Familienkompass Hannover
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Haushaltshilfe im<br />
Krankheitsfall<br />
Wenn Sie Ihr Kind wegen eines Krankenhaus- oder Kuraufenthaltes<br />
nicht versorgen können, stellt die Krankenkasse<br />
Ihnen in bestimmten Fällen eine Haushaltshilfe. Das gilt<br />
auch für die Zeit der Entbindung oder wenn Ihnen die Weiterführung<br />
Ihres Haushaltes in der Schwangerschaft nicht<br />
möglich ist.<br />
Voraussetzung ist, dass mindestens ein Kind unter zwölf Jahren<br />
oder ein behindertes oder pflegebedürftiges Kind in Ihrer Familie<br />
lebt und keine andere im Haushalt lebende Person die Versorgung<br />
Ihrer Kinder übernehmen kann.<br />
Den Antrag auf Kostenübernahme oder die direkte Zuweisung einer<br />
Haushaltshilfe können Sie (bei geplantem Krankenhaus- oder Kuraufenthalt<br />
unbedingt vorab!) bei Ihrer Krankenkasse stellen.<br />
Steuerliche Absetzbarkeit<br />
von Kinderbetreuungskosten<br />
In Ihrer Einkommenssteuererklärung können Sie die Kosten<br />
für die Betreuung Ihrer Kinder (im Regelfall bis zur Vollendung<br />
des 14. Lebensjahres) geltend machen.<br />
Die Absetzbarkeit ist unter anderem unabhängig von der Betreuungsart<br />
– ob in einer Kindertageseinrichtung, bei einer Tagespflegeperson<br />
oder durch eine professionelle Betreuungsperson in Ihrem<br />
Haushalt.<br />
Unterstützung für<br />
den Schulbesuch<br />
Schülerfahrtkosten<br />
Kinder und Jugendliche mit Wohnsitz im Stadtgebiet haben<br />
Anspruch auf Schülerbeförderung, wenn die Entfernung zur<br />
nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform mehr als<br />
zwei Kilometer beträgt und sie<br />
einen Schulkindergarten,<br />
eine besondere Sprachfördermaßnahme,<br />
Klasse 1 bis 10 in allgemeinbildenden Schulen,<br />
Klasse 1 bis 12 in Schulen für geistig Behinderte,<br />
das Berufsgrundbildungs- oder das<br />
Berufsvorbereitungsjahres oder<br />
die erste Klasse einer Berufsfachschule ohne Realschulabschluss<br />
besuchen. Für SchülerInnen mit amtsärztlich bescheinigter Behinderung<br />
gilt die Mindestentfernung von 2.000 Metern nicht. Für<br />
GrundschülerInnen gilt als nächstgelegene Schule diejenige, in<br />
einkommen, 6<br />
unterhalt und finanzielle hilfen 6<br />
deren Bezirk das Kind wohnt (mehr zu Schuleinzugsbereichen unter<br />
„Schulanmeldung“ auf Seite 30). Für alle weiterführenden Schulen<br />
im Stadtgebiet wird immer die Entfernung zur tatsächlich besuchten<br />
Schule zugrunde gelegt.<br />
Kinder mit Anspruch auf Beförderung erhalten in der Regel die<br />
GVH-SchulCard als Fahrkarte zur Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs.<br />
Ihr Kind bekommt diese Fahrkarte im Schulsekretariat<br />
und muss sie dort auch bei Änderungen oder Beschädigung wieder<br />
abgeben. Bei einem Schulwechsel wenden Sie sich bitte an die<br />
neue Schule zur Ausstellung einer neuen SchulCard. Verlust oder<br />
Diebstahl der Card sollten Sie sofort der Schule melden. Nach zehn<br />
Tagen kann gegen Gebühr eine Ersatzkarte ausgestellt werden, in<br />
der Zwischenzeit muss Ihr Kind normale Fahrscheine lösen.<br />
In besonders geprüften Einzelfällen und sofern eine Behinderung<br />
vorliegt, wird Ihr Kind direkt zur Schule gefahren. Anträge auf besondere<br />
Beförderung (zum Beispiel mit Mietwagen) können Sie<br />
beim Team Regionsschulen und Schülerangelegenheiten der Region<br />
<strong>Hannover</strong> stellen.<br />
Alle VollzeitschülerInnen bis 22 Jahre, die keinen Anspruch auf die<br />
GVH-SchulCard haben, können ein vergünstigtes Monatsticket kaufen.<br />
Ab Klasse 7 ist ein Berechtigungsnachweis zum Kauf dieser<br />
„SparCard Schüler“ erforderlich, der von der Schule unterschrieben<br />
werden muss. Er steht auf www.gvh.de als PDF-Datei zum<br />
Download zur Verfügung.<br />
infos<br />
kontakt<br />
adresse<br />
telefon<br />
GVH-SchulCard<br />
Kontaktstelle für die GVH-SchulCard<br />
ist das Schulsekretariat<br />
Kontaktstelle für Unstimmigkeiten und<br />
für Anträge auf besondere Beförderung:<br />
Region <strong>Hannover</strong>, Team Regionsschulen<br />
und Schülerangelegenheiten<br />
Hildesheimer Straße 20<br />
30169 <strong>Hannover</strong><br />
0511 616-0<br />
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