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Familienkompass Hannover

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112<br />

9 beratungs- und anlaufstellen<br />

Kinder zwischen<br />

Mutter und Vater<br />

Für Kinder bedeutet die Trennung ihrer Eltern immer eine<br />

Verunsicherung, weil sich ihr engstes Umfeld verändert –<br />

und oft auch das äußere, wenn mit der Trennung ein Umzug<br />

verbunden ist. Deshalb ist es wichtig, dass Sie mit Ihrem<br />

Kind darüber reden, was anders wird, und ihm zuhören,<br />

wenn es über seine Vorstellungen und Sorgen spricht.<br />

Versuchen Sie, auf seine Fragen altersangemessen zu reagieren.<br />

Dabei kommt es nicht darauf an, dass es alle Zusammenhänge und<br />

Details erfährt, die zu Ihrer Trennung geführt haben. Viel bedeutender<br />

ist der Kontakt mit Ihnen als Mutter und Vater, mit dem<br />

Sie Ihrem Kind die Sicherheit geben, dass es nicht verlassen und<br />

alleingelassen wird. Eine Trennung oder Scheidung muss nicht<br />

zwingend negative Folgen für die Entwicklung Ihres Kindes haben,<br />

wenn Sie es beide unterstützen und seine Bedürfnisse nach Kontakt<br />

und Nähe zu erfüllen suchen. Wenn Sie unsicher sind, wie Sie mit<br />

Ihrem Kind umgehen oder sprechen sollen, können Sie sich auch<br />

mit diesen Fragen an die Jugend-, Familien- und Erziehungsberatungsstellen<br />

wenden.<br />

Sorgerecht<br />

Elterliche Sorge<br />

im Trennungsfall<br />

Der Gesetzgeber geht grundsätzlich davon aus, dass trotz<br />

einer Trennung oder Scheidung das gemeinsame Sorgerecht<br />

der Eltern für ein Kind bestehen bleibt. Der Elternteil,<br />

bei dem sich das Kind aufhält, trifft dann die Entscheidungen<br />

für das Kind in Angelegenheiten des täglichen Lebens.<br />

Das gemeinsame Sorgerecht findet nur noch Anwendung in Fragen<br />

von erheblicher Bedeutung wie zum Beispiel einer Taufe, einer<br />

Operation oder einem Schulwechsel. Für diese gemeinsamen<br />

Entscheidungen sollten Sie eine generell gültige Absprache treffen,<br />

wie Sie sich dazu künftig verständigen wollen.<br />

Auf Antrag kann das Familiengericht einem Elternteil die alleinige<br />

Sorge für das Kind zusprechen. Voraussetzung dafür ist, dass der<br />

andere Elternteil zustimmt und das Kind (ab 14 Jahren) nicht widerspricht<br />

– oder das Gericht die Übertragung des Sorgerechts auf<br />

einen Elternteil für förderlich erachtet. Im Kinder- und Jugendhilfegesetz<br />

ist festgelegt, dass der Kommunale Sozialdienst und das<br />

Familiengericht bei allen Maßnahmen, die die Sorge für Kinder betreffen,<br />

mitwirkt. Er begleitet Anträge von Eltern auf Regelung der<br />

elterlichen Sorge und des Umgangsrechts in familiengerichtlichen<br />

Verfahren.<br />

Der Kommunale Sozialdienst im Fachbereich Jugend und Familie<br />

wird sich im Falle eines Sorgerechtsantrages mit Ihnen in Verbindung<br />

setzen und mit Ihnen und Ihren Kindern sprechen. Er vermittelt<br />

bei Bedarf auch weitere Beratungsangebote für Familien<br />

in Trennungs- und Scheidungssituationen. Die Elterntrennungsberatung<br />

unterstützt Sie darin, eine gemeinsame Regelung für den<br />

zukünftigen Umgang zwischen Mutter, Vater und Kindern zu finden<br />

– trotz getrennter Wohnungen und Lebenswege der Eltern.<br />

Umgangsrecht mit dem Kind<br />

Kinder haben ein gesetzlich verbrieftes Recht auf den Umgang<br />

mit beiden Eltern. Gleichzeitig sind Sie als Vater und<br />

Mutter verpflichtet und berechtigt, den Kontakt und die Beziehung<br />

zu Ihrem Kind zu pflegen und aufrecht zu erhalten.<br />

Dieser Grundsatz gilt unabhängig davon, ob die Elternteile<br />

vor der Trennung verheiratet waren.<br />

Sollte Ihr Kind überwiegend in Ihrem Haushalt leben, müssen Sie<br />

den Umgang mit dem besuchenden Elternteil ermöglichen. Auch<br />

Geschwister und Großeltern können ihr Umgangsrecht einfordern.<br />

Störungen oder Einflussnahmen, die Ihr Kind verunsichern könnten,<br />

werden Ihnen im Falle eines Sorgerechtsverfahrens gegebenenfalls<br />

als Defizit in der Erziehungsfähigkeit angelastet.<br />

Für die konkrete Ausgestaltung der Umgangsregelung sollten Sie<br />

mit dem anderen Elternteil eine Vereinbarung treffen, die sich an<br />

den realen Gegebenheiten orientiert und das Wohl Ihres Kindes im<br />

Blick hat. Wenn Sie sich allein nicht einigen können, bietet Ihnen<br />

die Elterntrennungsberatung sowie der Kommunale Sozialdienst<br />

fachliche Hilfe (siehe Trennung oder Scheidung). Ihr Kind hat<br />

ebenfalls Anspruch auf Beratung und Unterstützung in dieser Frage.<br />

Sollte es Ihnen trotz Beratung nicht gelingen, eine einvernehmliche<br />

Umgangsregelung zu finden, kann eine der umgangsberechtigten<br />

Personen eine gerichtliche Entscheidung zum Umgangsrecht beantragen.<br />

Unter der Bezeichnung „<strong>Hannover</strong>sche Familienpraxis“ wird in vielen<br />

strittigen Sorgerechtsverfahren bei Trennung und Scheidung<br />

ein beschleunigtes Verfahren gewählt, das gegebenenfalls auch<br />

Zwischenvergleiche zulässt, um im Interesse der Kinder schnell zu<br />

einer (mindestens vorläufig für alle Beteiligten akzeptablen) Regelung<br />

zu finden.

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