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Familienkompass Hannover

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Mietschulden und<br />

drohende Obdachlosigkeit<br />

Wenn Sie Schwierigkeiten haben, Miete und Nebenkosten<br />

rechtzeitig zu zahlen, oder wenn es bereits Mietrückstände<br />

gibt, ist es wichtig, möglichst schnell zu reagieren. Je früher<br />

Sie Hilfe suchen, desto einfacher ist eine Einigung mit Ihrem<br />

Vermieter, desto besser sind Ihre Chancen auf ein Entgegenkommen<br />

bei Zahlungsrückständen und desto kleiner ist<br />

die Gefahr, dass zusätzliche Kosten durch Zinsforderungen<br />

oder Gerichtskosten entstehen.<br />

Wenn Sie Leistungen vom JobCenter bekommen, nehmen Sie daher<br />

unbedingt sofort Kontakt mit Ihrer Ansprechperson dort auf.<br />

Auch wenn bereits eine Räumungsklage erhoben wurde, bestehen<br />

noch Chancen, Ihre Wohnung zu erhalten. Die MitarbeiterInnen<br />

des Teams Wohnungserhaltende Hilfen beraten Sie dann und nennen<br />

Ihnen weitere Anlaufstellen.<br />

kontakt<br />

adresse<br />

telefon<br />

e-mail<br />

Landeshauptstadt <strong>Hannover</strong><br />

Fachbereich Planen und Stadtentwicklung<br />

Wohnraumversorgung<br />

Sallstraße 16<br />

30171 <strong>Hannover</strong><br />

0511 168-43858<br />

wohnraumversorgung@hannover-stadt.de<br />

Aufklärung und Prävention<br />

für Jugendliche und<br />

junge Erwachsene<br />

Die Schuldnerberatungsstelle arbeitet mit Schulen und anderen<br />

Bildungseinrichtungen zusammen, um Jugendliche<br />

und junge Erwachsene über Schuldenfallen aufzuklären.<br />

Auf hannover.de finden Sie unter dem Stichwort „Schuldnerberatung“<br />

auch verschiedene Faltblätter mit Geldtipps für junge Leute<br />

zu einzelnen Themen wie zum Beispiel Handy und Internet, eigene<br />

Wohnung oder Führerschein.<br />

einkommen, 6<br />

unterhalt und finanzielle hilfen 6<br />

Beratungs- und<br />

Prozesskostenhilfe<br />

Wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen, können<br />

Sie in Rechtsfragen Beratungs- und Prozesskostenhilfe bekommen.<br />

Beratungshilfe wird in zivilrechtlichen, arbeitsrechtlichen, verwaltungsrechtlichen,<br />

sozialrechtlichen und insolvenzrechtlichen Angelegenheiten<br />

gewährt, nicht aber bei steuerrechtlichen Fragen.<br />

Sie ist unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit, der Sachverhalt<br />

muss aber einen Bezug zum Inland haben (zum Beispiel auch die<br />

Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung). Den Beratungsschein<br />

beantragen Sie am besten vorab im Amtsgericht, eine Antragstellung<br />

über Ihren Anwalt ist auch möglich.<br />

Zur Beantragung des Berechtigungsscheines bringen Sie bitte folgende<br />

Unterlagen mit:<br />

Personalausweis<br />

Verdienstbescheinigung/Arbeitslosengeld I- oder II-Bescheid<br />

Nachweise über Ihre Kosten für Miete, Nebenkosten und Strom<br />

gegebenenfalls abgeschlossene Kreditverträge<br />

gegebenenfalls einen Unterhaltstitel<br />

Der Berechtigungsschein gilt bis zum Abschluss der Angelegenheit,<br />

unabhängig von ihrer Dauer. Die Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt<br />

kann von Ihnen eine Gebühr in Höhe von zehn Euro für die<br />

Beratungsleistung fordern.<br />

Ist eine außergerichtliche Klärung nicht möglich, so kann unter den<br />

gleichen Voraussetzungen wie für die Beratungshilfe von Ihrem<br />

Rechtsbeistand Prozesskostenhilfe beantragt werden – allerdings<br />

nur für Zivilprozesse. Liegt Ihr Einkommen nur geringfügig über der<br />

Grenze, können Sie die Prozesskostenhilfe als zinsloses Darlehen<br />

erhalten, wenn die Rechtssache Aussicht auf Erfolg hat. Sie können<br />

auch die Anwaltskosten erstattet bekommen, wenn das zuständige<br />

Gericht Ihnen einen Anwalt als Vertretung beiordnet. Bedenken<br />

Sie: Wenn Sie den Prozess verlieren oder ein Vergleich geschlossen<br />

wird, müssen Sie trotz Prozesskostenhilfe die Anwaltskosten der<br />

Gegenpartei vollständig oder anteilig tragen!<br />

Nähere Informationen zur Beratungs- und Prozesskostenhilfe mit<br />

aktuellen Berechnungsbeispielen finden Sie auf der Seite des Bundesjustizministeriums<br />

(www.bmj.bund.de).<br />

kontakt<br />

adresse<br />

telefon<br />

Amtsgericht <strong>Hannover</strong><br />

Rechtsantragsstelle<br />

Volgersweg 1<br />

Altbau, Zimmer 2004<br />

30175 <strong>Hannover</strong><br />

0511 347-0<br />

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