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Familienkompass Hannover

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Wichtig für ausländische Wohnungssuchende: Voraussetzung für<br />

den Wohnberechtigungsschein ist auch, dass Sie eine Aufenthaltserlaubnis<br />

für mindestens ein Jahr besitzen.<br />

Eine Wohnungsvermittlung über die Landeshauptstadt <strong>Hannover</strong><br />

ist zum Beispiel möglich, wenn Sie zur Zeit keine eigene Wohnung<br />

besitzen oder Ihre jetzige Wohnung zu klein ist. Auch bei einem<br />

Wohnungswechsel aus gesundheitlichen Gründen in eine rollstuhlgerechte<br />

oder behindertenfreundliche Wohnung können Sie Unterstützung<br />

erhalten.<br />

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und Anträge finden<br />

Sie auf hannover.de unter den Stichworten „Wohnungsvermittlung“<br />

und „Wohnberechtigungsschein“.<br />

kontakt<br />

adresse<br />

telefon<br />

e-mail<br />

Landeshauptstadt <strong>Hannover</strong><br />

Fachbereich Planen und Stadtentwicklung<br />

Wohnraumversorgung<br />

Sallstraße 16<br />

30171 <strong>Hannover</strong><br />

0511 168-43858<br />

wohnraumversorgung@hannover-stadt.de<br />

Wohneigentum und <strong>Hannover</strong>-<br />

Kinder-Bauland-Bonus<br />

Wenn Sie erwägen, Wohneigentum zu erwerben, ist der<br />

<strong>Hannover</strong>-Kinder-Bauland-Bonus sicher eine willkommene<br />

Finanzspritze, um den Traum vom Eigenheim für Ihre Familie<br />

wahr werden zu lassen. Erfahren Sie mehr über Angebote<br />

für BauherrInnen im Abschnitt „Wohnraum und Lebensqualität/Zu<br />

Hause in unserer Stadt“ (ab Seite 91).<br />

einkommen, 6<br />

unterhalt und finanzielle hilfen 6<br />

Betreuungskosten<br />

Ermäßigte Elternbeiträge in<br />

Kindertageseinrichtungen<br />

Kindertagesstättenplätze in <strong>Hannover</strong> sind generell öffentlich<br />

gefördert, so dass Sie in keinem Fall die realen Kosten<br />

für die Betreuung bezahlen müssen. Die Platzkosten werden<br />

finanziert aus Mitteln des Landes, der Stadt und den<br />

Beiträgen.<br />

Ihr Elternbeitrag richtet sich in den Kitas der Landeshauptstadt<br />

<strong>Hannover</strong> unter anderem nach Ihrem Familieneinkommen. Dieser<br />

Beitragsstaffel haben sich fast alle anderen Träger von Kindertageseinrichtungen<br />

in <strong>Hannover</strong> angeschlossen. In Einzelfällen kommen<br />

Vereinsbeiträge oder Pauschalen, zum Beispiel für Bastelmaterial,<br />

hinzu.<br />

Die aktuell gültige Beitragsstaffel ist veröffentlicht in der Online-<br />

Betreuungsbörse (www.betreuungsboerse-hannover.de). Unter<br />

dem Stichwort „Arbeitsgebiet Elternbeiträge“ finden Sie auf hannover.de<br />

das Formular „Verbindliche Erklärung“ mit Ausfüllhilfe<br />

in mehreren Sprachen. Dieses Formular müssen Sie spätestens<br />

vier Wochen nach Aushändigung in der Kita einreichen, damit der<br />

Elternbeitrag schnellstmöglich errechnet werden kann. Wenn Sie<br />

außergewöhnliche Belastungen haben (zum Beispiel eine besonders<br />

hohe Miete oder unumgängliche Schuldverpflichtungen) können<br />

Sie nach der Festsetzung des Elternbeitrages einen Antrag auf<br />

Überprüfung der Zumutbarkeit stellen.<br />

kontakt<br />

adresse<br />

telefon<br />

e-mail<br />

Landeshauptstadt <strong>Hannover</strong><br />

Fachbereich Jugend und Familie<br />

Arbeitsgebiet Elternbeiträge<br />

für Kindertagesstätten<br />

Ihmeplatz 5<br />

30449 <strong>Hannover</strong><br />

0511 168-46411<br />

51.06.1@hannover-stadt.de<br />

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