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Familienkompass Hannover

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84 6 einkommen, 6<br />

6 unterhalt und finanzielle hilfen<br />

Beitragsfreies<br />

Kindergartenjahr<br />

vor der Einschulung<br />

Im letzten Jahr vor der Einschulung kann Ihr Kind den Kindergarten<br />

für bis zu acht Stunden an fünf Tagen in der Woche<br />

beitragsfrei besuchen. Die Beitragsbefreiung gilt im<br />

Grundsatz für alle Kindertagesstätten und auch für Spielkreise<br />

mit mindestens 15 Betreuungsstunden am Vormittag<br />

pro Woche. Das Essengeld ist von der Beitragsfreiheit ausgenommen.<br />

Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Kindertagesstätte,<br />

wie es sich mit eventuellen Zusatzbeiträgen verhält.<br />

Sie müssen die Beitragsbefreiung für das letzte Kindergartenjahr<br />

nicht beantragen, sondern erhalten eine entsprechende Mitteilung<br />

von Ihrer Kindertagesstätte. Danach können Sie – falls keine Rückstände<br />

bestehen – den Dauerauftrag kündigen oder in Absprache<br />

mit der Kita die Einzugsermächtigung zurückziehen.<br />

Wenn Ihr Kind von der Einschulung zurückgestellt wird und bereits<br />

ein beitragsfreies Jahr in Anspruch genommen hat, ist auch das<br />

weitere Jahr bis zur Einschulung beitragsfrei. Wenn Ihr Kind als<br />

Kann-Kind vorzeitig eingeschult wird, können Sie sich die gezahlten<br />

Beiträge für das zurückliegende Jahr von der Kindertagesstätte<br />

erstatten lassen. Dafür legen Sie bitte die Schulbescheinigung zu<br />

Beginn des Schuljahres in der Kita vor.<br />

Zuschuss zu den<br />

Betreuungskosten<br />

in Tagespflege<br />

Wenn Sie Ihr Kind in Tagespflege betreuen lassen möchten,<br />

können Sie im FamilienServiceBüro einen Zuschuss zu den<br />

Betreuungskosten beantragen.<br />

Vorrausetzung ist, dass die Tagespflegeperson eine gültige Tagespflegeerlaubnis<br />

der Landeshauptstadt <strong>Hannover</strong> besitzt (beziehungsweise<br />

einen Eignungsnachweis, wenn die Betreuung bei<br />

Ihnen zu Hause stattfindet). Der Fachbereich Jugend und Familie<br />

zahlt dann direkt an die Tagespflegeperson den monatlichen Gesamtbetrag<br />

und fordert von Ihnen einen Kostenbeitrag ein. Liegt<br />

der monatliche Pflegesatz Ihrer Tagespflegeperson höher als in der<br />

Kostenbeitragstabelle vorgesehen, müssen Sie den Differenzbetrag<br />

selbst tragen.<br />

Wenn Sie den Kostenbeitrag aufgrund Ihrer wirtschaftlichen Situation<br />

nicht leisten können, haben Sie die Möglichkeit, bei der<br />

Wirtschaftlichen Jugendhilfe einen Antrag auf Prüfung der Zumutbarkeit<br />

zu stellen. Gegebenenfalls wird dann nur ein verminderter<br />

Kostenbeitrag erhoben.<br />

Den Antrag auf Kostenzuschuss müssen Sie spätestens mit Beginn<br />

des Betreuungsvertrages im FamilienServiceBüro stellen. Ab diesem<br />

Zeitpunkt muss das vollständig ausgefüllte Antragsformular<br />

innerhalb von 14 Tagen im FamilienServiceBüro vorliegen. Darüber<br />

hinaus werden rückwirkend keine Betreuungskosten erstattet. Das<br />

Formular bekommen Sie als Datei in der Online-Betreuungsbörse<br />

(www.betreuungsboerse-hannover.de) und in Papierform im FamilienServiceBüro.<br />

kontakt<br />

adresse<br />

telefon<br />

e-mail<br />

Prüfung der Zumutbarkeit<br />

von Betreuungskosten:<br />

Landeshauptstadt <strong>Hannover</strong><br />

Fachbereich Jugend und Familie<br />

Wirtschaftliche Jugendhilfe<br />

Ihmeplatz 5<br />

30449 <strong>Hannover</strong><br />

0511 168-42385<br />

51.06.2@hannover-stadt.de<br />

Das Bildungs-<br />

und Teilhabepaket<br />

in Kita und Tagespflege<br />

Wenn Sie Anspruch auf den Kinderzuschlag wegen geringen<br />

Einkommens, auf Arbeitslosengeld II oder auf Sozialhilfe<br />

nach SGB XII haben, können Sie für Ausflüge, Sport- und<br />

Freizeitaktivitäten sowie gemeinschaftliche Mittagsverpflegung<br />

in der Kindertagesstätte oder in Tagespflege Gutscheine<br />

oder Kostenübernahmeerklärungen für Ihre Kinder<br />

bekommen.<br />

Wenden Sie sich dafür bitte an die Stelle, von der Sie bereits Sozialleistungen<br />

beziehen. Zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser<br />

Broschüre waren die gesetzlichen Regelungen hierzu noch<br />

nicht konkretisiert.

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