Geschäftsbericht 2002 - Raiffeisen Zentralbank Österreich AG
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oder Marktwert liegt oder wenn aufgrund eingeschränkter<br />
Verwertbarkeit oder langer Lagerzeit eine<br />
Wertminderung der Vorräte eingetreten ist.<br />
Verbindlichkeiten<br />
Verbindlichkeiten werden mit den fortgeschriebenen<br />
Anschaffungskosten angesetzt. Abgezinst begebene<br />
Schuldverschreibungen und ähnliche Verbindlichkeiten<br />
werden zum Barwert ausgewiesen.<br />
Rückstellungen<br />
Sämtliche Sozialkapitalrückstellungen (Rückstellungen<br />
für Pensionen, Abfertigungsverpflichtungen und Jubiläumsgelder)<br />
werden gemäß IAS 19 – Employee<br />
Benefits – nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren<br />
(„Projected Unit Credit Method“) ermittelt.<br />
Für die versicherungsmathematische Berechnung der<br />
Pensionsverpflichtungen wird für aktive Dienstnehmer<br />
ein Rechnungszinsfuß von 5,5 Prozent sowie eine pensionswirksame<br />
Gehaltssteigerung von 3 Prozent p.a.<br />
bzw. ein individueller Karrieretrend von 1,5 Prozent<br />
p.a. zugrunde gelegt. Die Parameter für Pensionisten<br />
sind mit einem Rechnungszinsfuß von 5,5 Prozent und<br />
einer erwarteten Pensionserhöhung von 1,5 Prozent<br />
p.a. angesetzt. Die Berechnungen basieren auf einem<br />
kalkulatorischen Pensionsalter von 56,5 Jahren für<br />
Frauen bzw. 61,5 Jahren für Männer unter Beachtung<br />
der gesetzlichen Übergangsbestimmungen sowie einzelvertraglicher<br />
Besonderheiten.<br />
Für die Berechnung der Abfertigungsverpflichtungen<br />
und Jubiläumsgelder wird ebenso ein Rechnungszinsfuß<br />
von 5,5 Prozent, eine durchschnittliche Gehalts-<br />
steigerung von 3 Prozent sowie ein individueller<br />
Karrieretrend von 1,5 Prozent p.a. angesetzt.<br />
Als biometrische Rechnungsgrundlagen werden für<br />
alle Sozialkapitalrückstellungen die „AVÖ 1999-P-<br />
Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung –<br />
Pagler & Pagler“ in der Ausprägung für Angestellte<br />
herangezogen.<br />
Sonstige Rückstellungen werden für ungewisse<br />
Verbindlichkeiten gegenüber Dritten in Höhe der zu<br />
erwartenden Inanspruchnahme gebildet. Eine Abzinsung<br />
von Rückstellungen wird aufgrund der Unwesentlichkeit<br />
des aus der Diskontierung resultierenden<br />
Zinseffektes nicht vorgenommen.<br />
Latente Steuern<br />
Die Bilanzierung und Berechnung von Ertragssteuern<br />
erfolgen in Übereinstimmung mit IAS 12 nach der<br />
bilanzorientierten Verbindlichkeitenmethode. Auf alle<br />
temporären Differenzen, die aus dem Vergleich zwischen<br />
Konzernbuchwerten und steuerlichen Buchwerten<br />
resultieren und sich in den Folgeperioden wieder ausgleichen,<br />
werden latente Steuern unter Zugrundelegung<br />
der landesspezifischen Steuersätze berechnet. Für Verlustvorträge<br />
werden aktive latente Steuern angesetzt,<br />
wenn es wahrscheinlich ist, dass in Zukunft mit steuerbaren<br />
Gewinnen in entsprechender Höhe in der gleichen<br />
Gesellschaft zu rechnen ist. Eine Aufrechnung von<br />
latenten Steueransprüchen mit latenten Steuerverpflichtungen<br />
wird je Tochterunternehmen vorgenommen.<br />
Ertragssteueransprüche bzw. -verpflichtungen werden<br />
in den Positionen „Sonstige Aktiva“ bzw. „Steuerrückstellungen“<br />
ausgewiesen.<br />
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