Familienkompass Hannover
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Existenzsicherung<br />
Arbeitslosengeld,<br />
Hartz IV und Sozialhilfe<br />
Wenn Sie ein geringes Einkommen haben, wegen Arbeitslosigkeit<br />
oder einer anhaltenden Notsituation Ihre wirtschaftliche<br />
Existenz nicht mehr sichern können, können Sie<br />
Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe beziehen. Je nach Ihrer<br />
persönlichen Situation gibt es unterschiedliche Leistungen,<br />
die von drei verschiedenen Stellen gewährt werden.<br />
Arbeitslosengeld I (SGB III)<br />
Arbeitslosengeld I ist eine Versicherungsleistung, die Ihnen<br />
im Anschluss an eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit<br />
auf Antrag von der Arbeitsagentur gewährt wird. Sie<br />
haben Anspruch darauf,<br />
wenn Sie innerhalb der letzten zwei Jahre vor Ihrer Arbeitslosigkeit<br />
mindesten 360 Tage beitragspflichtig tätig waren, also in<br />
einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden<br />
haben (zum Beispiel Beschäftigung oder Krankengeldbezug).<br />
Anrechnungsfähig sind auch versicherungspflichtige Zeiten wie<br />
Elternzeit oder Wehr- beziehungsweise Zivildienstzeiten. Bei überwiegend<br />
kurzen befristeten Arbeitsverhältnissen genügt in bestimmten<br />
Fällen auch eine Beitragszeit von mindestens 180 Tagen.<br />
wenn Sie das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.<br />
wenn Sie sich bei der Agentur für Arbeit persönlich arbeitslos gemeldet<br />
haben. Sie müssen sich auch dann arbeitslos melden, wenn<br />
zu erwarten ist, dass Sie innerhalb der nächsten drei Monate arbeitslos<br />
werden. Sollten Sie kurzfristiger von der Beendigung Ihres<br />
Arbeitsverhältnisses erfahren, müssen Sie sich innerhalb von drei<br />
Tagen arbeitslos melden.<br />
Als arbeitslos gelten Sie, wenn Sie<br />
in keinem Arbeitsverhältnis stehen,<br />
Ihre Beschäftigungslosigkeit beenden möchten und<br />
der Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit zur<br />
Verfügung stehen.<br />
Anspruchsberechtigte mit Kindern erhalten 67 Prozent ihres zuletzt<br />
erzielten pauschalierten Nettoverdienstes. Das Arbeitslosengeld I<br />
für Anspruchsberechtigte ohne Kinder beläuft sich auf 60 Prozent.<br />
Beachten Sie bitte, dass Sie eventuell durch den Wegfall Ihres Erwerbseinkommens<br />
auch Anspruch auf Wohngeld haben. Im Gegensatz<br />
zu Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe beinhaltet das Arbeitslosengeld<br />
I keine öffentliche Leistung.<br />
kontakt<br />
adresse<br />
telefon<br />
e-mail<br />
Agentur für Arbeit <strong>Hannover</strong><br />
Brühlstraße 4<br />
30169 <strong>Hannover</strong><br />
01801 555111 (Festnetzpreis 3,9 Cent pro Minute,<br />
Mobilfunkpreise höchstens 42 Cent pro Minute)<br />
hannover@arbeitsagentur.de<br />
einkommen, 6<br />
unterhalt und finanzielle hilfen 6<br />
Arbeitslosengeld II und<br />
Sozialgeld (SGB II/Hartz IV)<br />
Sie können finanzielle Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch<br />
II (Hartz IV) erhalten, wenn Sie erwerbsfähig und hilfebedürftig<br />
sind. Die Leistung umfasst einen Regelsatz für<br />
den Lebensunterhalt und die Kosten für die Unterkunft.<br />
Darüber hinaus können Sie auch Eingliederungsleistungen<br />
und Fördermaßnahmen gewährt bekommen, die Sie darin<br />
unterstützen, eine geeignete Arbeit zu finden, zum Beispiel<br />
berufliche Eingliederungsmaßnahmen in Betrieben oder<br />
Weiterbildungsmaßnahmen.<br />
Arbeitslosengeld II können Sie beziehen, wenn Sie mindestens 15<br />
Jahre alt sind und die gesetzliche Altersgrenze (je nach Geburtsjahrgang<br />
zwischen 65 und 67 Jahren) noch nicht überschritten haben.<br />
Sie gelten als erwerbsfähig, wenn Sie generell mindestens drei<br />
Stunden täglich arbeiten könnten. Wenn Ihr Einkommen und Vermögen<br />
nicht für Ihre Grundsicherung ausreicht, sind Sie hilfebedürftig.<br />
Arbeitslosengeld II können Sie also auch dann bekommen,<br />
wenn Sie ein geringes Erwerbseinkommen oder nur sehr geringes<br />
Arbeitslosengeld I beziehen.<br />
Wenn Sie mit mehreren Familienangehörigen, in eheähnlicher<br />
Gemeinschaft oder in einer eingetragenen Partnerschaft in einem<br />
Haushalt leben, wird das Einkommen und Vermögen aller Haushaltsmitglieder<br />
bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II berücksichtigt.<br />
Sie gelten als Bedarfsgemeinschaft. Wenn in Ihrem<br />
Haushalt nicht erwerbsfähige Angehörige (zum Beispiel Kinder) leben,<br />
so erhalten diese Sozialgeld in Höhe der gültigen Regelsätze.<br />
Kindergeld und Unterhalt(svorschuss) sind vorrangig zu beantragende<br />
(beziehungsweise von Unterhaltspflichtigen einzufordernde)<br />
Leistungen. Das JobCenter gewährt den Regelsatz abzüglich des<br />
dadurch erzielten Einkommens.<br />
Sowohl bei der Anrechnung von Vermögen als auch beim Einkommen<br />
gibt es Freibeträge.<br />
Der Bezug von Arbeitslosengeld II verpflichtet Sie, jede Arbeit anzunehmen,<br />
auch wenn diese nicht Ihrer Qualifikation entspricht<br />
oder kein Tariflohn gezahlt wird. Sollten Sie eine zumutbare Arbeit<br />
ablehnen, müssen Sie dafür eine Begründung abgeben, die vom<br />
JobCenter anerkannt wird.<br />
kontakt<br />
adresse<br />
telefon<br />
e-mail<br />
JobCenter Region <strong>Hannover</strong><br />
Zentrale Dienste<br />
Marktstraße 45<br />
30159 <strong>Hannover</strong><br />
0511 26277-0<br />
jobcenter-region-hannover@arge-sgb2.de<br />
Erkundigen Sie sich am besten hier vorab,<br />
welches der fünf JobCenter im Stadtgebiet<br />
für Sie zuständig ist!<br />
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