wurde die Rückstellung<br />
geschätzt; maßgebend hierfür waren die vertraglichen<br />
Bedingungen und der bisherige Geschäftsverlauf.<br />
Bei einigen erfahrungsgemäß zu niedrig angesetzten<br />
Schadenrückstellungen der Zedenten wurden<br />
angemessene Erhöhungen vorgenommen.<br />
Die Anteile der Rückversicherer an den versicherungstechnischen<br />
Rückstellungen wurden nach den<br />
vertraglichen Vereinbarungen ermittelt.<br />
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen<br />
wurden entsprechend § 6a EStG nach<br />
dem Teilwertverfahren unter erstmaliger Zugrundelegung<br />
der Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck sowie<br />
zusätzlich der „Richttafeln 1998 Prof. Dr. Klaus Heubeck“<br />
mit einem Zinssatz von 6 % berechnet. Der Unterschiedsbetrag,<br />
der auf der erstmaligen Anwendung der<br />
Richttafeln 2005 G beruht, wird gemäß § 6a Abs. 4 Satz<br />
2 EStG auf drei Wirtschaftsjahre verteilt. Für die Handelsbilanz<br />
wurde auf Basis der Einzelwerte jeweils ein<br />
Maximum angesetzt aus dem wie oben ermittelten steuerlich<br />
zulässigen Rückstellungswert sowie dem Rückstellungswert,<br />
der sich gemäß den Richttafeln 2005 G<br />
mit einem Zinssatz von 6 % ergibt.<br />
Die Rückstellung für Altersteilzeit umfasst das rückständige<br />
Arbeitsentgelt sowie die noch zu zahlenden<br />
Aufstockungsbeträge zum Gehalt und zur Altersversorgung.<br />
Bei den Aufstockungsbeträgen wurde ein versicherungsmathematischer<br />
Abschlag vorgenommen. Als<br />
Rechnungsgrundlage wurden die Richttafeln 2005 G<br />
von Klaus Heubeck mit einem Zinssatz von 5,5 % verwendet.<br />
Die Jubiläumsrückstellung wurde nach den Richttafeln<br />
2005 G von Klaus Heubeck mit einem Zinssatz<br />
von 5,5 % berechnet.<br />
Der Wertansatz der übrigen Rückstellungen geht vom<br />
voraussichtlichen Bedarf aus.<br />
Depotverbindlichkeiten und Abrechnungsverbindlichkeiten<br />
aus dem Rückversicherungsgeschäft wurden<br />
mit den Nominalwerten angesetzt.<br />
Die übrigen Passiva wurden mit dem Rückzahlungsbetrag<br />
angesetzt.<br />
Latente Steuern wurden nach den Vorschriften<br />
des Deutschen Rechnungslegungs Standards Nr. 10<br />
ermittelt. Aktive latente Steuern wurden als voraussichtliche<br />
Steuerentlastung nachfolgender Geschäftsjahre<br />
als gesonderter Posten der Aktivseite und passive<br />
latente Steuern als voraussichtliche Steuerbelastung<br />
nachfolgender Geschäftsjahre in den anderen Rückstellungen<br />
ausgewiesen.