Familienkompass Hannover
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Mietschulden und<br />
drohende Obdachlosigkeit<br />
Wenn Sie Schwierigkeiten haben, Miete und Nebenkosten<br />
rechtzeitig zu zahlen, oder wenn es bereits Mietrückstände<br />
gibt, ist es wichtig, möglichst schnell zu reagieren. Je früher<br />
Sie Hilfe suchen, desto einfacher ist eine Einigung mit Ihrem<br />
Vermieter, desto besser sind Ihre Chancen auf ein Entgegenkommen<br />
bei Zahlungsrückständen und desto kleiner ist<br />
die Gefahr, dass zusätzliche Kosten durch Zinsforderungen<br />
oder Gerichtskosten entstehen.<br />
Wenn Sie Leistungen vom JobCenter bekommen, nehmen Sie daher<br />
unbedingt sofort Kontakt mit Ihrer Ansprechperson dort auf.<br />
Auch wenn bereits eine Räumungsklage erhoben wurde, bestehen<br />
noch Chancen, Ihre Wohnung zu erhalten. Die MitarbeiterInnen<br />
des Teams Wohnungserhaltende Hilfen beraten Sie dann und nennen<br />
Ihnen weitere Anlaufstellen.<br />
kontakt<br />
adresse<br />
telefon<br />
e-mail<br />
Landeshauptstadt <strong>Hannover</strong><br />
Fachbereich Planen und Stadtentwicklung<br />
Wohnraumversorgung<br />
Sallstraße 16<br />
30171 <strong>Hannover</strong><br />
0511 168-43858<br />
wohnraumversorgung@hannover-stadt.de<br />
Aufklärung und Prävention<br />
für Jugendliche und<br />
junge Erwachsene<br />
Die Schuldnerberatungsstelle arbeitet mit Schulen und anderen<br />
Bildungseinrichtungen zusammen, um Jugendliche<br />
und junge Erwachsene über Schuldenfallen aufzuklären.<br />
Auf hannover.de finden Sie unter dem Stichwort „Schuldnerberatung“<br />
auch verschiedene Faltblätter mit Geldtipps für junge Leute<br />
zu einzelnen Themen wie zum Beispiel Handy und Internet, eigene<br />
Wohnung oder Führerschein.<br />
einkommen, 6<br />
unterhalt und finanzielle hilfen 6<br />
Beratungs- und<br />
Prozesskostenhilfe<br />
Wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen, können<br />
Sie in Rechtsfragen Beratungs- und Prozesskostenhilfe bekommen.<br />
Beratungshilfe wird in zivilrechtlichen, arbeitsrechtlichen, verwaltungsrechtlichen,<br />
sozialrechtlichen und insolvenzrechtlichen Angelegenheiten<br />
gewährt, nicht aber bei steuerrechtlichen Fragen.<br />
Sie ist unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit, der Sachverhalt<br />
muss aber einen Bezug zum Inland haben (zum Beispiel auch die<br />
Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung). Den Beratungsschein<br />
beantragen Sie am besten vorab im Amtsgericht, eine Antragstellung<br />
über Ihren Anwalt ist auch möglich.<br />
Zur Beantragung des Berechtigungsscheines bringen Sie bitte folgende<br />
Unterlagen mit:<br />
Personalausweis<br />
Verdienstbescheinigung/Arbeitslosengeld I- oder II-Bescheid<br />
Nachweise über Ihre Kosten für Miete, Nebenkosten und Strom<br />
gegebenenfalls abgeschlossene Kreditverträge<br />
gegebenenfalls einen Unterhaltstitel<br />
Der Berechtigungsschein gilt bis zum Abschluss der Angelegenheit,<br />
unabhängig von ihrer Dauer. Die Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt<br />
kann von Ihnen eine Gebühr in Höhe von zehn Euro für die<br />
Beratungsleistung fordern.<br />
Ist eine außergerichtliche Klärung nicht möglich, so kann unter den<br />
gleichen Voraussetzungen wie für die Beratungshilfe von Ihrem<br />
Rechtsbeistand Prozesskostenhilfe beantragt werden – allerdings<br />
nur für Zivilprozesse. Liegt Ihr Einkommen nur geringfügig über der<br />
Grenze, können Sie die Prozesskostenhilfe als zinsloses Darlehen<br />
erhalten, wenn die Rechtssache Aussicht auf Erfolg hat. Sie können<br />
auch die Anwaltskosten erstattet bekommen, wenn das zuständige<br />
Gericht Ihnen einen Anwalt als Vertretung beiordnet. Bedenken<br />
Sie: Wenn Sie den Prozess verlieren oder ein Vergleich geschlossen<br />
wird, müssen Sie trotz Prozesskostenhilfe die Anwaltskosten der<br />
Gegenpartei vollständig oder anteilig tragen!<br />
Nähere Informationen zur Beratungs- und Prozesskostenhilfe mit<br />
aktuellen Berechnungsbeispielen finden Sie auf der Seite des Bundesjustizministeriums<br />
(www.bmj.bund.de).<br />
kontakt<br />
adresse<br />
telefon<br />
Amtsgericht <strong>Hannover</strong><br />
Rechtsantragsstelle<br />
Volgersweg 1<br />
Altbau, Zimmer 2004<br />
30175 <strong>Hannover</strong><br />
0511 347-0<br />
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