Familienkompass Hannover
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84 6 einkommen, 6<br />
6 unterhalt und finanzielle hilfen<br />
Beitragsfreies<br />
Kindergartenjahr<br />
vor der Einschulung<br />
Im letzten Jahr vor der Einschulung kann Ihr Kind den Kindergarten<br />
für bis zu acht Stunden an fünf Tagen in der Woche<br />
beitragsfrei besuchen. Die Beitragsbefreiung gilt im<br />
Grundsatz für alle Kindertagesstätten und auch für Spielkreise<br />
mit mindestens 15 Betreuungsstunden am Vormittag<br />
pro Woche. Das Essengeld ist von der Beitragsfreiheit ausgenommen.<br />
Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Kindertagesstätte,<br />
wie es sich mit eventuellen Zusatzbeiträgen verhält.<br />
Sie müssen die Beitragsbefreiung für das letzte Kindergartenjahr<br />
nicht beantragen, sondern erhalten eine entsprechende Mitteilung<br />
von Ihrer Kindertagesstätte. Danach können Sie – falls keine Rückstände<br />
bestehen – den Dauerauftrag kündigen oder in Absprache<br />
mit der Kita die Einzugsermächtigung zurückziehen.<br />
Wenn Ihr Kind von der Einschulung zurückgestellt wird und bereits<br />
ein beitragsfreies Jahr in Anspruch genommen hat, ist auch das<br />
weitere Jahr bis zur Einschulung beitragsfrei. Wenn Ihr Kind als<br />
Kann-Kind vorzeitig eingeschult wird, können Sie sich die gezahlten<br />
Beiträge für das zurückliegende Jahr von der Kindertagesstätte<br />
erstatten lassen. Dafür legen Sie bitte die Schulbescheinigung zu<br />
Beginn des Schuljahres in der Kita vor.<br />
Zuschuss zu den<br />
Betreuungskosten<br />
in Tagespflege<br />
Wenn Sie Ihr Kind in Tagespflege betreuen lassen möchten,<br />
können Sie im FamilienServiceBüro einen Zuschuss zu den<br />
Betreuungskosten beantragen.<br />
Vorrausetzung ist, dass die Tagespflegeperson eine gültige Tagespflegeerlaubnis<br />
der Landeshauptstadt <strong>Hannover</strong> besitzt (beziehungsweise<br />
einen Eignungsnachweis, wenn die Betreuung bei<br />
Ihnen zu Hause stattfindet). Der Fachbereich Jugend und Familie<br />
zahlt dann direkt an die Tagespflegeperson den monatlichen Gesamtbetrag<br />
und fordert von Ihnen einen Kostenbeitrag ein. Liegt<br />
der monatliche Pflegesatz Ihrer Tagespflegeperson höher als in der<br />
Kostenbeitragstabelle vorgesehen, müssen Sie den Differenzbetrag<br />
selbst tragen.<br />
Wenn Sie den Kostenbeitrag aufgrund Ihrer wirtschaftlichen Situation<br />
nicht leisten können, haben Sie die Möglichkeit, bei der<br />
Wirtschaftlichen Jugendhilfe einen Antrag auf Prüfung der Zumutbarkeit<br />
zu stellen. Gegebenenfalls wird dann nur ein verminderter<br />
Kostenbeitrag erhoben.<br />
Den Antrag auf Kostenzuschuss müssen Sie spätestens mit Beginn<br />
des Betreuungsvertrages im FamilienServiceBüro stellen. Ab diesem<br />
Zeitpunkt muss das vollständig ausgefüllte Antragsformular<br />
innerhalb von 14 Tagen im FamilienServiceBüro vorliegen. Darüber<br />
hinaus werden rückwirkend keine Betreuungskosten erstattet. Das<br />
Formular bekommen Sie als Datei in der Online-Betreuungsbörse<br />
(www.betreuungsboerse-hannover.de) und in Papierform im FamilienServiceBüro.<br />
kontakt<br />
adresse<br />
telefon<br />
e-mail<br />
Prüfung der Zumutbarkeit<br />
von Betreuungskosten:<br />
Landeshauptstadt <strong>Hannover</strong><br />
Fachbereich Jugend und Familie<br />
Wirtschaftliche Jugendhilfe<br />
Ihmeplatz 5<br />
30449 <strong>Hannover</strong><br />
0511 168-42385<br />
51.06.2@hannover-stadt.de<br />
Das Bildungs-<br />
und Teilhabepaket<br />
in Kita und Tagespflege<br />
Wenn Sie Anspruch auf den Kinderzuschlag wegen geringen<br />
Einkommens, auf Arbeitslosengeld II oder auf Sozialhilfe<br />
nach SGB XII haben, können Sie für Ausflüge, Sport- und<br />
Freizeitaktivitäten sowie gemeinschaftliche Mittagsverpflegung<br />
in der Kindertagesstätte oder in Tagespflege Gutscheine<br />
oder Kostenübernahmeerklärungen für Ihre Kinder<br />
bekommen.<br />
Wenden Sie sich dafür bitte an die Stelle, von der Sie bereits Sozialleistungen<br />
beziehen. Zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser<br />
Broschüre waren die gesetzlichen Regelungen hierzu noch<br />
nicht konkretisiert.