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Geschäftsbericht 2002 - Raiffeisen Zentralbank Österreich AG

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Operationale Risiken. Unter dem operationalen<br />

Risiko wird in der RZB analog zu Basel II das Risiko<br />

von unerwarteten Verlusten, die infolge der Unangemessenheit<br />

oder des Versagens von internen Verfahren,<br />

Menschen und Systemen oder von externen<br />

Ereignissen eintreten, verstanden. In Analogie zu den<br />

anderen Risikoarten gilt auch für das operationale<br />

Risiko das Prinzip der Funktionstrennung in Risikomanagement<br />

und -controlling. Basierend auf der im<br />

Einsatz befindlichen Grobschätzung des „operational<br />

Value-at-Risk“ und den Anforderungen betreffend der<br />

Neuregelung der Eigenkapitalvereinbarung arbeitet<br />

die RZB an einer Weiterentwicklung der Quantifizierungsmethoden<br />

basierend auf den eigenen historischen<br />

Daten je definierter Kategorie, um genauere<br />

Schätzungen über Häufigkeits- und Verlusthöhenverteilungen<br />

generieren zu können.<br />

Unabhängig vom gewählten Risikomessansatz nach<br />

Basel II wird der weitere Ausbau und Einsatz der<br />

Datenbank zur Sammlung der internen Verlusterfahrung<br />

fortgeführt. Die Erhebung der Verlustdaten<br />

sowie die damit verbundene Evaluierung der Verbesserungsmaßnahmen<br />

erfolgt in enger Zusammenarbeit mit<br />

den betroffenen Bereichen und führt zu einem erhöhten<br />

Risikobewusstsein. Weiters steht im nächsten Jahr insbesondere<br />

die Weiterentwicklung der qualitativen<br />

Bewertung im Vordergrund. Der geplante Einsatz eines<br />

fragebogengestützten „Control Self Assessment (CSA)“<br />

wird parallel von einem Qualitätsmanagementprojekt<br />

begleitet, das insbesondere die notwendigen organisatorischen<br />

Rahmenbedingungen in den einzelnen<br />

Tochterbanken etabliert und die proaktive Früherkennung<br />

der Schwachstellen fördert.<br />

Basel II. In Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer<br />

<strong>Österreich</strong> und den anderen österreichischen<br />

www.rzb.at<br />

Banken engagiert sich die <strong>Raiffeisen</strong> <strong>Zentralbank</strong><br />

intensiv im Konsultationsprozess für die neue Basler<br />

Eigenkapitalvereinbarung, kurz genannt auch Basel II.<br />

Weiters nahmen im Jahr <strong>2002</strong> die <strong>Raiffeisen</strong> <strong>Zentralbank</strong>,<br />

die Tatra banka, Bratislava, die <strong>Raiffeisen</strong> Bank<br />

Polska, Warschau, und die <strong>Raiffeisen</strong> Bank, Budapest,<br />

an der „Quantitative Impact Studie 3.0 (QIS)“, einer<br />

Studie zum Testen der neuen Ansätze zur Messung der<br />

Kreditrisiken und operationalen Risiken, mit Erfolg teil.<br />

Vom Anwendungsbereich her wurden grundsätzlich<br />

alle Kreditgeschäfte im Rahmen der QIS 3.0 erfasst,<br />

das sind Bilanzaktiva und außerbilanzielle Geschäfte<br />

mit Adressenausfallsrisiken, einschließlich mit Länderrisiken<br />

behaftete Geschäfte. Das Adressenausfallsrisiko<br />

umfasst implizit im Banken-, Länder- und Firmenkundenbereich<br />

bzw. explizit im Privatkundenbereich<br />

zudem die Berücksichtigung des Risikos der Wertminderung<br />

von Sicherheiten (Besicherungsrisiko). Die<br />

RZB-Kreditinstitutsgruppe erwartet, dass dies in ähnlicher<br />

Form auch in der endgültigen Version der Basler<br />

Eigenkapitalübereinkunft enthalten sein wird.<br />

Die RZB-Kreditinstitutsgruppe beabsichtigt, im Kreditrisiko<br />

alle Vorbereitungen für den Einsatz des auf internen<br />

Ratings basierenden Ansatzes (Foundation Internal<br />

Rating Based Approach) zu treffen und diesen mit<br />

Inkrafttreten von Basel II zum Einsatz zu bringen. Die<br />

für die Anwendung dieses Ansatzes zu erfüllenden<br />

Kriterien erfordern sowohl organisatorische als auch<br />

systemtechnische Anpassungen, an denen gearbeitet<br />

wird, um die erforderlichen Voraussetzungen so rasch<br />

wie möglich erfüllen zu können. Die schrittweise<br />

Einführung des zehnstufigen <strong>Raiffeisen</strong> Rating Modells<br />

sowie der Einsatz der neuen Richtlinie zur Sicherheitenbewertung<br />

sind bereits erste wichtige Schritte zur<br />

Erfüllung dieser Kriterien.<br />

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