Familienkompass Hannover
Familienkompass Hannover
Familienkompass Hannover
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Wichtig für ausländische Wohnungssuchende: Voraussetzung für<br />
den Wohnberechtigungsschein ist auch, dass Sie eine Aufenthaltserlaubnis<br />
für mindestens ein Jahr besitzen.<br />
Eine Wohnungsvermittlung über die Landeshauptstadt <strong>Hannover</strong><br />
ist zum Beispiel möglich, wenn Sie zur Zeit keine eigene Wohnung<br />
besitzen oder Ihre jetzige Wohnung zu klein ist. Auch bei einem<br />
Wohnungswechsel aus gesundheitlichen Gründen in eine rollstuhlgerechte<br />
oder behindertenfreundliche Wohnung können Sie Unterstützung<br />
erhalten.<br />
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und Anträge finden<br />
Sie auf hannover.de unter den Stichworten „Wohnungsvermittlung“<br />
und „Wohnberechtigungsschein“.<br />
kontakt<br />
adresse<br />
telefon<br />
e-mail<br />
Landeshauptstadt <strong>Hannover</strong><br />
Fachbereich Planen und Stadtentwicklung<br />
Wohnraumversorgung<br />
Sallstraße 16<br />
30171 <strong>Hannover</strong><br />
0511 168-43858<br />
wohnraumversorgung@hannover-stadt.de<br />
Wohneigentum und <strong>Hannover</strong>-<br />
Kinder-Bauland-Bonus<br />
Wenn Sie erwägen, Wohneigentum zu erwerben, ist der<br />
<strong>Hannover</strong>-Kinder-Bauland-Bonus sicher eine willkommene<br />
Finanzspritze, um den Traum vom Eigenheim für Ihre Familie<br />
wahr werden zu lassen. Erfahren Sie mehr über Angebote<br />
für BauherrInnen im Abschnitt „Wohnraum und Lebensqualität/Zu<br />
Hause in unserer Stadt“ (ab Seite 91).<br />
einkommen, 6<br />
unterhalt und finanzielle hilfen 6<br />
Betreuungskosten<br />
Ermäßigte Elternbeiträge in<br />
Kindertageseinrichtungen<br />
Kindertagesstättenplätze in <strong>Hannover</strong> sind generell öffentlich<br />
gefördert, so dass Sie in keinem Fall die realen Kosten<br />
für die Betreuung bezahlen müssen. Die Platzkosten werden<br />
finanziert aus Mitteln des Landes, der Stadt und den<br />
Beiträgen.<br />
Ihr Elternbeitrag richtet sich in den Kitas der Landeshauptstadt<br />
<strong>Hannover</strong> unter anderem nach Ihrem Familieneinkommen. Dieser<br />
Beitragsstaffel haben sich fast alle anderen Träger von Kindertageseinrichtungen<br />
in <strong>Hannover</strong> angeschlossen. In Einzelfällen kommen<br />
Vereinsbeiträge oder Pauschalen, zum Beispiel für Bastelmaterial,<br />
hinzu.<br />
Die aktuell gültige Beitragsstaffel ist veröffentlicht in der Online-<br />
Betreuungsbörse (www.betreuungsboerse-hannover.de). Unter<br />
dem Stichwort „Arbeitsgebiet Elternbeiträge“ finden Sie auf hannover.de<br />
das Formular „Verbindliche Erklärung“ mit Ausfüllhilfe<br />
in mehreren Sprachen. Dieses Formular müssen Sie spätestens<br />
vier Wochen nach Aushändigung in der Kita einreichen, damit der<br />
Elternbeitrag schnellstmöglich errechnet werden kann. Wenn Sie<br />
außergewöhnliche Belastungen haben (zum Beispiel eine besonders<br />
hohe Miete oder unumgängliche Schuldverpflichtungen) können<br />
Sie nach der Festsetzung des Elternbeitrages einen Antrag auf<br />
Überprüfung der Zumutbarkeit stellen.<br />
kontakt<br />
adresse<br />
telefon<br />
e-mail<br />
Landeshauptstadt <strong>Hannover</strong><br />
Fachbereich Jugend und Familie<br />
Arbeitsgebiet Elternbeiträge<br />
für Kindertagesstätten<br />
Ihmeplatz 5<br />
30449 <strong>Hannover</strong><br />
0511 168-46411<br />
51.06.1@hannover-stadt.de<br />
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