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Familienkompass Hannover

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Haushaltshilfe im<br />

Krankheitsfall<br />

Wenn Sie Ihr Kind wegen eines Krankenhaus- oder Kuraufenthaltes<br />

nicht versorgen können, stellt die Krankenkasse<br />

Ihnen in bestimmten Fällen eine Haushaltshilfe. Das gilt<br />

auch für die Zeit der Entbindung oder wenn Ihnen die Weiterführung<br />

Ihres Haushaltes in der Schwangerschaft nicht<br />

möglich ist.<br />

Voraussetzung ist, dass mindestens ein Kind unter zwölf Jahren<br />

oder ein behindertes oder pflegebedürftiges Kind in Ihrer Familie<br />

lebt und keine andere im Haushalt lebende Person die Versorgung<br />

Ihrer Kinder übernehmen kann.<br />

Den Antrag auf Kostenübernahme oder die direkte Zuweisung einer<br />

Haushaltshilfe können Sie (bei geplantem Krankenhaus- oder Kuraufenthalt<br />

unbedingt vorab!) bei Ihrer Krankenkasse stellen.<br />

Steuerliche Absetzbarkeit<br />

von Kinderbetreuungskosten<br />

In Ihrer Einkommenssteuererklärung können Sie die Kosten<br />

für die Betreuung Ihrer Kinder (im Regelfall bis zur Vollendung<br />

des 14. Lebensjahres) geltend machen.<br />

Die Absetzbarkeit ist unter anderem unabhängig von der Betreuungsart<br />

– ob in einer Kindertageseinrichtung, bei einer Tagespflegeperson<br />

oder durch eine professionelle Betreuungsperson in Ihrem<br />

Haushalt.<br />

Unterstützung für<br />

den Schulbesuch<br />

Schülerfahrtkosten<br />

Kinder und Jugendliche mit Wohnsitz im Stadtgebiet haben<br />

Anspruch auf Schülerbeförderung, wenn die Entfernung zur<br />

nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform mehr als<br />

zwei Kilometer beträgt und sie<br />

einen Schulkindergarten,<br />

eine besondere Sprachfördermaßnahme,<br />

Klasse 1 bis 10 in allgemeinbildenden Schulen,<br />

Klasse 1 bis 12 in Schulen für geistig Behinderte,<br />

das Berufsgrundbildungs- oder das<br />

Berufsvorbereitungsjahres oder<br />

die erste Klasse einer Berufsfachschule ohne Realschulabschluss<br />

besuchen. Für SchülerInnen mit amtsärztlich bescheinigter Behinderung<br />

gilt die Mindestentfernung von 2.000 Metern nicht. Für<br />

GrundschülerInnen gilt als nächstgelegene Schule diejenige, in<br />

einkommen, 6<br />

unterhalt und finanzielle hilfen 6<br />

deren Bezirk das Kind wohnt (mehr zu Schuleinzugsbereichen unter<br />

„Schulanmeldung“ auf Seite 30). Für alle weiterführenden Schulen<br />

im Stadtgebiet wird immer die Entfernung zur tatsächlich besuchten<br />

Schule zugrunde gelegt.<br />

Kinder mit Anspruch auf Beförderung erhalten in der Regel die<br />

GVH-SchulCard als Fahrkarte zur Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs.<br />

Ihr Kind bekommt diese Fahrkarte im Schulsekretariat<br />

und muss sie dort auch bei Änderungen oder Beschädigung wieder<br />

abgeben. Bei einem Schulwechsel wenden Sie sich bitte an die<br />

neue Schule zur Ausstellung einer neuen SchulCard. Verlust oder<br />

Diebstahl der Card sollten Sie sofort der Schule melden. Nach zehn<br />

Tagen kann gegen Gebühr eine Ersatzkarte ausgestellt werden, in<br />

der Zwischenzeit muss Ihr Kind normale Fahrscheine lösen.<br />

In besonders geprüften Einzelfällen und sofern eine Behinderung<br />

vorliegt, wird Ihr Kind direkt zur Schule gefahren. Anträge auf besondere<br />

Beförderung (zum Beispiel mit Mietwagen) können Sie<br />

beim Team Regionsschulen und Schülerangelegenheiten der Region<br />

<strong>Hannover</strong> stellen.<br />

Alle VollzeitschülerInnen bis 22 Jahre, die keinen Anspruch auf die<br />

GVH-SchulCard haben, können ein vergünstigtes Monatsticket kaufen.<br />

Ab Klasse 7 ist ein Berechtigungsnachweis zum Kauf dieser<br />

„SparCard Schüler“ erforderlich, der von der Schule unterschrieben<br />

werden muss. Er steht auf www.gvh.de als PDF-Datei zum<br />

Download zur Verfügung.<br />

infos<br />

kontakt<br />

adresse<br />

telefon<br />

GVH-SchulCard<br />

Kontaktstelle für die GVH-SchulCard<br />

ist das Schulsekretariat<br />

Kontaktstelle für Unstimmigkeiten und<br />

für Anträge auf besondere Beförderung:<br />

Region <strong>Hannover</strong>, Team Regionsschulen<br />

und Schülerangelegenheiten<br />

Hildesheimer Straße 20<br />

30169 <strong>Hannover</strong><br />

0511 616-0<br />

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