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R+V Versicherung AG Konzerngeschäftsbericht Geschäftsbericht

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Die Stornorückstellung wurde aufgrund von<br />

Erfahrungssätzen der Vergangenheit errechnet.<br />

Die sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen<br />

wurden in Höhe des voraussichtlichen Bedarfs<br />

gebildet.<br />

Für das in Rückdeckung übernommene Geschäft<br />

wurden die versicherungstechnischen Rückstellungen<br />

(Beitragsüberträge, Deckungsrückstellungen,<br />

Rückstellungen für noch nicht abgewickelte <strong>Versicherung</strong>sfälle<br />

und die sonstigen Rückstellungen) grundsätzlich<br />

nach den Aufgaben der Zedenten bilanziert.<br />

Sofern keine Aufgaben vorlagen, wurde die Rückstellung<br />

geschätzt; maßgebend hierfür waren die vertraglichen<br />

Bedingungen und der bisherige Geschäftsverlauf.<br />

Bei einigen erfahrungsgemäß zu niedrig angesetzten<br />

Schadenrückstellungen der Zedenten wurden<br />

angemessene Erhöhungen vorgenommen.<br />

Die Anteile der Rückversicherer an den versicherungstechnischen<br />

Rückstellungen wurden nach den<br />

vertraglichen Vereinbarungen ermittelt.<br />

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen<br />

wurden entsprechend § 6a EStG nach<br />

dem Teilwertverfahren unter erstmaliger Zugrundelegung<br />

der Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck sowie<br />

zusätzlich der „Richttafeln 1998 Prof. Dr. Klaus Heubeck“<br />

mit einem Zinssatz von 6 % berechnet. Der Unterschiedsbetrag,<br />

der auf der erstmaligen Anwendung der<br />

Richttafeln 2005 G beruht, wird gemäß § 6a Abs. 4 Satz<br />

2 EStG auf drei Wirtschaftsjahre verteilt. Für die Handelsbilanz<br />

wurde auf Basis der Einzelwerte jeweils ein<br />

Maximum angesetzt aus dem wie oben ermittelten steuerlich<br />

zulässigen Rückstellungswert sowie dem Rückstellungswert,<br />

der sich gemäß den Richttafeln 2005 G<br />

mit einem Zinssatz von 6 % ergibt.<br />

Die Rückstellung für Altersteilzeit umfasst das rückständige<br />

Arbeitsentgelt sowie die noch zu zahlenden<br />

Aufstockungsbeträge zum Gehalt und zur Altersversorgung.<br />

Bei den Aufstockungsbeträgen wurde ein versicherungsmathematischer<br />

Abschlag vorgenommen. Als<br />

Rechnungsgrundlage wurden die Richttafeln 2005 G<br />

von Klaus Heubeck mit einem Zinssatz von 5,5 % verwendet.<br />

Die Jubiläumsrückstellung wurde nach den Richttafeln<br />

2005 G von Klaus Heubeck mit einem Zinssatz<br />

von 5,5 % berechnet.<br />

Der Wertansatz der übrigen Rückstellungen geht vom<br />

voraussichtlichen Bedarf aus.<br />

Depotverbindlichkeiten und Abrechnungsverbindlichkeiten<br />

aus dem Rückversicherungsgeschäft wurden<br />

mit den Nominalwerten angesetzt.<br />

Die übrigen Passiva wurden mit dem Rückzahlungsbetrag<br />

angesetzt.<br />

Latente Steuern wurden nach den Vorschriften<br />

des Deutschen Rechnungslegungs Standards Nr. 10<br />

ermittelt. Aktive latente Steuern wurden als voraussichtliche<br />

Steuerentlastung nachfolgender Geschäftsjahre<br />

als gesonderter Posten der Aktivseite und passive<br />

latente Steuern als voraussichtliche Steuerbelastung<br />

nachfolgender Geschäftsjahre in den anderen Rückstellungen<br />

ausgewiesen.

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