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Geschäftsbericht 2002 - Raiffeisen Zentralbank Österreich AG

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oder Marktwert liegt oder wenn aufgrund eingeschränkter<br />

Verwertbarkeit oder langer Lagerzeit eine<br />

Wertminderung der Vorräte eingetreten ist.<br />

Verbindlichkeiten<br />

Verbindlichkeiten werden mit den fortgeschriebenen<br />

Anschaffungskosten angesetzt. Abgezinst begebene<br />

Schuldverschreibungen und ähnliche Verbindlichkeiten<br />

werden zum Barwert ausgewiesen.<br />

Rückstellungen<br />

Sämtliche Sozialkapitalrückstellungen (Rückstellungen<br />

für Pensionen, Abfertigungsverpflichtungen und Jubiläumsgelder)<br />

werden gemäß IAS 19 – Employee<br />

Benefits – nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren<br />

(„Projected Unit Credit Method“) ermittelt.<br />

Für die versicherungsmathematische Berechnung der<br />

Pensionsverpflichtungen wird für aktive Dienstnehmer<br />

ein Rechnungszinsfuß von 5,5 Prozent sowie eine pensionswirksame<br />

Gehaltssteigerung von 3 Prozent p.a.<br />

bzw. ein individueller Karrieretrend von 1,5 Prozent<br />

p.a. zugrunde gelegt. Die Parameter für Pensionisten<br />

sind mit einem Rechnungszinsfuß von 5,5 Prozent und<br />

einer erwarteten Pensionserhöhung von 1,5 Prozent<br />

p.a. angesetzt. Die Berechnungen basieren auf einem<br />

kalkulatorischen Pensionsalter von 56,5 Jahren für<br />

Frauen bzw. 61,5 Jahren für Männer unter Beachtung<br />

der gesetzlichen Übergangsbestimmungen sowie einzelvertraglicher<br />

Besonderheiten.<br />

Für die Berechnung der Abfertigungsverpflichtungen<br />

und Jubiläumsgelder wird ebenso ein Rechnungszinsfuß<br />

von 5,5 Prozent, eine durchschnittliche Gehalts-<br />

steigerung von 3 Prozent sowie ein individueller<br />

Karrieretrend von 1,5 Prozent p.a. angesetzt.<br />

Als biometrische Rechnungsgrundlagen werden für<br />

alle Sozialkapitalrückstellungen die „AVÖ 1999-P-<br />

Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung –<br />

Pagler & Pagler“ in der Ausprägung für Angestellte<br />

herangezogen.<br />

Sonstige Rückstellungen werden für ungewisse<br />

Verbindlichkeiten gegenüber Dritten in Höhe der zu<br />

erwartenden Inanspruchnahme gebildet. Eine Abzinsung<br />

von Rückstellungen wird aufgrund der Unwesentlichkeit<br />

des aus der Diskontierung resultierenden<br />

Zinseffektes nicht vorgenommen.<br />

Latente Steuern<br />

Die Bilanzierung und Berechnung von Ertragssteuern<br />

erfolgen in Übereinstimmung mit IAS 12 nach der<br />

bilanzorientierten Verbindlichkeitenmethode. Auf alle<br />

temporären Differenzen, die aus dem Vergleich zwischen<br />

Konzernbuchwerten und steuerlichen Buchwerten<br />

resultieren und sich in den Folgeperioden wieder ausgleichen,<br />

werden latente Steuern unter Zugrundelegung<br />

der landesspezifischen Steuersätze berechnet. Für Verlustvorträge<br />

werden aktive latente Steuern angesetzt,<br />

wenn es wahrscheinlich ist, dass in Zukunft mit steuerbaren<br />

Gewinnen in entsprechender Höhe in der gleichen<br />

Gesellschaft zu rechnen ist. Eine Aufrechnung von<br />

latenten Steueransprüchen mit latenten Steuerverpflichtungen<br />

wird je Tochterunternehmen vorgenommen.<br />

Ertragssteueransprüche bzw. -verpflichtungen werden<br />

in den Positionen „Sonstige Aktiva“ bzw. „Steuerrückstellungen“<br />

ausgewiesen.<br />

www.rzb.at 109

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