Familienkompass Hannover
Familienkompass Hannover
Familienkompass Hannover
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
112<br />
9 beratungs- und anlaufstellen<br />
Kinder zwischen<br />
Mutter und Vater<br />
Für Kinder bedeutet die Trennung ihrer Eltern immer eine<br />
Verunsicherung, weil sich ihr engstes Umfeld verändert –<br />
und oft auch das äußere, wenn mit der Trennung ein Umzug<br />
verbunden ist. Deshalb ist es wichtig, dass Sie mit Ihrem<br />
Kind darüber reden, was anders wird, und ihm zuhören,<br />
wenn es über seine Vorstellungen und Sorgen spricht.<br />
Versuchen Sie, auf seine Fragen altersangemessen zu reagieren.<br />
Dabei kommt es nicht darauf an, dass es alle Zusammenhänge und<br />
Details erfährt, die zu Ihrer Trennung geführt haben. Viel bedeutender<br />
ist der Kontakt mit Ihnen als Mutter und Vater, mit dem<br />
Sie Ihrem Kind die Sicherheit geben, dass es nicht verlassen und<br />
alleingelassen wird. Eine Trennung oder Scheidung muss nicht<br />
zwingend negative Folgen für die Entwicklung Ihres Kindes haben,<br />
wenn Sie es beide unterstützen und seine Bedürfnisse nach Kontakt<br />
und Nähe zu erfüllen suchen. Wenn Sie unsicher sind, wie Sie mit<br />
Ihrem Kind umgehen oder sprechen sollen, können Sie sich auch<br />
mit diesen Fragen an die Jugend-, Familien- und Erziehungsberatungsstellen<br />
wenden.<br />
Sorgerecht<br />
Elterliche Sorge<br />
im Trennungsfall<br />
Der Gesetzgeber geht grundsätzlich davon aus, dass trotz<br />
einer Trennung oder Scheidung das gemeinsame Sorgerecht<br />
der Eltern für ein Kind bestehen bleibt. Der Elternteil,<br />
bei dem sich das Kind aufhält, trifft dann die Entscheidungen<br />
für das Kind in Angelegenheiten des täglichen Lebens.<br />
Das gemeinsame Sorgerecht findet nur noch Anwendung in Fragen<br />
von erheblicher Bedeutung wie zum Beispiel einer Taufe, einer<br />
Operation oder einem Schulwechsel. Für diese gemeinsamen<br />
Entscheidungen sollten Sie eine generell gültige Absprache treffen,<br />
wie Sie sich dazu künftig verständigen wollen.<br />
Auf Antrag kann das Familiengericht einem Elternteil die alleinige<br />
Sorge für das Kind zusprechen. Voraussetzung dafür ist, dass der<br />
andere Elternteil zustimmt und das Kind (ab 14 Jahren) nicht widerspricht<br />
– oder das Gericht die Übertragung des Sorgerechts auf<br />
einen Elternteil für förderlich erachtet. Im Kinder- und Jugendhilfegesetz<br />
ist festgelegt, dass der Kommunale Sozialdienst und das<br />
Familiengericht bei allen Maßnahmen, die die Sorge für Kinder betreffen,<br />
mitwirkt. Er begleitet Anträge von Eltern auf Regelung der<br />
elterlichen Sorge und des Umgangsrechts in familiengerichtlichen<br />
Verfahren.<br />
Der Kommunale Sozialdienst im Fachbereich Jugend und Familie<br />
wird sich im Falle eines Sorgerechtsantrages mit Ihnen in Verbindung<br />
setzen und mit Ihnen und Ihren Kindern sprechen. Er vermittelt<br />
bei Bedarf auch weitere Beratungsangebote für Familien<br />
in Trennungs- und Scheidungssituationen. Die Elterntrennungsberatung<br />
unterstützt Sie darin, eine gemeinsame Regelung für den<br />
zukünftigen Umgang zwischen Mutter, Vater und Kindern zu finden<br />
– trotz getrennter Wohnungen und Lebenswege der Eltern.<br />
Umgangsrecht mit dem Kind<br />
Kinder haben ein gesetzlich verbrieftes Recht auf den Umgang<br />
mit beiden Eltern. Gleichzeitig sind Sie als Vater und<br />
Mutter verpflichtet und berechtigt, den Kontakt und die Beziehung<br />
zu Ihrem Kind zu pflegen und aufrecht zu erhalten.<br />
Dieser Grundsatz gilt unabhängig davon, ob die Elternteile<br />
vor der Trennung verheiratet waren.<br />
Sollte Ihr Kind überwiegend in Ihrem Haushalt leben, müssen Sie<br />
den Umgang mit dem besuchenden Elternteil ermöglichen. Auch<br />
Geschwister und Großeltern können ihr Umgangsrecht einfordern.<br />
Störungen oder Einflussnahmen, die Ihr Kind verunsichern könnten,<br />
werden Ihnen im Falle eines Sorgerechtsverfahrens gegebenenfalls<br />
als Defizit in der Erziehungsfähigkeit angelastet.<br />
Für die konkrete Ausgestaltung der Umgangsregelung sollten Sie<br />
mit dem anderen Elternteil eine Vereinbarung treffen, die sich an<br />
den realen Gegebenheiten orientiert und das Wohl Ihres Kindes im<br />
Blick hat. Wenn Sie sich allein nicht einigen können, bietet Ihnen<br />
die Elterntrennungsberatung sowie der Kommunale Sozialdienst<br />
fachliche Hilfe (siehe Trennung oder Scheidung). Ihr Kind hat<br />
ebenfalls Anspruch auf Beratung und Unterstützung in dieser Frage.<br />
Sollte es Ihnen trotz Beratung nicht gelingen, eine einvernehmliche<br />
Umgangsregelung zu finden, kann eine der umgangsberechtigten<br />
Personen eine gerichtliche Entscheidung zum Umgangsrecht beantragen.<br />
Unter der Bezeichnung „<strong>Hannover</strong>sche Familienpraxis“ wird in vielen<br />
strittigen Sorgerechtsverfahren bei Trennung und Scheidung<br />
ein beschleunigtes Verfahren gewählt, das gegebenenfalls auch<br />
Zwischenvergleiche zulässt, um im Interesse der Kinder schnell zu<br />
einer (mindestens vorläufig für alle Beteiligten akzeptablen) Regelung<br />
zu finden.