29.01.2013 Aufrufe

Familienkompass Hannover

Familienkompass Hannover

Familienkompass Hannover

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Existenzsicherung<br />

Arbeitslosengeld,<br />

Hartz IV und Sozialhilfe<br />

Wenn Sie ein geringes Einkommen haben, wegen Arbeitslosigkeit<br />

oder einer anhaltenden Notsituation Ihre wirtschaftliche<br />

Existenz nicht mehr sichern können, können Sie<br />

Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe beziehen. Je nach Ihrer<br />

persönlichen Situation gibt es unterschiedliche Leistungen,<br />

die von drei verschiedenen Stellen gewährt werden.<br />

Arbeitslosengeld I (SGB III)<br />

Arbeitslosengeld I ist eine Versicherungsleistung, die Ihnen<br />

im Anschluss an eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit<br />

auf Antrag von der Arbeitsagentur gewährt wird. Sie<br />

haben Anspruch darauf,<br />

wenn Sie innerhalb der letzten zwei Jahre vor Ihrer Arbeitslosigkeit<br />

mindesten 360 Tage beitragspflichtig tätig waren, also in<br />

einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden<br />

haben (zum Beispiel Beschäftigung oder Krankengeldbezug).<br />

Anrechnungsfähig sind auch versicherungspflichtige Zeiten wie<br />

Elternzeit oder Wehr- beziehungsweise Zivildienstzeiten. Bei überwiegend<br />

kurzen befristeten Arbeitsverhältnissen genügt in bestimmten<br />

Fällen auch eine Beitragszeit von mindestens 180 Tagen.<br />

wenn Sie das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.<br />

wenn Sie sich bei der Agentur für Arbeit persönlich arbeitslos gemeldet<br />

haben. Sie müssen sich auch dann arbeitslos melden, wenn<br />

zu erwarten ist, dass Sie innerhalb der nächsten drei Monate arbeitslos<br />

werden. Sollten Sie kurzfristiger von der Beendigung Ihres<br />

Arbeitsverhältnisses erfahren, müssen Sie sich innerhalb von drei<br />

Tagen arbeitslos melden.<br />

Als arbeitslos gelten Sie, wenn Sie<br />

in keinem Arbeitsverhältnis stehen,<br />

Ihre Beschäftigungslosigkeit beenden möchten und<br />

der Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit zur<br />

Verfügung stehen.<br />

Anspruchsberechtigte mit Kindern erhalten 67 Prozent ihres zuletzt<br />

erzielten pauschalierten Nettoverdienstes. Das Arbeitslosengeld I<br />

für Anspruchsberechtigte ohne Kinder beläuft sich auf 60 Prozent.<br />

Beachten Sie bitte, dass Sie eventuell durch den Wegfall Ihres Erwerbseinkommens<br />

auch Anspruch auf Wohngeld haben. Im Gegensatz<br />

zu Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe beinhaltet das Arbeitslosengeld<br />

I keine öffentliche Leistung.<br />

kontakt<br />

adresse<br />

telefon<br />

e-mail<br />

Agentur für Arbeit <strong>Hannover</strong><br />

Brühlstraße 4<br />

30169 <strong>Hannover</strong><br />

01801 555111 (Festnetzpreis 3,9 Cent pro Minute,<br />

Mobilfunkpreise höchstens 42 Cent pro Minute)<br />

hannover@arbeitsagentur.de<br />

einkommen, 6<br />

unterhalt und finanzielle hilfen 6<br />

Arbeitslosengeld II und<br />

Sozialgeld (SGB II/Hartz IV)<br />

Sie können finanzielle Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch<br />

II (Hartz IV) erhalten, wenn Sie erwerbsfähig und hilfebedürftig<br />

sind. Die Leistung umfasst einen Regelsatz für<br />

den Lebensunterhalt und die Kosten für die Unterkunft.<br />

Darüber hinaus können Sie auch Eingliederungsleistungen<br />

und Fördermaßnahmen gewährt bekommen, die Sie darin<br />

unterstützen, eine geeignete Arbeit zu finden, zum Beispiel<br />

berufliche Eingliederungsmaßnahmen in Betrieben oder<br />

Weiterbildungsmaßnahmen.<br />

Arbeitslosengeld II können Sie beziehen, wenn Sie mindestens 15<br />

Jahre alt sind und die gesetzliche Altersgrenze (je nach Geburtsjahrgang<br />

zwischen 65 und 67 Jahren) noch nicht überschritten haben.<br />

Sie gelten als erwerbsfähig, wenn Sie generell mindestens drei<br />

Stunden täglich arbeiten könnten. Wenn Ihr Einkommen und Vermögen<br />

nicht für Ihre Grundsicherung ausreicht, sind Sie hilfebedürftig.<br />

Arbeitslosengeld II können Sie also auch dann bekommen,<br />

wenn Sie ein geringes Erwerbseinkommen oder nur sehr geringes<br />

Arbeitslosengeld I beziehen.<br />

Wenn Sie mit mehreren Familienangehörigen, in eheähnlicher<br />

Gemeinschaft oder in einer eingetragenen Partnerschaft in einem<br />

Haushalt leben, wird das Einkommen und Vermögen aller Haushaltsmitglieder<br />

bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II berücksichtigt.<br />

Sie gelten als Bedarfsgemeinschaft. Wenn in Ihrem<br />

Haushalt nicht erwerbsfähige Angehörige (zum Beispiel Kinder) leben,<br />

so erhalten diese Sozialgeld in Höhe der gültigen Regelsätze.<br />

Kindergeld und Unterhalt(svorschuss) sind vorrangig zu beantragende<br />

(beziehungsweise von Unterhaltspflichtigen einzufordernde)<br />

Leistungen. Das JobCenter gewährt den Regelsatz abzüglich des<br />

dadurch erzielten Einkommens.<br />

Sowohl bei der Anrechnung von Vermögen als auch beim Einkommen<br />

gibt es Freibeträge.<br />

Der Bezug von Arbeitslosengeld II verpflichtet Sie, jede Arbeit anzunehmen,<br />

auch wenn diese nicht Ihrer Qualifikation entspricht<br />

oder kein Tariflohn gezahlt wird. Sollten Sie eine zumutbare Arbeit<br />

ablehnen, müssen Sie dafür eine Begründung abgeben, die vom<br />

JobCenter anerkannt wird.<br />

kontakt<br />

adresse<br />

telefon<br />

e-mail<br />

JobCenter Region <strong>Hannover</strong><br />

Zentrale Dienste<br />

Marktstraße 45<br />

30159 <strong>Hannover</strong><br />

0511 26277-0<br />

jobcenter-region-hannover@arge-sgb2.de<br />

Erkundigen Sie sich am besten hier vorab,<br />

welches der fünf JobCenter im Stadtgebiet<br />

für Sie zuständig ist!<br />

79

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!